…in Österreich stationiert, dann unterliegen die Bezüge der Piloten auch dann der Besteuerung in Deutschland, wenn diese Piloten mittlerweile in Österreich ansässig geworden sind. Da das DBA-Deutschland keine allgemeine "subject-to-tax-Klausel" enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu gewähren, wenn Deutschland…
…wie er bei der Gewerblichkeit einer Kapitalgesellschaft gegeben ist, bei der kraft ihrer Rechtsform vermögensverwaltende Betätigungen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Dieser Abfärbeeffekt geht angesichts der Transparenz von Personengesellschaften im Allgemeinen auch dann nicht verloren, wenn zwischen die operative KG und die KG des österreichischen…
Um die Auswirkung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig…
…ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG, dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S 10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR (Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) fallen. Allerdings hätte dies zur Voraussetzung…
…ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass…
…der österreichischen Steuerbelastung geführt hätte (wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch sonst im Bereich der Besteuerung von Auslandslizenzgebühren allgemein üblich - als Methode für die Steuerentlastung nicht das…
…141/1955 (in der geltenden Fassung); sie beträgt im allgemeinen bei Geldgeschenken der genannten Größenordnung 6% (Steuerklasse II), wobei für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein Freibetrag von S 30.000,- in Abzug zu bringen ist. Für nähere Auskünfte steht das zuständige Finanzamt für Gebühren und…
…umsetzen soll, so ist für die Beurteilung der Frage, welche steuerlichen Auswirkungen diese Mitwirkung auf die betroffenen Hongkong-Trusts haben könnte, zunächst aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts anhand eines Typenvergleichs die Einordnung des ausländischen Trusts in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die…
…und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (1.September 2003) nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen der Besteuerung in Österreich zuzuführen. Der Frage, ob die Vermietungseinkünfte aus einer gewerblichen Betätigung der…
…der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sodass sich die Besteuerungsgrundlage des österreichischen Hauptsitzes auf den Gewinn aus der Abgeltung der allgemeinen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beschränkt, dann wird die Höhe der der schweizerischen Betriebstätte aus Drittstaatsgesellschaften zufließenden Zinsen in der Regel ohne Auswirkung auf das österreichische Steueraufkommen bleiben…
…das Veranlassen von diversen Statistiken und Auswertungen (Kunden und Produktdatenbanken), direkte Kontaktaufnahme mit potentiellen Versicherungskunden zur Verifizierung von Informationen über den Kunden und zur weiteren Nachprüfung bei Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen…
…vor Begründung der ausländischen Betriebstätte, sind zwangsläufig den inländischen Betriebstätten des Stammhauses zuzurechnen. Sie führen damit nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen in diesen Jahren zu in Österreich steuerlich absetzbarem Aufwand. Betriebstättenfunktionsaufwand: Sobald die russische Betriebstätte begründet ist, müssen jene Aufwandskomponenten, die ab diesem Zeitpunkt anfallen…