According to available information a Luxembourg SPF ("Société de Gestion de Patrimoine Familial") is a private asset management company whose activity is strictly limited to the acquisition, detention, management and realization of financial assets (like obligations, shares of quoted companies or private companies, securitisation funds…
…die ebenfalls vom Begriff der "Gesellschaft" des Abkommens umfasst ist, überhaupt unter das DBA fällt. Denn gemäß Artikel 26 des Abkommens sind die nach liechtensteinischem Recht von der Erwerbs- und Ertragsteuer befreiten Gesellschaften nicht abkommensberechtigt. Aber selbst wenn die Abkommensberechtigung dem Grunde nach gegeben sein…
…niederländischen Gesellschaften tatsächlich für steuerliche Belange als in den Niederlanden ansässig zu werten sind und wurden die Zahlungen auch tatsächlich auf Konten der niederländischen Gesellschaften überwiesen (besteht sonach für den Haftungspflichtigen kein Anlass, am steuerlichen Zufluss dieser Beträge in das Betriebsvermögen abkommensberechtigter niederländischer Gesellschaften zu…
…beteiligt sind. Sind an den unter Artikel 26 des Abkommens fallenden steuerfreien liechtensteinischen Gesellschaften sowohl (zum DBA-Ausschluss führende) Nichtansässige als auch (zur DBA-Anwendung berechtigende) in Liechtenstein Ansässige beteiligt, sind die genannten Gesellschaften anteilig abkommensberechtigt. 27. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…sondern an die dahinterstehenden nicht abkommensberechtigten Personen zu erfolgen hätte (Fälle von "Treaty-Shopping" siehe zB VwGH 26.07.2000, 97/14/0070 betr. den Verdacht der Nutzung einer schweizerischen Holdinggesellschaft durch eine in Monaco ansässige Person). Sind die Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft bloß beteiligungshaltende…
…Doch kann eine solche Vorgangsweise nicht davon entbinden, dass bei der Antragstellung einerseits Ansässigkeitsbescheinigungen der abkommensberechtigten Gesellschafter vorgelegt werden und dass andererseits dokumentiert wird, welcher Teil der österreichischen Dividenden diesen Personen zufließt. Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes angemerkt: Sollte die US-Personengesellschaft in den USA…
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…
…wurde festgehalten, dass die luxemburgischen Investment-Gesellschaften auch dann in Luxemburg ansässig und damit abkommensberechtigt sind, wenn sie in Luxemburg Steuerfreiheit genießen. Hat eine luxemburgische Investment-Gesellschaft Zinsen aus österreichischen Quellen bezogen, dann hat eine solche Gesellschaft sowohl nach österreichischem inländischen Recht (das für beschränkt…
…an einer US-Holdinggesellschaft, die als 100%-Eigentümerin zahlreiche branchengleiche US-Gesellschaften beherrscht, dann deutet dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass die österreichische Gesellschaft bei Anwendung der LOB-Bestimmungen (Bestimmungen über die "Limitation on Benefits") des Artikels 16 des DBA-USA abkommensberechtigt bleibt. Denn einerseits dient…
Gemäß Artikel 26 DBA-Liechtenstein findet dieses Abkommen auf steuerfreie liechtensteinische Gesellschaften nur insoweit Anwendung, als daran in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht…
Nach Artikel 26 DBA-FL sind in Liechtenstein steuerfreie "Gesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b…
…zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr…
…dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu erfolgen. Sollte sich daher im Ermittlungsverfahren ergeben, dass die deutsche Organtochtergesellschaft in Wahrheit funktionslos ist und es die hinter ihr stehenden Gesellschafter…
Im Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen…
…ansässige Gesellschaft zu betrachten (Artikel 4 Abs. 3 DBA-Zypern). Bei zypriotischen "Briefkastengesellschaften" wird nicht nur diesem Aspekt besondere Bedeutung zukommen, sondern es wird auch aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) zu prüfen sein, ob die unter Einschaltung der zypriotischen Gesellschaften abgewickelten…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
…handelt. Der Umstand, dass die zypriotische Gesellschaft mit ihrem Welteinkommen in Zypern nur mit einem extrem niedrigen Steuersatz (4,25%) besteuert wird, berechtigt für sich allein betrachtet hingegen nicht, einer zypriotischen Ansässigkeitsbescheinigung die Anerkennung zu versagen. Ob einer in Zypern ansässigen Gesellschaft, die unter Berufung…
…diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Weitere Vergleichbarkeitsvoraussetzung wird allerdings auch sein, dass die Existenz der Bermuda-Gesellschaft nicht vertraglich zeitlich begrenzt wird (wie dies zur Erlangung einer Besteuerung als Personengesellschaft in den USA rechtlich möglich ist). 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Luxembourg entities, like the "société d'investissement à capital variable", which meet the general requirements for unlimited tax liability as set out in the Luxembourg tax law are treated as residents of Luxembourg and are therefore entitled to claim treaty benefits under the Austro-Luxembourg…
Ausländische Gesellschaften werden in Österreich als Personengesellschaften behandelt, wenn sie in ihrem Aufbau und in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine weitgehende Übereinstimmung mit einer österreichischen Personengesellschaft aufweisen (EAS 303, EAS 493, EAS 1151, EAS 1198). Der bloße Umstand, dass die Einkünfte einer in der Schweiz eingetragenen…