…hier entscheidende Frage ist, ob bei einer inländischen Bank Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Unterlassung des inländischen Steuerabzuges aufgekommen sind oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt aufkommen hätten müssen und folglich die Mitwirkung an einer Steuerumgehung bereits für möglich gehalten wurde. Wenn der Bank bekannt…
…ein Substanznachweis iSd § 2 Abs. 2 MTR-VO vorliegt und dem zum Abzug Verpflichteten überdies keine Umstände erkennbar sind, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen. Sinn und Zweck der Regelungen des § 94 Z 2 EStG 1988 und der MTR-VO ist es, sicherzustellen…
…ausüben kann. Bestehen keine Zweifel an der Abkommensberechtigung der Vortragenden und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so wird dies die Ermessensausübung entsprechend beeinflussen (EAS 3213). Im Übrigen könnte eine allfällige Vorschreibung der Abzugsteuer an die Vortragende durch eine Antragsveranlagung gemäß §…
…Zweifel an der fremdverhaltenskonformen Gewinnabgrenzung zu der liechtensteinischen Gesellschaft auslösen. Diese Zweifel werden erhöht, wenn festgestellt wird, dass die liechtensteinische Gesellschaft unter der Kontrolle von zwei in Österreich lebenden Gesellschaftern steht, die gemeinsam die Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an…
…Analyse der hier als maßgebend einzustufenden und zu vergleichenden Strukturmerkmale. Ein solches Typenvergleichsgutachten kann indessen in dem auf Expressauskünfte ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht ausgearbeitet werden. Nach dem verfügbaren Informationsmaterial sind aber zumindest Zweifel an einer ausreichenden Vergleichbarkeit zu vermerken. Von einem Trust spricht man…
…dann fehlt zwar die Aussage, dass es sich um eine Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens handelt, doch wird daran im gegebenen Zusammenhang kein Anstoß zu nehmen sein. Sollte das Institut Zweifel an der Abkommensberechtigung eines Vortragenden haben, dann empfiehlt sich, den Steuerabzug vorzunehmen und es…
…so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens…
…steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen. 14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…202 BAO, AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an die operativ tätige und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und daher abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal…
…122/1997, nicht zwingend erforderlich. Ist der Fall nach innerstaatlichem Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer…
…Betriebstätte ist daher erforderlich. 5. Es dürfen auch sonst keine Umstände der Bank bekanntgeworden sein, die Zweifel an der Entlastungsberechtigung aufkommen lassen könnten. Kann nach dem Vorhergesagten die bestehende Entlastungsberechtigung glaubhaft gemacht werden, dann ist der bloße Umstand, dass in Österreich ansässige Personen über das…
…Anlage erst mit ihrer vollen Funktionstüchtigkeit fertiggestellt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann im Zweifel durchaus an Hand der Vornahme oder Nichtvornahme einer deutschen Besteuerung entschieden werden (Vermeidung unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030, EAS 1106…
…eigenverantwortlich aktive Reparaturleistungen durchführen. Bestehen in dieser Hinsicht Zweifel, müsste eine entsprechende Sachverhaltsabklärung mit dem zuständigen Finanzamt herbeigeführt werden. Unter diesen Prämissen unterliegen bei Reparaturen auf österreichischem Staatsgebiet die an die ausländischen Subfirmen gezahlten Vergütungen bereits nach inländischem Recht keiner Besteuerung, weil hierfür im gegebenen…
…wortgetreuer Vertragsauslegung nach Artikel 12 Abs. 3 des Abkommens aber nur bei gewerblichen Lizenzgebühren ein. Da von Deutschland im Zweifel einer wortgetreuen Abkommensauslegung der Vorzug gegenüber einer durch den Wortlaut nur stillschweigend gedeckten OECD-konformen Auslegung der Vorzug eingeräumt wird, müssen die den freiberuflichen Einkünften…
…die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH…
…künstliche Trennung in eine bloße Bootsvermietung einerseits und in eine Servicierung des Bootes durch eine andere nahestehende Gesellschaft stattfindet, da die brasilianische Gesellschaft offensichtlich ein bemanntes Boot chartern möchte. Im Zweifel erscheint eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt zweckdienlich. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juni 2012
…93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der amtlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel, dass eine steuerliche Zurechnung der Lizenzgebührenzahlungen an die "Tantengesellschaft" zu erfolgen hat (weil ein eingeholtes Unternehmensprofil der "Tantengesellschaft" erkennen lässt…
…Vertragsverschachtelungen und Kettenverträge) nach besonderer Sorgfalt bei der Rechtsanwendung. Es empfiehlt sich, im Zweifel die Mithilfe einer Wirtschaftstreuhandkanzlei in Anspruch zu nehmen. Das ministerielle EAS-Verfahren ist auf die Klärung von klar formulierten rechtlichen Zweifelsfragen ausgerichtet, vermag aber nicht eine fachliche Steuerberatung in komplexen Fallgestaltungen…
…Lizenznehmerin und wird die Lizenzgebühr schließlich im Juni 1987 an die Lizenzgeberin überwiesen, so ist ein Steuerabzug in Höhe von 10% vorzunehmen, wenn der "Zufluss" der Lizenzgebühren nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile stattgefunden hat. Der "Zufluss" der Lizenzgebühren findet im Zweifel anlässlich der Auszahlung statt…
Bestehen auf Parteienseite Zweifel darüber, ob eine in der Steuerfreizone von Madeira errichtete Muttergesellschaft einer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen des Artikels 2 der EG-Richtlinie Nr. 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 erfüllt, wird hierüber zweckmäßigerweise eine Bescheinigung der portugiesischen Steuerverwaltung einzuholen sein. Allerdings…