…in Wien ergänzend zur österreichischen ASVG-Pension vom US Treasury eine Zusatzpension erhalten, unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Anders wäre es nur, wenn es sich bei dieser Zusatzpension um Zahlungen handeln sollte…
Österreichische Staatsbürger, die nach ihrer Pensionierung für ihre seinerzeitige Dienstableistung bei der US-Botschaft in Wien ergänzend zur österreichischen ASVG-Pension aus den USA eine Zusatzpension erhalten, unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung…
…9 Abs. 1 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zu und es wäre diesfalls die Prämie lediglich für Belange der Ermittlung des auf das übrige Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes (Progressionsvorbehalt) in Österreich anzusetzen; hierbei kommt für ausländische Diensterfindungen die Progressionsunwirksamkeit des "zusätzlichen Sechstels" nach § 67 Abs. 7…
…dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht wegen der steuerlichen Inländereigenschaft des Verstorbenen ein…
…in gleicher Weise wie im entschiedenen Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen (EAS 2300). Gemäß Artikel 10 Abs. 7 des Zusatzabkommens vom 7. September 1998, BGBl…
Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…
…3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften Zusatzprotokoll zum allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 218/1992)…
Artikel 14 des Zusatzprotokolls Nr. I vom 16. April 1948, BGBl. Nr. 164/1955 und 223/1957, zum Abkommen für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Rechtsfähigkeit, die Privilegien und Immunitäten der Organisation (OECD-Privilegienprotokoll) sieht in lit. b vor, dass die Beamten der Organisation die…
Übernimmt der handelsrechtliche Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft zusätzlich eine risikobehaftete und mit etwa 800.000 ATS dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht…
Durch den EStR 2000 - Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 1.7.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese…
Wird der von einer operativ tätigen maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn an die in Österreich ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet und werden der österreichischen Muttergesellschaft zusätzlich 2/3 der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben, so bilden auch die unter dem Titel "Körperschaftsteuergutschrift" tatsächlich zufließenden Beträge einen Teil der aus der…
Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
…welches durch eine österreichische Bank finanziert wird, die sich bei der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB) refinanziert, und die OeKB zusätzlich eine Garantie in Form eines Avals übernimmt, so stellt sich die Frage, ob die Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat aufgrund von Artikel 11 Abs…
…Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht. Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht ist darauf abzustellen, ob…
Geht ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der…
…Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für deren Besuch die Teilnehmer optieren können, dann lässt dieses Sachverhaltsbild keine inländische Körperschaftsteuerpflicht des Vereins erkennen. Denn…
…der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet…
…Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren, dann unterliegen diese Zahlungen der inländischen Kapitalertragsteuer und dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Werden zusätzlich von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen diese Zahlungen gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings…
…Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese Tätigkeit für…
…in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit der deutschen…