… 99 EStG 1988 nicht mit dem Argument aufrecht erhalten werden können, bei den bezogenen Vergütungen handle es sich um Entgelte, die in einem "unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang" mit einer in Österreich ausgeübten sportlerischen Tätigkeit stehen. Wohl aber ist eine österreichische Steuerpflicht des Sportlers auf der…
…Form gegenüber ausländischen Staaten vermutlich nicht mehr durchsetzbar sein. Denn nach dem AOA ist für die Zuordnung von Vermögenswerten zum Betriebsvermögen einer Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) erforderlich, dass diese Vermögenswerte in einem funktionalen Zusammenhang mit der Betriebstättenaktivität stehen. Es wird daher der deutschen Steuerverwaltung nicht mehr…
…oder sonstiger Persönlichkeitsrechte im Sinn von Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz), also Entgelte, die nicht im Zusammenhang mit einem sportlichen "Aufenthalt" in Deutschland zufließen, fallen daher nicht unter die Befreiungsvorschrift des Art. 17 Abs. 3 DBA-Deutschland. Die diesbezüglich von der deutschen Steuerverwaltung vertretene…
…deutschen Steuerverwaltung der Bestand einer österreichischen "Vertreterbetriebstätte" verneint wird, die deutsche Beurteilung auf österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen werden. Denn Grenzfälle dieser Art sind nicht geeignet, zum Konfliktfall eines aufwendigen internationalen Verständigungsverfahrens gemacht zu werden." Diese Aussage muss aber im Zusammenhang mit EAS 1988 gelesen werden…
…die Tätigkeit des Arbeitnehmers einen Arbeitsplatz erfordert. Darüber hinaus können auch noch folgende Aspekte bei der Prüfung einer Homeoffice-Betriebsstätte relevant sein: Wenn der Arbeitnehmer Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend macht, spricht dies für das Vorliegen einer Homeoffice…
…des von der Personengesellschaft aus den Auslandstourneen erzielten Reingewinnes beträgt, dann sind diese Erträge (sowie allfällige mit den genannten Auslandstourneen im Zusammenhang stehende Aufwendungen des Künstlers) in Österreich aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Denn Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit unterliegen gemäß Art. 8 Abs…
…mit Werkvertrag engagierten und in Frankreich, Spanien, Belgien, Italien und in der Schweiz ansässigen Künstler zur Einbehaltung der 20-prozentigen Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 verpflichtet ist. Isoliert nach inländischem Recht beurteilt, besteht diese Abzugspflicht, und zwar nicht nur hinsichtlich der in Österreich ausgeübten Tätigkeiten…
…im Drittausland - ausgeübten Arbeiten entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In diesem Zusammenhang wird auf die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, und das Erfordernis der Beibringung von entsprechend ausgefüllten Vordrucken ZS-QU1 durch die betroffenen Arbeitskräfte hingewiesen, die eine grenzüberschreitend koordinierte steuerliche…
…dürfen die fraglichen Vergütungen gemäß Art. 15 DBA-Polen im Tätigkeitsstaat - hier Polen - besteuert werden, allerdings nur insoweit, als sie mit der in Polen ausgeübten nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen. Sind die Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement nach polnischem Steuerrecht zwar den Einkünften aus…
…Tschechien Anwendung, weil im DBA-Tschechien nicht mehr zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit unterschieden wird. Wirkt die österreichische Architektin daher durch einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum an einem Bauvorhaben in Tschechien mit, begründet sie in Tschechien eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…
…kausal auf die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung erfolgen soll, um für eine korrespondierende steuerliche Behandlung zu sorgen…
…auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit entfallen. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsmeinung der österreichischen und deutschen Höchstgerichte Bedacht zu nehmen, wonach bei einer inländischen GesmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GesmbH betrieben wird, als ausgeübt anzusehen ist…
…Baubetriebstätte ausgeübten Tätigkeiten des Architekten anzustellen, wobei der diesen Tätigkeiten zuzuordnende Gewinnanteil vermutlich nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln sein wird (anteilige Lohn- und Reisekosten des nach Deutschland entsandten Dienstnehmers zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages). Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten mit der deutschen Steuerverwaltung wird sich empfehlen, einen…
…Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen) als sie auf in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Ob die Aufenthaltsdauer auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage überschreitet oder nicht ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die in Rede stehenden Bezüge von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt werden (die 183-Tage-Klausel des…
…in Österreich von der Besteuerung freizustellen und der deutschen Besteuerung zu überlassen sein (auszuscheiden sind aber diesfalls auch die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten); für die sonstigen Bezüge wird ebenfalls zu untersuchen sein, inwieweit die in Deutschland ausgeübte Arbeit ihre Quelle dargestellt hat…
…verwertet wird (und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt). § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sieht bei "Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung" die Steuerabzugspflicht vor. Das Gesetz verknüpft die Abzugspflicht nicht mit der Gewerblichkeit der Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit…
…gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe zB Art. 5 Abs. 5 DBA-Deutschland, Art. 5 Abs. 5 DBA-Italien und Art. 5 Abs. 5 DBA-USA). Das OECD-Update 2003 zum OECD-Kommentar (Z 33.1 zu Artikel 5) führt in diesem Zusammenhang aus, dass eine bloß…
…besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang…
…Generalunternehmer nicht mehr die Gesamtverantwortung, erscheint die Annahme einer Betriebsstätte für den Generalunternehmer unter Berücksichtigung der dort genannten Rahmenbedingungen fraglich, da anzunehmen ist, dass er in diesem Fall, wenn er im Zusammenhang mit einer Baustelle überhaupt nicht in Erscheinung tritt, wohl keine faktische Verfügungsmacht über…
…welche mit deutschem Personal im Rahmen einzelner Arbeitsblöcke mit zwischenzeitigen längeren Arbeitsunterbrechungen in einem Zugdepot des österreichischen Unternehmens ausgeübt werden, ist für die Frage, ob für das deutsche Unternehmen eine allfällige Steuerpflicht in Österreich eintritt, zunächst zu prüfen, ob diese Tätigkeiten im Rahmen einer Betriebsstätte…