…in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist…
…Denn die Kernaussage der EAS 3097 betrifft lediglich eine Wiederholung dessen, was bereits in EStR 2000 Rz 8023 gesagt ist, dass nämlich eine DBA-entlastete Zahlung nicht deshalb Haftungsfolgen auslöst, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch keine Anässigkeitsbescheinigung (auf ZS-QU1 oder ZS-QU2) vorlag…
…1994 der inländische Wohnsitz gänzlich aufgegeben, so tritt hiedurch nach inländischem Recht ein Wechsel aus der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht ein. Es spricht vieles dafür, dass erst zu diesem Zeitpunkt wegen der jetzt erfolgenden Übersiedlung der Familie nach Moskau die Verlagerung des Mittelpunktes der…
…der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit. a EStG als Ersatz entgangener Einnahmen der inländischen Steuerpflicht. Hat der Dienstnehmer im Zeitpunkt des Zuflusses des Schadenersatzes den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Deutschland verlagert, dann wird…
…wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie ab diesem Zeitpunkt die Grenzgängereigenschaft als nicht mehr gegeben ansieht. Allerdings muß es mehr als fraglich angesehen werden, daß eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Wien tatsächlich stattgefunden hat, wenn jemand in der österreichischen…
Beendet ein schweizerischer Hochschulprofessor Ende Mai 1996 seine Tätigkeit in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd…
…der seit 1. Feber 1981 bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft beschäftigt und von dieser ab 1. Juli 1990 nach Moskau entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie eine Urlaubsentschädigung ausbezahlt…
…diesem Zeitraum allenfalls angefallenen Wertsteigerung nicht entgegen. Erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist kann Österreich nicht mehr besteuern, wodurch erst dann der Wegzugstatbestand gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 verwirklicht wird. Sollte innerhalb dieser fünf Jahre die Ansässigkeit wieder zurück nach Österreich verlagert werden…
…Daher würde der auf die britische Arbeitsleistung entfallende Teil des Optionsgewinnes selbst dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn in dieser Zeit nur beschränkte Steuerpflicht in Österreich bestanden hätte. Denn nach inländischem Recht gilt - abweichend vom DBA-Recht - ab dem Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die unbeschränkte…
…der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das eingeräumte Optionsrecht insb. wegen Bindung an eine höchstpersönliche Rechtsausübung würden dies bewirken), dann hat gemäß RZ 213 drittvorletzter Satz der Lohnsteuerrichtlinien die Versteuerung durch Lohnsteuerabzug…
…Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien - und somit für die Frage des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats - nach Ansicht des BMF nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern vielmehr auf die Länge des Zeitraums, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…für fehlende Gutgläubigkeit dar, das vermutlich nicht mehr entkräftet werden kann, wenn das Ausschüttungssubstrat der Nachfolgeausschüttung bereits im Zeitpunkt der Erstausschüttung vorhanden war und zu diesem Zeitpunkt gleichsam nur mehr auf die positive Erledigung der KESt-Rückzahlung "gewartet" wurde. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre…
…dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in…
…Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an (ähnlich EAS 3349). Das Abkommen gilt nach Art. 1 lit. b für "Schenkungen, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragstaat oder in…
…der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist (EAS 1259), oder eine für die volle Funktionstüchtigkeit notwendige Mängelbeseitigung vorzunehmen (EAS 3063), oder wenn die Testläufe für die Betriebsbereitschaft unabdingbar sind (EAS 1773). Der Zeitpunkt der finalen Abnahme könnte zwar als Indiz für den…
…österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher…
…treten die ab diesem Zeitpunkt zufließenden Kapitalerträge in die österreichische Steuerpflicht ein, weil das österreichische Steuerrecht keine dem US-Revenue Code [§ 401 (k)] entsprechende Bestimmung enthält; und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz vor Eintritt des Pensionsfalles wieder in die USA zurückverlegt wird. Wird nach…
…jene Aufwandskomponenten, die ab diesem Zeitpunkt anfallen und den in dieser Betriebstätte erbrachten Funktionen zurechenbar sind, aus den in Österreich abzugsfähigen Betriebsausgaben ausgeschieden werden. Ertragszuordnung: Der aus dem russischen Bauvorhaben erwirtschaftete Ertrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anlässlich seiner Realisierung (Hinweis auf Abschn. 33…