…am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt." Im vorliegenden Fall ist daher die Stiftung die an der ausländischen Gesellschaft iSd § 50d Abs. 3 dEStG "beteiligte Person", die in Deutschland bei unmittelbarer Beteiligung nur einen Anspruch auf KESt-Herabsetzung auf 15% hätte. Der Sekundäreinkünftefluss von der GmbH an…
…deren zu je 50% beteiligte Kommanditisten die beiden in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen sind, und beschränkte sich die Funktion der deutschen Personengesellschaft auf die bloße Vermietung der Betriebsliegenschaft an die nahestehende deutsche Fabriks-GmbH, liegt nach österreichischem Steuerrecht keine betriebliche, sondern nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor…
… Ist eine österrreichische GmbH, deren Betriebsgegenstand Finanzberatung, Handelsagentur und -vertretung, Beteiligung an branchenähnlichen Unternehmen sowie Handel mit Waren aller Art umfasst, zu 100% an einer schweizerischen Gesellschaft beteiligt, die in Zug bei einem Treuhandbüro domiziliert ist und die weder eigenes Personal noch eigene Räumlichkeiten besitzt…
…ihr lediglich zivilrechtlich gehaltenen Beteiligung an der Investmentfonds-GmbH zukommt; zutreffendenfalls liegt die Vermutung nahe, dass der D-GmbH lediglich die Position eines Treuhänders zukommt und dass die Beteiligung an der Investmentfonds-GmbH steuerlich unmittelbar der inländischen Ö-GmbH wirtschaftlich zuzurechnen ist. 11. Jänner 2001…
…ob eine Körperschaft vorliegt, ist allerdings vorzunehmen (siehe KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204). Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - zB einer OG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System…
…wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen…
…die österreichische GmbH daher für die gesamte Gewinnausschüttung grundsätzlich KESt einzubehalten; eine allfällige KESt-Entlastung kann nur in einem nachgelagerten Rückerstattungsverfahren erfolgen. Antragsbefugt ist nach dem Gesetzeswortlaut des § 94 Z 2 EStG 1988 (letzter Satz) nur die unmittelbar oder mittelbar über eine Personengesellschaft beteiligte Muttergesellschaft…
…einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Steuerrecht die Gewinnausschüttungen den KG-Gesellschaftern als deren Einkünfte zugerechnet, wobei diese die Dividenden über ihre österreichischen Betriebstätten (anteilige Personengesellschaftsbetriebstätten) in Empfang nehmen. Sind an der österreichischen KG ausschließlich österreichische GmbHs…
Beteiligt sich eine österreichische GmbH als Kommanditist an einer operativ tätigen deutschen GmbH & Co KG und handelt es sich bei dieser GmbH & Co KG um eine Einheits- KG, dh. sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementär GmbH gehören zivilrechtlich zum Gesamthandvermögen der KG, so sind die Betriebsstätten…
…ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Die US-Holding ist in den USA nicht unmittelbar aktiv betrieblich tätig, unterhält jedoch Betriebsstätten in anderen Staaten. Der US-Holding kommt grundsätzlich eine wirtschaftliche Funktion zu und sie entfaltet außerhalb der USA eine Betätigung…
…der österreichischen Holding-GmbH die Vorteile der Endbesteuerung genauso wirksam werden wie im Fall von Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften, erscheint aus dem Gesichtspunkt der EU-Prinzipien (insb. Art. 52 EG-Vertrag) ebenfalls unbedenklich. Wesentlich ist allerdings, daß die österreichische Holdinggesellschaft auch tatsächlich eine wirtschaftliche Funktion erfüllt…
…ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - z.B. einer OHG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des…
…nicht ihrem zu 100% am Kapital beteiligten Gesellschafter (der deutschen Organ-GmbH), sondern den in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich als Kreditgeber auftretenden Gesellschaftern der deutschen Organträger-KG steuerlich zuzurechnen; die Zinsen sind daher nicht als Sondervergütungen der deutschem GmbH nach Artikel 7 DBA-Deutschland als Gewinnbestandteil…
…B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH an…
…B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH an…
…steht, die gemeinsam die Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an der österreichischen Vertriebs-GMBH beteiligt ist (wenn sonach die liechtensteinische und die österreichische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise "verschwestert" und damit "verbundene Unternehmen" im Sinn des DBA-Ö/Liechtenstein sind). Kommt…
…gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen…
…ansässig und zugleich Dienstnehmer einer zu 9% an der österreichischen AG beteiligten niederländischen GmbH, die sie zur Erfüllung der Vorstandsobliegenheiten lediglich sporadisch nach Österreich entsendet, dann wird vorweg im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung zu klären sein, ob die beiden niederländischen Vorstandsmitglieder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Arbeitskraft…
…US-KM) beteiligt ist. Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die…
…bildet, wäre darin bereits ein gewichtiges Argument zu sehen, die zivilrechtlich als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarung mit der schweizerischen GmbH auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Dienstverhältnis zu werten (Hinweis auf LStR 2002 Rz 945) und jene Einkünfte, die der schweizerischen Betriebstätte des Geschäftsführers zuzurechnen sind…