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EAS 532Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/9428.11.1994

…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Die Errichtung einer bloßen Repräsentanz, die nur die Aufträge für die ausländische Versicherungsgesellschaft akquiriert, erscheint im gegebenen Zusammenhang nicht ausreichend; denn sie erfüllt noch nicht die für den Geschäftsbetrieb eines Versicherungsunternehmens wesentliche Funktion…

EAS 1516Abschluß von Versicherungsverträgen durch eine Versicherungsmakler-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/2-IV/4/9906.09.1999

…Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt, die inhaltlich nicht über den Rahmen der in der deutschen Judikatur entwickelten Auffassung über…

EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

…Sollte diese auf dem Fremdverhaltensgrundsatz basierende Gewinnaufteilung so vorgenommen werden, dass die Gewinne aus dem österreichischen Versicherungsgeschäft zur Gänze der deutschen Hauptniederlassung zugerechnet werden und Österreich nur eine Abgeltung für untergeordnete Unterstützungsleistungen erhält, dann müsste bezweifelt werden, dass die Voraussetzung des inländischen Geschäftsbetriebes erfüllt ist…

EAS 595Deutsche Marktbetreuung durch einen angestellten Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 223/2/1-IV/4/9516.03.1995

…wird auf die für beschränkt Steuerpflichtige geltende 10%ige Mindestlohnsteuer Bedacht zu nehmen sein. Für jene Bezugsteile, die dem deutschen Besteuerungsanspruch unterliegen, kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) der Lohnsteuerabzug in Österreich unterbleiben (§ 4 Abs…

EAS 360Abzugsfähigkeit der Kosten für eine tschechische Repräsentanz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1211/1/1-IV/4/9330.11.1993

… Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung im…

EAS 3399Vertriebsbüro einer Versicherungsgesellschaft keine Hilfsbetriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/8/201808.06.2018

…externen Vertriebsmitarbeitern und der ausländischen Hauptniederlassung kaum oder keine Verhandlungen über Vertragsbedingungen stattfinden, da Versicherungen in der Regel standardisierte Versicherungsverträge auflegen und lediglich die Prämienzahlungen einem gewissen Verhandlungsspielraum unterliegen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob diese Tätigkeiten vorbereitender Art sind oder Hilfstätigkeiten im Sinne des Art…

EAS 437Inländische Werbefahrten unter Beiziehung deutscher Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 527/3/1-IV/4/9404.05.1994

…dann nicht, wenn der Gastwirt sich auf unbestimmte Zeit dazu verpflichtet, bei seinem in drei Räume unterteilbaren Saal täglich einen der Räume zu bestimmten Zeiten für die Verkaufsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Denn bloße Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumlichkeiten begründen für sich alleine noch keine Betriebstätte. Auch…

EAS 1866Inländische Bestellvertreter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/0115.06.2001

…Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen…

EAS 2478Deutsche Krankenversicherungsbeiträge eines in Deutschland ansässigen Vorstandsmitgliedes einer österreichischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/34-IV/4/0419.07.2004

…7 DBA-Deutschland, dann kann er damit nur die Unterlassung einer Diskriminierung bei seiner Besteuerung in Österreich erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen. Dieses Gleichbehandlungsgebot kann zwar…

EAS 686Keine Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Versicherungsprämien an EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/70/1-IV/4/9501.08.1995

…nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen…

EAS 140Wiederverkaufpreismethode für Verkaufsrepräsentanten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1554/1/1-IV/4/9215.06.1992

…wird sich in einer entsprechenden Reduktion der Handelsspanne der inländischen Betriebstätte auswirken. Es wird empfohlen, die Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen…

EAS 1587Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 172/1-IV/4/0017.01.2000

…zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem…

EAS 1682Deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen mit inländischen freiberuflichen Mitarbeitern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/12-IV/4/0010.07.2000

…in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische…

EAS 388Keine Sonderausgabenbegünstigung für Versicherungsprämien an Versicherungsunternehmen von EWR-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/9418.02.1994

…Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die laut EWR-Vertrag nötige Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. Nr. L 360 vom 09.12.1992) bis spätestens Juli 1994 eine Zulassung im…

EAS 2347Reisende Vertreter mit Abschlussvollmacht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1203/1-IV/4/0302.09.2003

Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…

EAS 3220Folgeprovisionen nach Betriebstättenschließung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1015-IV/4/201111.05.2011

…Dies wird der Fall sein, wenn der amerikanische Geschäftsvermittler die Folgeprovisionen ohne wesentliche weitere aktive Einflussnahme vereinnahmt und wenn sich daher der Provisionsanspruch schwerpunktmäßig auf die in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen gründet. Eine andere Beurteilung wäre erforderlich, wenn der Geschäftsvermittler den Anspruch auf Umsatzprovisionen der…

EAS 1411Nebenberufliches Marketing für eine französischen Verlag in Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 321/1-IV/4/9904.02.1999

Übernimmt der Geschäftsführer einer inländischen GmbH nebenberuflich und auf selbständiger Basis für einen französischen Verlag Marketingaufgaben in Oststaaten (Vermittlung des Zeitungsvertriebes über den Einzelhandel, über Abos und Großabos an Airlines und Hotels sowie Vermittlung der Anzeigenaufgabe) dann unterliegen die hiefür von dem Pariser Zeitungsverlag gezahlten…

EAS 3270Frage der Vertreterbetriebstätte bei Aufbau des inländischen Marktes für deutsche Asset Management Produkte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/201220.02.2012

…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiters nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…

EAS 469Ausweitung deutscher Handelsvertretertätigkeiten auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/16/1-IV/4/9406.07.1994

…Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand, dass Kanzleiangestellte des Steuerberaters einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit in den Dienst der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird…

EAS 1105Vertreterbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9721.07.1997

…wird, für die nach den Sachverhaltsannahmen dieses Beispiels ein Gewinnanteil von 30 Mio. sachgerecht wäre. In diesem Fall müsste durch eine steuerliche Erfassung des ausländischen Unternehmens der noch fehlende Gewinnteil von 28 Mio. in Österreich steuerlich erfasst (und im DBA-Partnerstaat steuerlich entlastet) werden. 21…