…Es tritt hierdurch sonach ein (negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn ein negativer Qualifikationskonflikt kann abkommensrechtlich - unter besonderen Gegebenheiten - nur für den Ansässigkeitsstaat einen Rückfall des Besteuerungsrechtes bewirken; Österreich ist aber der Quellenstaat der Zuwendungseinkünfte. Bundesministerium…
…begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen entfällt bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für den diplomatisch bzw. berufskonsularisch privilegierten Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1 Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei…
…des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter…
…steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH mit Anschaffungskosten iHv 1.000 ist, nach Großbritannien (gemeiner Wert dieses Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Wegzugs bei 1.800) und wird diese Person in Großbritannien als "resident but not domiciled" iSd Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien…
Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch…
…den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen entfällt im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst auch jene Beamte des International Institute…
…in das DBA-Schweiz aufgenommene Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 entzieht das Abkommen nicht mehr das inländische Besteuerungsrecht, wenn Steuerpflichtige ihre Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegen. Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des Besteuerungsrechtes an Kapitalbeteiligungen und löst folglich…
…gemäß Abs. 4 des Protokolls zum DBA-Deutschland nach den Verhältnissen des letzten Bilanzstichtags vor der Veräußerung, wobei konkret die Höhe des Aktivvermögens in der Handelsbilanz maßgeblich ist. Wird nun unterjährig, also zwischen zwei Bilanzstichtagen, ein Grundstück veräußert, ist dies für Zwecke von Art. 13…
…jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht im Sinn von § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes bereits zur steuerlichen Erfassung der in der 26%-Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 4 KStG als nicht mehr…
…dass Österreich gemäß Art. 10 Abs. 3 an diese schweizerische Qualifizierung gebunden ist, hat lediglich auf der Ebene der Abkommensanwendung rechtliche Bedeutung. Bei Anwendung des innerstaatlichen Rechts hingegen, wird die Zuordnung der Liquidationserlöse unter die in § 13 Abs. 2 Z. 4 KStG für Veräußerungsgewinne vorgesehene…
…Beteiligung zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs…
…2006 unterzeichnete Revisionsprotokoll der damals in § 31 EStG 1988 enthaltenen Gesetzessprache bedient hat. Nach dem zuvor Gesagten ist der Tod des Steuerpflichtigen im gegebenen Zusammenhang nach dem DBA-Schweiz mit einer Veräußerung der Beteiligung insoweit gleich zu behandeln, als in beiden Fällen der Steueraufschub beendet…
Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…
…den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet…
…ausgelöst, da die Anwendbarkeit des DBA Liechtenstein auf den Zeitpunkt der Vermögensübertragung abstellt und somit auch im Rückwirkungszeitraum anwendbar ist, wenngleich die FL-GmbH zu diesem Zeitpunkt zivilrechtlich noch nicht existiert (UmgrStR 2002 Rz 46). Zwar verlangt das Abkommen für Zwecke seiner Anwendung in Art…
…einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht dadurch ausgewichen werden…
Sind zwei österreichische Kapitalgesellschaften seit 1995 an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften…
… 98 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 in Verbindung mit § 31 EStG 1988 möglich wäre), stellt keinen "Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich" im Sinn von § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 dar. Denn der in dieser Gesetzesstelle verwendete Ausdruck kann sich nur auf…