…Betriebstättennutzung. Würde hingegen Finnland das Vorliegen einer Mitwirkung an der Bauausführung bejahen, dann dürfte Finnland nur dann besteuern, wenn die Bauführungsfrist von 12 Monaten überschritten wird (ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Mitwirkungstag). Für die Besteuerung auf österreichischer Seite sind diese Fragen nur von marginaler Bedeutung…
…Jahre in dem in der Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung, ob sich der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert hat…
…Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung erkennbar wird, dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft A funktionslos und nur künstlich zwischengeschoben worden ist und dass daher die von der Gesellschaft B…
…wenn für die Steuerbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung "nur in der Weise nachgeprüft werden kann, dass sie Auskünfte beim Niederlassungsstaat .... einholt". Doch kann ein von der liechtensteinischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU2 nicht als "Ersatz" für eine Prüfung im Amtshilfeweg gewertet werden…
…zustehende Entlastung von der vom österreichischen Gestellungsnehmer gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmenden Abzugssteuer verzichten und damit eine Besteuerung der Arbeitslöhne der Piloten in Österreich vermeiden kann, ist Folgendes zu bedenken: Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich in 3 Schritten vorzugehen…
…unlimited company" erfüllt und bei Vorliegen einer irischen Ansässigkeitsbestätigung auf dem Vordruck ZS-QU2 auch entsprechend dokumentiert. Die Frage, ob die irische "unlimited company" mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann daher dahingestellt bleiben. Sie würde bei Bedarf eine Prüfung im Wege eines Typenvergleiches an…
…stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen ertragsteuerlich erfassbaren Vorgang mehr dar und es erübrigt sich auf die Frage des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 3 KStG einzugehen. Kann die vorerwähnte Vermutung jedoch im Prüfungsverfahren widerlegt…
…der USA unterhält, wo Arbeitskräfte tätig sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen, im Sitzstaat aber nicht betrieblich tätig ist. Diese Sachverhaltskonstellation vermag nämlich für sich allein noch keine ausreichende Gewähr für die Unbedenklichkeit der Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen durch die US-Holding zu bieten (vgl. BMF-Erlass vom…
Steuerentlastungsverpflichtungen, die sich auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen ergeben, können durchaus bereits im Rahmen der Abzugsbesteuerung berücksichtigt werden. Der Steuerabzugsverpflichtete muss hierbei aber den Nachweis über das Vorliegen der abkommensgemäßen Steuerentlastungsvoraussetzungen erbringen können. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass die freigestellten Einkünfte tatsächlich einer natürlichen oder juristischen…
Übernimmt eine in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige…
…der Prüfung, ob die britische Gesellschaft auch ohne Betriebstätte (im Sinn des § 29 BAO) der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt. Dies ist der Fall, da technische Beratungsleistungen ("consultancy") erbracht werden und diese gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 Teilsatz 4 EStG 1988 auch ohne Vorliegen…
…ausdrücklich auf Abschnitt Ia InvFG 1993 verweist, sind zur Prüfung der Vergleichbarkeit die §§ 23a bis 23g InvFG 1993 heranzuziehen. Die Vergleichbarkeit setzt daher voraus, dass die Fondsbestimmungen Folgendes vorsehen: 1. Die Ausgabe von Anteilscheinen darf nur erfolgen a) an natürliche Personen, die einen Auszahlungsplan unterschreiben…
…begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird. Dazu zählt auch eine ausreichend nachvollziehbare Dokumentation über die Ermittlung der Auslandseinkünfte. Im beschriebenen Fall belgischer…
…Ausschüttungen zuerst aus den schädlichen Passiveinkünften stammen. Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG 1988 eingetreten wird, muss stets vorweg beurteilt werden, ob die buchmäßig von der Hongkong-Gesellschaft erfassten Einkünfte nach den österreichischen Einkünftezurechnungsgrundsätzen tatsächlich Einkünfte der…
…Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Entlastungsvoraussetzungen eröffnet wird. Nur dann, wenn die ausländische Gesellschaft auch operativ tätig ist, werden die finanzamtlichen Bedenken an einer Sofortentlastung zurückgestellt. Die Beschäftigung eigener Arbeitskräfte und die Nutzung eigener Räumlichkeiten ist hierbei ein Indiz für das Vorliegen einer operativen Tätigkeit…
…Unternehmen bloß formal besteht und in der wirtschaftlichen Realität die Gestaltungsmerkmale eines Dienstverhältnisses zum inländischen Luftfahrtunternehmen vorliegen, dann müssen die steuerlichen Folgen dieser wirtschaftlich gegebenen Sachlage entsprechen. Für eine Beurteilung dieser Abgrenzungsfragen sind in Fällen internationaler Arbeitsgestellungsverträge die einschlägigen von der OECD aufgestellten Kriterien maßgebend…
…die unter Berufung auf das DBA mit Österreich Einkünfte steuerentlastet lukrieren möchte, diese Einkünfte auch steuerlich zuzurechnen sind, hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, deren Prüfung nicht im EAS-Verfahren vorgenommen werden kann. 29. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte…
…auch Fälle geschützt, in denen bloße Portfolioinvestitionen vorliegen. Die Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit kommt damit einer (Auslandskapital aufnehmenden) Kapitalgesellschaft ungeachtet des Umstandes zu, ob das Kapital von Groß- oder Kleininvestoren stammt. In der Rechtssache Holböck gelangt der Gerichtshof in Rz 25 zu der Auffassung, dass im…
…Art. 5 Abs. 4 lit f DBA Deutschland kann auch dann eine Hilfsbetriebsstätte vorliegen, wenn darin mehrere der aufgezählten Hilfstätigkeiten ausgeübt werden, solange die Gesamttätigkeit ebenso eine Hilfstätigkeit darstellt. Wird neben einer Hilfstätigkeit auch eine nicht mehr von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA erfasste…