…Kosten für Anreise, Unterbringung, Wochenendheimfahrten usw. für die beiden deutschen Mitarbeiterinnen übernimmt und zusätzlich auf Grund einer Rechnung des deutschen Produzenten diesem die Lohnkosten ersetzt, so kann aus solchen Umständen allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen…
Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich…
…auf das Vorliegen einer inländischen "Vertreterbetriebstätte" hin: Bestellungen werden in der österreichischen Konzerngesellschaft entgegengenommen; Rechnungen werden (über Anweisung aus Deutschland) in Österreich ausgedruckt und versendet; die Kundenberatung erfolgt von Österreich aus; die Produkte können in Österreich besichtigt werden; die deutsche Schwestergesellschaft erhält eine Postadresse am…
…jener des § 29 BAO (etwa UFS 16.5.2011, RV/0787-L/10; EAS 2754). Letztlich ist das Vorliegen einer Betriebsstätte vom zuständigen Finanzamt zu beurteilen. Dabei ist auch zu beachten, ob der Sachverhalt auf Seiten beider Abkommenspartner korrespondierend beurteilt wird. Bundesministerium für Finanzen, 27…
…Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April…
…ist der Partnerstaat des jeweils mit Österreich abgeschlossenen DBA) betrieben. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge zwar im eigenen Namen aber auf Rechnung jener Gesellschaften erfolgen, die Eigentümer der Flugzeuge sind und deren Gesellschafter in Osteuropa, im arabischen Raum und in Afrika ansässig sind. …
…Einkünfteempfänger keine substanzlose Holding- und/oder Briefkastengesellschaft ist. Zeigt die Erklärung, dass eine substanzlose Holding- und/oder Briefkastengesellschaft vorliegt, oder fehlt diese Erklärung, so muss eine DBA-Entlastung im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006…
…hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine befristete Konzession zur Ausübung des Berufes als Tierarzt besteht und zudem die Ausübung dieser Tätigkeit in den Räumlichkeiten des liechtensteinischen Geschäftssitzes, also in der angeblichen Praxis, vom Konzessionsumfang ausgenommen ist und dass weiters keine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein vorliegt, dass…
…betr. inländische Tiefbohrarbeiten einer schweizerischen Gesellschaft). Die Begründung dieser Betriebstätte wird nicht dadurch umgangen werden können, dass die Bohrarbeiten von der italienischen Gesellschaft formal mit Werkvertrag an österreichische Unternehmen weitergegeben und von diesen "im Namen und für Rechnung" der italienischen Gesellschaft durchgeführt werden. Denn der…
…der (unwahrscheinliche) Fall vorliegen, dass das liechtensteinische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist, dann wäre die von ihm dem österreichischen Unternehmen in Rechnung gestellte Arbeitsgestellungsvergütung in Österreich gemäß Art. 7 DBA-Liechtenstein von der Besteuerung zu entlasten, wenn eine liechtensteinische Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Die dem Arbeitnehmer…
…dass keine künstliche Gestaltung vorliegen darf, die nur dazu dient, die kroatischen Zinsen der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn handelt es sich bei der nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft gewerteten Personengesellschaft um eine funktionslose Briefkasten-Holdinggesellschaft und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen…
…fehlender Personalaufwand und Domizilierung bei einem Steuerberatungsunternehmen deuten auf Briefkasteneigenschaft hin, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung (zu…
…für die Frage des Vorliegens einer österreichischen Betriebstätte der niederländischen Muttergesellschaft) irrelevant, dass die sonst üblicherweise mit dem Aufgabenbereich einer Vertriebsgesellschaft verbundene Rechnungsausstellung und Überwachung des Zahlungseinganges durch die niederländische Muttergesellschaft besorgt wird. Die niederländische Muttergesellschaft erbringt hiedurch eine Dienstleistung an das verbundene österreichische Vertriebsunternehmen…
…sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens zu widerlegen. Im gegebenen Zusammenhang erscheint die Steueroasenrechtsprechung des VwGH von Relevanz, derzufolge nicht die Abgabenbehörde den Nachweis fehlender Leistungen einer ausländischen Domizilgesellschaft zu erbringen hat…
…für das Unternehmen ausgeübt werden und eine vorbereitende oder Hilfstätigkeit darstellen. Dabei ist auch unerheblich, ob es sich bei dem anderen Unternehmen um ein unabhängiges Fremdunternehmen oder um ein verbundenes Konzernunternehmen handelt, da für die Beurteilung des Vorliegens einer Hilfstätigkeit in diesem Zusammenhang keine konzernale…
…ob auf der Grundlage einer AOA-konformen DBA-Auslegung belegbar ist, dass diese Funktionsausübung die wirtschaftliche Zuordnung der gegenständlichen Beteiligungen erforderte. Aus den hier vorliegenden Informationen über das Ergebnis der deutschen Betriebsprüfung ist nicht erkennbar, ob den Grundsätzen des AOA ausreichend Rechnung getragen worden ist…
…Grundlage der Kostenaufschlagsmethode angestellt werden können. Ob der eine oder andere Fall vorliegt sowie ob möglicherweise noch unberücksichtigt gebliebene weitere wesentliche Aspekte gegeben sind, müsste mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgeklärt werden, wobei dieses Amt eine gutachtliche Beurteilung allerdings nur mit zeitlicher Befristung und unter…
…um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür, dass eine illegale Gestaltung vorliegt. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann die Qualifizierung eines von einer ausländischen Gesellschaft überwiesenen Betrages als Gewinnausschüttung nicht davon abhängen, wie diese Vorgänge im Rechnungswerk der…
…Die vorliegende EAS befasst sich ausschließlich mit diesem zweiten Aspekt der Reorganisation. Führt die Reorganisation dazu, dass sich das Funktions- und Risikoprofil der österreichischen Landesgesellschaften so stark reduziert, dass die österreichischen Landesgesellschaften zu reinen "Dienstleistern" für die ausländische Zentralgesellschaft werden, dann erscheint eine Abgeltung solcher…
…wenn das schweizerische Unternehmen nicht der einzige Auftraggeber der jeweiligen inländischen Maßschneiderei ist (siehe auch Abs. 38.1 des OECD-Kommentars 2003 zum OECD-MA). Allerdings könnte der andere Fall einer betriebstättenbegründenden Aktivität vorliegen, dass nämlich die Schneider außerhalb des Rahmens der eigenen Geschäftstätigkeit handeln…