…in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel distanziert. Im Fall der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Depotbank ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividendenerträge…
…Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug, gleichgültig, ob die Kapitalanlagen von inländischen oder ausländischen Banken gehalten werden. Geht daher zinsbringendes Kapitalvermögen von beschränkt steuerpflichtigen Erblassern auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei…
…Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf Grund dessen eine Steueranrechnung vorgenommen werden…
…1.1999, BStBl II 1999, 514) - die inländischen Abgabepflichtigen sein, wenn sie sich in solchen Fällen nicht der Verfügungsmacht über das Vermögen und den daraus erzielten Ertrag begeben. Ist der Zinsenertrag aber aus steuerlicher Sicht nicht der ausländischen Stiftung, sondern ihren inländischen Gesellschaftern zuzurechnen, dann…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
…erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung hat zu der VO vom 19.12.1996, BGBl. Nr. 735/1996, geführt: in ihr wird zur Durchführung des DBA-Deutschland festgestellt: "Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens gilt auch für Einkünfte aus Gewerbetrieb." Im Wissen über diese Übung…
…vor, wenn ein Unternehmen im Inland über eine feste Einrichtung verfügt, durch welche es eine Unternehmenstätigkeit ausübt. Es ist weiters eine gewisse Dauerhaftigkeit der Tätigkeiten erforderlich, welche im Verhältnis zu Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten festgelegt wurde (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7…
…den Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 (KStR 2001 Rz 6) dargelegten Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Geschäftsleitung erfüllt sind. Mangels gegenteiliger Verständigungen mit der französischen Steuerverwaltung würden diese Kriterien auch über eine eventuelle Ansässigkeit der französischen Gesellschaft in Österreich entscheiden. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…
… 81 Abs. 2 EStG) und für ertragsteuerliche Belange ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten (Z 6 des Ergebnisprotokolles über eine österreichisch-deutsche Verständigung vom 7.6.1991) eine inländische Betriebstätte für den deutschen Produzenten darstellen. Liegt eine inländische "6-Monats-Betriebstätte" vor, dann unterliegen die…
…Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999 festgehalten worden ist, dass ein bloßer Zweitwohnsitz in der Grenzzone der Grenzgängereigenschaft entgegensteht, doch stellt diese österreichisch-deutsche Verständigung auf tatsächliche und nicht auf formalrechtliche Verhältnisse ab. Solange daher Deutschland…
…Zinsenflusses von der US-Besteuerung nicht im Wege stehen. Falls wegen der Größe des Investitionsvolumens "100-prozentige Rechtssicherheit" angestrebt wird, müsste über den Fall vorweg eine Verständigung mit der US-Steuerverwaltung auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-USA herbeigeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 6…
…Ergebnisprotokoll über die österreichisch-deutschen Konsultationsgespräche vom 3. Dezember 1997 in Dresden). Es ist allerdings nicht so, dass die in der EAS erwähnte Verständigungsvereinbarung vom 21.3.1997 "eine andere Rechtsmeinung zum Ausdruck bringt, als die Verständigung aus dem Jahr 1986". Bei der Verständigung im…
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag einer ausländischen Konzerngesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der ausländischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
…entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Bei Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte sind alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften als Werbungskosten abzugsfähig; es ist unerheblich…
…dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der Hinterlegungsbestätigung die Depotbank zu seinem Bevollmächtigten erklärt, die ADR-Inhaber die Depotbank bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes schriftlich instruieren können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…um ein Sachdarlehen im Sinne des § 983 ABGB. Dabei gehen Wertpapiere des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere derselben Art und Güte zurückzuübertragen hat. Damit verbleibt das mit den verliehenen Wertpapieren…
… 16 Abs. 2 UmgrStG abzuleitende Rechtslage im Einzelfall über das Erfordernis einer ausreichenden Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode…
Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…