…Rz 4). Geht man davon aus, dass die FL-GmbH bereits mit Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 in steuerlicher Sicht entsteht und daher schon ab diesem Zeitpunkt als (in Liechtenstein) unbeschränkt steuerpflichtig gilt, so ist ab diesem Zeitpunkt ebenso das DBA Liechtenstein anwendbar. Dass der…
Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
…Da im Falle einer operativen übertragenden Kapitalgesellschaft nach der verschmelzungsbedingten Löschung eine Betriebstätte der übernehmenden ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen…
…Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende niederländische Kapitalgesellschaft die für die Quellensteuerfreistellung in Österreich erforderliche zweijährige Behaltefrist der Beteiligung mit der Verschmelzung nicht neu zu laufen beginnen. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister:…
Soll die 100-prozentige deutsche Tochter-GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt werden - ob dies handelsrechtlich derzeit möglich ist, ist nicht vom BM für Finanzen zu entscheiden - und können nach österreichischem Recht die von der Tochter-GmbH erlittenen Verluste von der…
…in Deutschland bereits rückgestellten Pensions- und Prämienansprüche, dann löst die nach der Verschmelzung stattfindende Abfindung der Pensionsansprüche sowie die Auszahlung der noch auf die Zeit vor der Verschmelzung entfallenden Erfolgsprämien österreichische Kommunalsteuerpflicht aus (wenn nicht in Bezug auf die Pensionsabfindung die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
…Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…Sinn von Artikel 13 Abs. 4 DBA-Kanada vorliegt. Unter den gegebenen Umständen wird auf die Fragen betreffend den Zwerganteil von 1% an der österreichischen GmbH, der der niederländischen Holding im Rahmen einer kurz vorher stattgefundenen Verschmelzung zugefallen ist, nicht eingegangen; denn zuerst muss die…
…die österreichische Gesellschaft überlassen hat, dann werden nach einer Verschmelzung dieser dänischen Schwestergesellschaft auf ihre gemeinsame Muttergesellschaft auch die Verwertungsrechte wieder an die Muttergesellschaft übergehen und alle ab dieser Verschmelzung geleisteten Zahlungen als Einkünfte der Muttergesellschaft die inländische Abzugssteuerpflicht auslösen. 05. November 2001 Für den…
…die eine Beteiligung an einer schweizerischen und einer französischen Tochtergesellschaft hält, verschmelzend auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das…
Schaltet eine österreichische Holdinggesellschaft (Holding 1), die die Interessen aus einer 26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische…