Erzielt eine inländische KG im Jahr 1998 einen Gewinn, dann wird ein 1997 erlittener Verlustanteil eines deutschen Kommanditisten, der in Deutschland bei der Veranlagung 1997 zum Verlustausgleich zugelassen worden ist, nach lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000…
Ist an einer österreichischen OHG eine ausländische mehrstöckig verschachtelte KG mit nicht feststellbaren Gesellschaftern beteiligt, so unterliegen Gewinnanteile dieser ausländischen KG nach Maßgabe des § 99 Abs. 1 Z. 2 EStG der 20%igen Abzugsbesteuerung. Dieser Fall einer Abzugsbesteuerung erfasst sonach - abweichend von den übrigen Fällen…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
…Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach dem Anteilserwerb angefallen sind, sonach frühestens ein aliquoter Verlustanteil des Jahres 2002. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In EAS 89 hat sich das BMF mit der Verlustaufteilung eines schweizerischen Unternehmens befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Artikel 7 Abs. 5 DBA Schweiz vorgesehene Gewinnaufteilung nach dem Rohprämienschlüssel auch für negative Unternehmensgewinne (= Verluste) gilt. Diese Auffassung wird uneingeschränkt…
…einen Verlust, der mit S 1 Mill auch einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter betrifft, so ist dieser Verlustanteil mit Gewinnanteilen der Folgejahre im Verlustvortragsweg verrechenbar, wenn der deutsche Gesellschafter infolge einer inländischen Zweitwohnung in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies…
Beteiligt sich ein unbeschränkt Steuerpflichtiger an einer gewerblich tätigen deutschen GmbH& Co KG, und ist in den nächsten 3 bis 4 Jahren wegen nicht aktivierungsfähiger Forschungsaufwendungen mit Verlustanteilen zu rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach…
Hat ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG eine Verlustzuweisung aus dieser Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 40 erhalten, die sich bei der Besteuerung in Deutschland hinsichtlich der dort mit 100 erzielten positiven Einkünfte ebenso progressionsmindernd auswirkt wie luxemburgische Verluste in Höhe von 60, dann…
…zur Besteuerung in Österreich führender Gewinnanteil, wohingegen das Ergebnis der US-Personengesellschaft, nach US-Steuerrecht ermittelt, zu einem Verlustanteil führt, dann können die US-Körperschaftsteuervorauszahlungen dieses Jahres, soweit sie in späteren Jahren wegen Übersteigens der US-minimum tax refundiert werden, in Österreich nicht angerechnet werden…
…dann ist es wohl richtig, dass im Fall einer Steuerfreistellung der japanischen Lizenzgebühren der inländische KG-Verlustanteil nicht S 0,01 Mio, sondern S 1,16 Mio betragen hätte und im Wege des Verlustausgleiches zu einer entsprechenden Reduktion der österreichischen Steuerbelastung geführt hätte (wobei hier…
…die Gewinn- und Verlustermittlung bei inländischen Betriebstätten deutscher Unternehmer stets nach österreichischem Recht erfolgen muss, könnte der in der deutschen Steuererklärung ausgewiesene Verlustanteil nur dann in dieser Höhe als vortragsfähig anerkannt werden, wenn er der österreichischen Rechtslage entspricht oder ihr entsprechend adaptiert worden ist. Soferne…
…die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll. Der Umstand, dass in der Vergangenheit österreichische Verlustanteile in Deutschland die Steuerlast auf den übrigen deutschen Einkünften der stillen Gesellschafter gekürzt haben, kann auf deutscher Seite zu einer Nachversteuerung führen, die aber bei der Besteuerung des…
…Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der…
…des DBA-USA das Besteuerungsrecht an den erzielten Gewinnanteilen zu. Allfällige Verlustanteile wären in Österreich ausgleichs- bzw. vortragsfähig. Die Höhe der bei der österreichischen Besteuerung anzusetzenden Gewinn- bzw. Verlustanteile muss nach österreichischem Recht ermittelt werden. Verlustanteile, die zB nach österreichischem Recht als Ergebnis einer "Liebhaberei…
…Ungarn. Sie sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Allfällige Verlustanteile sind in Österreich ebenfalls nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes verwertbar. Die Gewinn- bzw. Verlustanteile aus der Beteiligung an der ungarischen Kommanditgesellschaft müssen nach österreichischem Recht ermittelt werden. Dies kann dazu nötigen, die…
…die nach deutschem Recht Organtochter einer anderen deutschen Kapitalgesellschaft ist, als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen "Kapges. & Still" erleidet nur dann von der Vortragsfähigkeit auf Gewinnanteile späterer Jahre ausgeschlossen…
…Behandlung der Personengesellschaft in den USA als Körperschaft vermag daher keine Abschirmwirkung vor einer Einbeziehung ihrer Einkünfte in die österreichische Besteuerungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters zu entfalten; dies gilt auch für - nach österreichischem Recht ermittelte - Verlustanteile der US-Gesellschaft. 18. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…Österreich zuzuordnenden Transportfunktionen nach der Kostenaufschlagsmethodik abzugelten und den Restgewinn der Schweiz zur Besteuerung zu überlassen. Keinesfalls kann aber bei einem insgesamt gewinnbringenden österreichischen Unternehmen mit schweizerischer Betriebstätte Österreich nur ein Verlustanteil aus der Gästezubringung verbleiben. Sollte von Parteienseite die Auffassung vertreten werden, dass Ergebniskorrekturen…
…Folge, dass Gewinnanteile aus einer solchen Beteiligung aus der inländischen Besteuerungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters gemäß Artikel 7 iV mit Artikel 23 DBA-Ungarn - unter Progressionsvorbehalt - auszuscheiden sind. Dies gilt sinngemäß auch für Verlustanteile; eine Verlustverwertung kann sonach im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" in Österreich erfolgen…
…österreichischen Gesellschafters einzubeziehen, sofern Österreich mit dem betroffenen ausländischen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, auf Grund dessen sich eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs ergeben könnte. Ausländische Verlustanteile wären nach Maßgabe der österreichischen Steuerrechtsvorschriften ausgleichs- bzw. vortragsfähig. Die Ermittlung eines solcherart ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlustes hätte…