…13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer…
…eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass…
…in die Schweiz Art. 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zum Tragen kommt. Nach dieser Bestimmung dürfen Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nur in dem Staat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Im vorliegenden Fall wäre das die Schweiz, was zu einem Verlust…
…noch nicht in Kraft getretene neue DBA Argentinien sieht in mehreren Fällen Quellenbesteuerungsrechte für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen vor: So besteht gem. Art. 13 Abs. 5 DBA Argentinien ein der Höhe nach begrenztes Quellenbesteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen am Kapital einer Gesellschaft…
…seines inländischen Wohnsitzes zu seiner neuen Ehegattin in die USA, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass hierdurch der österreichische Besteuerungsanspruch auf Grund von Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA erst mit Ablauf des Jahres 2010 verloren geht. Ursprüngliches Kernziel der Bestimmung war es zu verhindern…
…im vorliegenden Fall eine Veräußerung von ungarischem unbeweglichem Vermögen durch die beiden Gesellschafter an die Kft wohingegen Ungarn dem Intransparenzprinzip folgend den Vermögensübergang als Abspaltung wertet. M.a.W. aus ungarischer Sicht müsste es zur Verwirklichung von zwei Steuertatbeständen kommen: einerseits zu einem von Art…
…Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab…
…Anlass der Veräußerung auf den Bahamas vergleichbare Steuerlasten anfallen, dann wäre eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO möglich; allerdings nicht im Wege einer Steuerfreistellung, sondern nur im Wege eine Steueranrechnung. Zu beachten sind aber noch folgende zwei Aspekte: Werden von dem…
…einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da…
…KG). Aus australischer Sicht betrachtet haben daher diesfalls die österreichischen Investoren ihre Gewinne nicht aus australischem Landbesitz, sondern aus der Veräußerung ihrer Gesellschaftsanteile an einer deutschen KG lukriert, an denen mangels ausreichendem Bezug zu Australien durch das DBA-Australien kein Besteuerungsrecht vermittelt wird. In diesem…
…muss, weil nach seinem Rechtssystem im Veräußerungsfall keine Veräußerung der Liegenschaft, sondern eine Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles stattfindet (siehe Z 32.6 und 32.7 des OECD-Kommentars zu Artikel 23 OECD-MA in Bezug auf einen derartigen negativen Qualifikationskonflikt). Wird die v.o.s. in…
…unter Einsatz von Anlagen, Maschinen und Mitarbeitern der Kft bewirtschaftet. Zudem findet der Verkauf der Ernte dieser Grundstücke im Wesentlichen im Wege der Kft und nur untergeordnet über das Einzelunternehmen statt. Im Falle von Gewinnausschüttungen der Kft sowie einer Veräußerung der Kft-Gesellschaftsanteile stellt sich…
…deutschen Personengesellschaft qualifiziert wird, dann tritt hinsichtlich der Gewinne aus der Veräußerung dieser Beteiligung an der deutschen Maschinenfabriks-GmbH durch die beiden österreichischen Steuerpflichtigen ein Qualifikationskonflikt ein. Österreich hat - wie oben begründend ausgeführt - das Besteuerungsrecht auf Grund von Artikel 13 Abs. 5 DBA-D beansprucht…
Veräußern die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der…
…der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine in Österreich errichtete Privatstiftung realisiert wird. Sollte nach der Veräußerung an die Stiftung in Österreich ein Zweitwohnsitz begründet werden, dann wird…
…Teilbetriebseinbringung in die schweizerische Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, könnte dies nach § 16 Abs. 1 UmgrStG steuerneutral bewirkt werden. Denn das DBA-Schweiz entzieht Österreich nicht das Recht, im Fall einer Veräußerung der einbringungsgeborenen schweizerischen Gesellschaftsanteile die österreichische Vermögensverwaltungs-AG mit den darin…
…nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, da hiezu eine tiefer gehendere Durchleuchtung der relevanten Gegebenheiten erforderlich wäre. Veräußert die Ehegattin dieses Geschäftsführers den steuerlich in ihrem Privatvermögen gehaltenen Gesellschaftsanteil von 8 1/3 % außerhalb der Spekulationsfrist, ist der Vorgang in Österreich nicht steuerbar…
Veräußern zwei in Österreich ansässige Brüder ihre je 50%igen Anteile an einer in Südtirol betriebenen OHG, deren Betriebsgebäude sich im Sonderbetriebsvermögen der beiden Gesellschafter befindet, dann sind die hiebei erzielten Veräußerungsgewinne sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei nach Maßgabe…
…ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist, unterliegen die deutschen Gesellschafter mit dieser Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art. 7 iVm Art. 23 Abs. 1 lit…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…