Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…
…7 DBA-USA erst mit Ablauf des Jahres 2010 verloren geht. Ursprüngliches Kernziel der Bestimmung war es zu verhindern, dass in den USA ansässige Personen inländisches Betriebsvermögen nach dem Alt-Abkommen aus dem Jahr 1956 unter Vermeidung des Aufwertungszwanges in einem ersten Schritt in eine…
…In Z 12 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt ist festgehalten, dass im Fall von Geschäftsführern weiterhin der (ursprünglich) vom deutschen BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort…
…unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass ursprünglich eine kürzere Baudauer veranschlagt war und die Verzögerungen in der Baufertigstellung geologisch bedingt waren. Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens, die an der schweizerischen Baustelle eingesetzt sind und…
…dass die ausländische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (Rückstellungsdotierungen) an die österreichische Tochtergesellschaft weiterbelastet werden. Der Fall ist aus österreichischer Sicht so zu sehen, dass der nunmehrige österreichische Arbeitgeber einem Dritten (dem ursprünglichen ausländischen Arbeitgeber) im Konzernumlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen…
…in der Rs Holböck, hat der EuGH in Rz 23 ausgeführt "Eine nationale Regelung, die den Bezug von Dividenden einer Steuer unterwirft, deren Satz vom Ursprung der Dividenden, ob aus inländischer oder ausländischer Quelle, abhängt, ohne dass dabei der Umfang der Beteiligung des Anteilseigners an…
…ist § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e zweiter bis vierter Satz EStG 1988 (Wiederzuzug nach Nichtfestsetzung) analog anzuwenden. Danach sind "weiterhin die ursprünglichen Anschaffungskosten, höchstens aber die gemeinen Werte maßgeblich. […] Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind…
…anstrebt. Dementsprechend ist auch die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Veräußerungsgewinne im Sinne von Artikel 13 OECD-MA bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu berechnen. Artikel 13 unterscheidet nicht anhand des Ursprungs des Veräußerungsgewinns, welcher über längere Zeit anwachsen oder in relativ kurzer Zeit entstehen kann…
…nach Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer an die Stelle einer solchen getreten. So hat die Stiftungseingangssteuer Zuwendungen an Stiftungen zum Gegenstand, welche ursprünglich vom aufgehobenen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erfasst waren. Auch im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz enthaltene Steuerbefreiungen, die für bestimmte Zuwendungen an Stiftungen anwendbar waren…
…gesonderte Überlegungen anzustellen. Denn wenn diese Ablösezahlungen an jenen Gebietsvertreter in Deutschland zu zahlen waren, der ursprünglich mit dem Produktabsatz in Deutschland betraut war und der seine Vertriebsrechte vor Vertragsende an die deutsche Tochtergesellschaft gegen Ablösezahlung abgegeben hatte, dann wird festzustellen sein, ob ein derartiger…
…zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine internationale Doppelbesteuerung nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Denn der Umstand, dass sowohl der Ursprungsmitgliedstaat als auch der Wohnsitzmitgliedstaat Einkünfte besteuern können, bedeutet "nicht, dass der Wohnsitzmitgliedstaat aufgrund des Gemeinschaftsrechts Vorkehrungen gegen die Nachteile zu treffen hätte, die sich aus der…
…die jeweiligen Aufträge jedem Konsortialpartner gesondert zu erteilen und daher in jeweils gesonderte Leistungsbeziehungen einzutreten, so spricht dies wohl dafür, dass das ursprüngliche Bietkonsortium schlussendlich doch keine Mitunternehmerschaft im steuerlichen Sinn darstellt, doch ändert dies - wie oben ausgeführt - nichts an der Lösung der DBA-Betriebstättenfrage…
…Nr. 142/1989 schriftlich lediglich festgehalten wird, dass aus der Sicht der die diesbezügliche Erklärung unterschreibenden Personen das Vermögen der ausländischen Kapitalgesellschaft "gehört". Mit EAS 1363 (die ursprünglich vergebene EAS-Nr. war 1361) sollte aufgezeigt werden, in welcher Weise bereits auf der Ebene der Bank…