RIS AI
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UP-40015. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU möglich (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum Thema Kumulierung können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2.4…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.Die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1; 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung…

UP-81012. Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse"
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

…DA) (1) Die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union angemeldeten Erzeugnisse müssen dieselben sein wie die, die aus dem begünstigten Land, als dessen Ursprungserzeugnisse sie gelten, ausgeführt wurden. Vor der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr dürfen sie nicht verändert…

UP-81015.1.10. Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung (Art. 103 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

…Anschrift des Empfängers oder der Empfänger in der Europäischen Union oder gegebenenfalls in Norwegen oder der Schweiz, f)Datum und Ort der Ausfertigung der Ersatzerklärung. 4. Die Ersatzerklärung zum Ursprung trägt die Aufschrift "Replacement statement", "Attestation de remplacement" oder "Comunicación de sustitución". 5.1.12…

UP-81016. Überprüfung der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…diesem Zweck fordern die zuständigen Behörden der begünstigten Länder die Ausführer auf, Kopien oder ein Verzeichnis der von ihnen ausgefertigten Erklärungen zum Ursprung vorzulegen. (3) Die zuständigen Behörden der begünstigten Länder sind befugt, die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der…

UZK-DAAbschnitt II Waren pflanzlichen Ursprungs
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…Waren pflanzlichen Ursprungs Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien. (2) Der Ursprung einer…

UZK-IAAbschnitt 2 Präferenzieller Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Präferenzieller Ursprung Artikel 60 Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten die Begriffsbestimmungen in Artikel 37 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446.

UZK-IAArtikel 93 Erklärungen zum Ursprung bei Kumulierung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder "Acumulación UE", "Acumulación regional". (2) Zur Feststellung des Ursprungs der im Rahmen der Kumulierung gemäß Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 verwendeten Vormaterialien stützt sich der Ausführer eines Erzeugnisses, bei dessen Herstellung Vormaterialien mit Ursprung in Norwegen, der Schweiz oder der Türkei…

UZK-IAUnterabschnitt 8 Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…diesem Zweck fordern die zuständigen Behörden der begünstigten Länder die Ausführer auf, Kopien oder ein Verzeichnis der von ihnen ausgefertigten Erklärungen zum Ursprung vorzulegen. (3) Die zuständigen Behörden der begünstigten Länder sind befugt, die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der…

UZK-IAUnterabschnitt 10 Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Unterabschnitt 10 Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat Artikel 113 Allgemeine Anforderungen (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Erzeugnisse mit Ursprung in einem der begünstigten Länder oder Gebiete erhalten die Zollpräferenzbehandlung nach Artikel…

UZK-IAArtikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder der Erklärungen auf der Rechnung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats oder die zuständigen Behörden der begünstigten Länder oder Gebiete begründete Zweifel…

UZKArtikel 61 Ursprungsnachweis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Handels erforderlich ist, kann gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln oder einer anderen Methode zur Feststellung des Landes, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt oder ihrer letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, ein Ursprungsnachweis in der Union ausgestellt werden.

UZKAbschnitt 2 Präferenzieller Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Präferenzieller Ursprung Artikel 64 Präferenzieller Ursprung von Waren (1) Damit Maßnahmen nach Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe d oder e oder nichttarifäre Präferenzmaßnahmen angewendet werden können, müssen die Waren den Vorschriften über den Präferenzursprung nach den Absätzen 2 bis 5 des vorliegenden Artikels…

UP-6500Anhang 1 Ursprungsprotokoll (Kapitel 3 des Abkommens)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 3 Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-B)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 7 Muster Ursprungszeugnis nach ANHANG 3-D (ABl. Reihe L 2026/875 vom 17.04.2026)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-4002Anhang 3 Wortlaut der Ursprungserklärung
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

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UP-7100Anhang 3 Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Japan Anhang 3-B)
geltende FassungRichtlinien01.02.2019

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UP-6400Anhang 1 Ursprungsprotokoll
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

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UP-4400Anhang 7 Änderungen zum Ursprungsprotokoll
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

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