Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
…oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung von § 16 Abs. 2 UmgrStG überholt. 17…
…im Sinn des § 29 BAO darstellen. Wenn die Nutzung des inländischen Gebäudes aber tatsächlich nicht über jene eines bloßen Auslieferungslagers hinausgeht, würde es gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht als DBA-Betriebstätte anzusehen sein, so dass diesfalls die im…
…dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 6 des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die Umsätze unterliegen allerdings grundsätzlich der österreichischen Umsatzsteuer; für die Umsatzsteuerhebung ist gemäß § 63 Bundesabgabenordnung jenes österreichische Finanzamt zuständig, "in dessen Bereich der Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreibt"…
…anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles daraufhin, dass dieser Lagerraum zu einer Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland wird. Dies auch dann…
…Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird…
…besteht. Denn da dem DBA-USA (alt) außerdem eine dem Artikel 21 des OECD-Musters (betr. im Abkommen nicht geregelte Einkünfte) nachgebildete Bestimmung fremd ist, wird das österreichische Besteuerungsrecht bei im Abkommen nicht geregelten Einkünften nicht eingeschränkt. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Waren unter Euro-Fakturierung an ihr US-Vertriebsunternehmen geliefert, dessen Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, so kann im Grunde kein Einwand erhoben werden, wenn die österreichische GmbH aus kaufmännischen Erwägungen das Währungsrisiko…
… keine Umsätze des liechtensteinischen Unternehmens auf österreichischem Staatsgebiet unterstützt werden (Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen…
…Vermittlungstätigkeit, sondern unter dem Titel "Gebietsschutz" für Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann…
…Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 in Anspruch genommen werden. Ist der Leiter der Seminarreihe in Deutschland ansässig und ist er für die schweizerische Genossenschaft im Rahmen eines Werkvertrages tätig, so können die für eine unterrichtende Tätigkeit (AÖF Nr. 184/1984) bezogenen Vergütungen…
…EStG 1988 von einer inländischen (im Veranlagungsweg wahrzunehmenden) Steuerpflicht der Wissenschaftler ausgegangen werden muss, doch stehen einer solchen steuerlichen Erfassung die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen entgegen, die dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens vergleichbare Bestimmungen enthalten. In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich…
…Wenn in einem solchen Fall die Russland-Umsätze dem Moskauer Büro und die Kasachstan-Umsätze dem Wiener Büro zurechnet werden, wenn weiters die den beiden Büros direkt zuordenbaren Aufwendungen entsprechend berücksichtigt und das Residuum an nicht direkt zuordenbaren Kosten im Verhältnis 1:1 aufgeteilt wird…
…dass die davon erfassten Umsätze "nicht steuerbar" werden. Die Vorsteuerabzugsberechtigung des begünstigten Unternehmers wird daher hiedurch nicht berührt. Nicht steuerbare Umsätze sind in die Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Jahressteuererklärung) nicht aufzunehmen. Im Rahmen der Nachweisvorsorgepflicht wird vorzukehren sein, dass im Rechnungswerk des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung…
…dass die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die in EU-Staaten ansässig sind, wird auf Grund des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes die Möglichkeit bestehen, diese Umsatzsteuerbeträge erforderlichenfalls im Amtshilfeweg einbringen zu lassen. Eine andere Betrachtung…
…für den Arbeitgeber (das portugiesische Unternehmen) eine inländische Betriebstätte begründen. Liegt eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vor, dann wird diese vermutlich auch eine solche gemäß Art. 5 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) darstellen. Die Umsätze unterliegen bei Bestand einer inländischen Betriebstätte gemäß …
…verfügt. Wie immer daher Artikel 13 des DBA-Ö/Nl im vorliegenden Fall auch interpretiert werden mag, die von der deutschen Vertriebstochtergesellschaft auf der Grundlage ihrer Österreich-Umsätze gezahlten Markenlizenzgebühren müssen in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass…
…Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Nach Auffassung des BM für Finanzen wird im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche…