…als 183 Tage pro Jahr in Österreich auf, dann erwächst ein österreichischer Besteuerungsanspruch hinsichtlich dieser Bezugsanteile nur dann, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die inländische Betriebstätte bezieht, daß er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Dies wurde in EAS 817 angenommen…
…der britischen Gebietskörperschaften; ausgenommen von der Steuerfreiheit in Österreich sind gemäß Art. 19 Abs. 2 DBA-GB lediglich Staatspensionen für seinerzeitige Beschäftigungen im erwerbswirtschaftlichen Tätigkeitsbereich des Staates, zu denen allerdings aus österreichischer Sicht Lehrtätigkeiten an Universitäten, die integrierter Bestandteil einer britischen Gebietskörperschaft sind, nicht zählen…
…Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu, dass hiedurch eine inländische "DBA-Betriebstätte" der ausländischen Konzerngesellschaften begründet wird, solange sich der Tätigkeitsbereich der inländischen Einkaufsgesellschaft im Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für die osteuropäischen Konzerngesellschaften bewegt. Dies wäre nicht mehr der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft Aufgaben…
…Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters - gemessen am Tätigkeitsbereich der Stiftung - einen bloß unterstützenden Hilfscharakter aufweisen sollte; denn Einrichtungen mit bloßer Hilfsfunktion sind im DBA-Liechtenstein (anders als in Art. 5 Abs…
…darauf abzustellen, ob die zwei Tätigkeiten (als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied) getrennt zu betrachten sind. Dies ist dann der Fall, wenn eine objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche vorliegt (LStR 2002 Rz 962). Überschneiden sich die Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich, ist zu ermitteln, bei…
…so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den…
…nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Wird daher der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH nach einer verschmelzenden Umwandlung auf die deutsche GmbH zum handelsrechtlichen Geschäftsführer…
…7 des OECD-Musters (Fassung Sept. 1992) für Nebenleistungen einer Auslandsbetriebstätte (wobei die Nebenleistungseigenschaft sich am Aktivitätsfeld des Gesamtunternehmens und nicht am Tätigkeitsbereich der Betriebstätte orientiert) dieser Auslandsbetriebstätte wohl ein Kostenersatz nicht aber ein Gewinnaufschlag zuzurechnen ist. Der Umstand, dass nach Ihrer Darstellung das zuständige…
…Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen für Fälle, in denen sich der Tätigkeitsbereich der Geschäftsführer dermaßen stark auf Betriebstätten der GmbH im Ansässigkeitsstaat der Geschäftsführer bezieht, dass die Geschäftsführer dem Personalstand dieser Betriebstätten zuzurechnen sind. Soweit die Arbeit der beiden Geschäftsführer der deutschen Firmenzentrale zugute kommt, müsste…
…denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Diese Auffassung wird allerdings auf deutscher Seite nicht geteilt…
…als Wissenschaftler, damit allein lässt sich aber ein Steuerabzug nach der Bestimmung des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 anhand der dort taxativ aufgezählten Tätigkeitsbereiche nicht begründen." Der Gerichtshof untersucht daher lediglich die Rechtsfolge des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, nicht aber…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…