Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…üblicherweise maßgebenden sechsmonatigen Frist eine wiederkehrende Benutzung der örtlichen Gegebenheiten zu einer Betriebstätte führen. Nach der Kommentarauffassung muss in solchen Fällen jeder Zeitraum, in dem der Standort genutzt wird, im Zusammenhang mit allen Nutzungszeiträumen beurteilt werden, wobei dies "mehrere Jahre" umfassen kann ("which may extend…
Wählt ein ausländischer Konzern Österreich als Standort für eine Kapitalgesellschaft, die in der Schweiz eine Betriebstätte unterhält, die Finanzdienstleistungen für die (nicht in Österreich ansässigen) Konzerngesellschaften erbringt, dann hat die Gewinnaufteilung zwischen der inländischen Betriebstätte des Stammhauses und der Betriebstätte der schweizerischen Niederlassung gemäß Artikel…
Wird ein schweizerisches Unternehmen auf Grund eines mit einer österreichischen Baufirma abgeschlossenen Projektvertrages beauftragt, zwecks Errichtung eines Ski- und Golf-Ressorts einen geeigneten Standort in Österreich zu finden, ein Projektkonzept zu entwickeln, mit den Grundeigentümern über den Abschluss von Options- und Kaufvorverträgen zu verhandeln, mit…
Finden bei einer österreichischem GmbH gewinnmindernde Zahlungsflüsse unter dem Titel "Management-Fees" an eine zypriotische Gesellschaft statt, wird angesichts des Umstandes, dass Zypern als Standort für steuerfreie bzw. steuerbegünstigte "Basisgesellschaften" international bekannt ist, damit zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet…
… Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben…
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…
…ein Unternehmen eine feste Geschäftseinrichtung unterhält, durch die es seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Dafür bedarf es auch einer Verfügungsgewalt über die Geschäftseinrichtung. Ein Rechner (Hardware-Server) kann als maschinelle Einrichtung an einem physischen Standort eine Betriebsstätte begründen (siehe EAS 926, 1574, 1804, 1836…
…wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Um diese Sachverhaltsfrage zu klären müsste eine sehr sorgfältige Untersuchung aller entscheidungsrelevanten Gegebenheiten vorgenommen werden, zumal der Standort des Personalleasingunternehmens, die Channel Islands, zu den international bekannten Steueroasengebieten zählen. Eine solche Sachverhaltsbeurteilung kann…
…Unternehmen verchartert, sind die vom US-Unternehmen erzielten Gewinne gemäß Artikel V DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Ob der Standort des Helikopters für das US-Unternehmen eine Betriebstätte darstellt oder nicht ist daher für die Frage der Gewinnbesteuerung unwesentlich. Desgleichen ist unmaßgebend, ob…
…steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie…
…eines Unternehmens nicht als Betriebstätte einzustufen. Beschränkt sich daher die vom Standort der österreichischen Wohnung ausgeübte Funktion auf die bloße Akquirierung der österreichischen Künstler und erfolgt die Vermarktung der Künstler sowie die Organisation der gesamten Tourneen von Brasilien aus, dann wird der inländischen Wohnung keine…
…österreichischen Wohnsitz ausgeübt wird, dann steht insoweit das Besteuerungsrecht an den Vergütungen Österreich zu. Denn für die internationale Aufteilung der Besteuerungsrechte ist gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz weder der Standort des Arbeitgebers noch der Auszahlungsort der Bezüge, sondern ausschließlich jener Ort maßgebend, an dem die…
…darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000 Rz 2510 vor, dass §…
…treaties/PermanentEstablishment.pdf]. Angesichts der international noch nicht final harmonisierten Auslegung wurde seitens des BMF weiterhin daran festgehalten, dass durch die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebsstätte begründet wird, selbst wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird. Dies galt insbesondere im…
…PermanentEstablishment.pdf]. Angesichts der international noch nicht final harmonisierten Auslegung kann in der Regel jedoch weiterhin daran festgehalten werden, dass durch die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebstätte begründet wird, selbst wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird. Dies gilt insbesondere…
…7/48836726.pdf). Angesichts der gegenwärtig international nach wie vor noch nicht final harmonisierten Auslegung wird bei Auswärtsaktivitäten österreichischer Unternehmen aber in der Regel daran festzuhalten sein, dass die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebstätte begründet, die zur Inanspruchnahme einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung berechtigt…
…wirtschaftliche Doppelbesteuerung nicht eingetreten wäre, wenn die Darlehensvergabe an eine österreichische Tochtergesellschaft erfolgt wäre, wird nicht nur aus wirtschaftlichen und standortpolitischen Gründen, sondern auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung anzustreben sein. Das BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten…
…könnte der hierfür eingerichtete Raum in der Wohnung des Außendienstmitarbeiters gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA-Deutschland als betriebstättenbegründender Standort des deutschen Unternehmens zu werten sein (soferne die darin ausgeübten Tätigkeiten nicht bloß von untergeordneter Bedeutung sind und folglich unter Artikel 5 Abs. 4 lit…