Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…
…5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den Seminarveranstaltungen vorsteuerabzugsberechtigte österreichische Psychotherapeuten teil, so können insoweit die Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800…
Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…
Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…
Schließt ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen…
…weil zB festgestellt wird, dass über diese Büros die Anmeldungen für die in Hotels stattfindenden Seminarveranstaltungen erfolgen, dh. wenn diese Büros in den "Produktverkauf" (=Vermarktung der von der österreichischen Gesellschaft entwickelten gesundheitsfördernden Verhaltensweisen im Weg von Seminarveranstaltungen) unmittelbar eingeschaltet sind. 29. April 2002 Für den…
…und sportlichen Veranstaltungen Wirkung zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dass kein Einwand dagegen erhoben würde, die Erlassregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. Der guten Ordnung halber müsste aber das zuständige Finanzamt unter Vorlage dieser EAS-Auskunft um Zustimmung (die auch stillschweigend erteilt werden kann) zu dieser Vorgangsweise ersucht werden…
Veranstaltet ein inländisches Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der…
Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…