…keiner der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Vermögen haftet, so geht die Erfüllung dieses Kriteriums nicht dadurch verloren, dass nach dem Recht Kasachstans eine solche persönliche Inanspruchnahme in Höhe der noch ausstehenden Einlagen erfolgen kann. Denn auch nach österreichischem Recht (§ 70 GmbHG…
…beurteilen, ob das Gesamtvermögen einer österreichischen GmbH hauptsächlich aus französischem Immobilienbesitz besteht, sind die Verkehrswerte der in Frankreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Schulden und Lasten - in Relation zum gesamten aktiven Vermögen der österreichischen GmbH (ebenfalls zu Verkehrswerten angesetzt) zu stellen…
…vorweg im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung zu klären sein, ob die beiden niederländischen Vorstandsmitglieder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Arbeitskraft (als Vorstandsmitglieder) im Sinn von § 47 EStG der österreichischen AG oder der niederländischen GmbH "schulden". Denn davon hängt ab, ob aus steuerlicher Sicht der gewählten Gestaltungsform überhaupt…
…dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer inländischen operativen GmbH & CO KG und an der betreffenden Komplementär-GmbH hält, dann wird auf der vorerwähnten Grundlage festzustellen…
…Frankreich). Der Umstand, dass die österreichische KG wegen ihrer steuerlichen Transparenz nicht als in Österreich ansässiger Schuldner der Zinsen anzusehen ist (denn Schuldner im Sinn der DBA sind die Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft, im vorliegenden Fall wäre dies sonach die deutsche Organ-GmbH), bewirkt nicht…
…der österreichischen GmbH ausübt. Steuerfrei sind im Übrigen nach Maßgabe des Artikels 16 DBA-Niederlande auch die durch Arbeitsausübung erworbenen Prämienansprüche. Dies hat aber - wie erwähnt - keine Ausstrahlwirkung auf die im innerstaatlichen Recht begründete Kommunalsteuerpflicht. Auch aus dem Umstand, dass die Kommunalsteuer als Nachfolgesteuer der…
…die Schauspieler gezahlten Gagen und Diäten der österreichischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht kann aber nicht bei der inländischen Veranstaltungs-GmbH im Haftungsweg geltend gemacht werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner dieser Gagen und Diäten (der britische Arbeitgeber) die österreichische Veranstaltungs-GmbH beauftragt hat…
…Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt des Art. 11 Z 4 DBA-Schweiz steht diesem Besteuerungsanspruch nicht entgegen, da dieser nur dann eingreift, wenn Zinsen in die schweizerische Betriebstätte einfließen. Zur Frage der Gebührenpflicht für das Gesellschafterdarlehen ist…
Nach der Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl…
…ob der Umstand, dass bei rund 70.000 Paar Schuhen ein "Bootstuffing" durch die Spedition vorgenommen werden soll, bei dem in Fernost gefertigte Bestandteile mit gelagerten Schuhinnenteilen verbunden werden und solcherart das Fertigprodukt in der Lagerhalle geschaffen wird, zur Begründung einer deutschen Betriebstätte führt. Der…
…Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…GmbH gelegen ist. Im neuen DBA-Deutschland-2000 ist diese Rechtslage insoweit aufrechterhalten worden, als die Geschäftsführerbezüge in Artikel 16 aufgenommen worden sind, wodurch nunmehr ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft das Besteuerung daran zugewiesen worden ist. Werden den deutschen AG-Dienstnehmern für die Übernahme der…
…Umständen (wenn dies auch aus deutscher Sicht so gesehen wird) keine Gewinnbestandteile der inländischen Betriebstätte der D-GmbH. Zieht man in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH in den fremdüblich gezahlten Zinsen solche erblickt…
…GmbH war. Denn in diesem Fall handelt es sich bei den Zinsen, die der österreichischen GmbH zugehen, nicht um "Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben" (§ 23 Z 2 EStG 1988), weil in diesen Zeiträumen die österreichische GmbH…
…betreffenden Jahren jeweils eine Forderung auf Bezahlung der Zinsen entstanden ist (VwGH 31.03.1998, 93/13/0024, ÖStZB 1998, 560). Besondere Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag…
…hierbei sind die Zinsen, die die GmbH ihrem Gesellschafter nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens zu zahlen hat, ebenfalls im Verrechnungspreisweg an die schweizerische Betriebstätte weiterzubelasten. Ob unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung…
…eine ihr gehörende österreichische GmbH ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor, wenn Betriebsvermögen des Schuldners (hier: der österreichischen GmbH) der Besicherung dient und wenn…
…M-GmbH. Hat die Tochter-GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt, dann sichert § 10 Z 1 lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die…
…wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt…
…die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung…