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BFG RV/7100103/2014Keine außergewöhnliche Belastung bei Zahlungen eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers aufgrund einer Haftung für Schulden der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2019

…Bezug auf Schulden der GmbH direkt entgegenstehen. Die übrigen Feststellungen ergeben sich aus dem Auszug aus dem Firmenbuch sowie aus den dem Bundesfinanzgericht vorliegenden Verwaltungsakt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Gemäß § 34 Abs 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des…

UFSS RV/0366-S/101) Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH 2) Zinsen für die Fremdfinanzierung der Stammeinlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…Bürgin für die Schulden der GmbH mit ihrem Privatvermögen gehaftet. Für ihre Stammeinlage in Höhe von ATS 250.000,- habe sie damals ein Darlehen aufgenommen. Sie beantrage die Zinsen für dieses Darlehen als nachträgliche Werbungskosten in allen Streitjahren. Weiters habe sie gegenüber der Gebietskrankenkasse im…

UFSW RV/2096-W/04Haftungen des Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH sind keine Werbungskosten/Betriebsausgaben, da im Gesellschaftsverhältnis begründet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…welche Gegenstand der Berufungsentscheidung vom 9. August 2004 gewesen seien, lediglich zu einer anderen Bank verlagert worden. In der Nichtabzugsfähigkeit habe sich aber dadurch keinesfalls etwas geändert. Die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Bürge für die Schulden der GmbH führe zu keinen Betriebsausgaben bei den…

BFG RV/5100372/2017Steuerliche Beurteilung von Haftungszahlungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für Schulden der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2021

…ohne bei der Gesellschaft Rückgriff nehmen zu können. In all diesen Fällen handelt es sich um Kapitalanlagen (vgl. VwGH. 7.9.1993, 90/14/0028). Derartige Vermögensverluste können daher beim Gesellschafter auch nicht einkünftemindernd berücksichtigt werden. Die Übernahme von Haftungen bzw. Schulden der GmbH durch…

UFSW RV/2094-W/031.) Keine Beteiligungsabschreibung bei Einnahmen-Ausgaben Rechnung; 2.) Inanspruchnahme eines GmbH Gesellschafters für die noch nicht zur Gänze eingezahlte Stammeinlage und für Schulden der GmbH; 3.) Sicherheitszuschlag bei Verletzung der Aufzeichnungsvorschriften des § 131 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…im Zuge der BP mit dem Verkauf des Tonstudios an die StRTGmbH begründet worden wäre. Bei einem Anlagegut, welches um S 50.000 erworben wurde, könne es nicht sein, dass Abschreibungen iHv S 185.000 geltend gemacht werden. Im übrigen befände sich diese GmbH im…

UFSW RV/0064-W/05Bürgschaft des Erblassers und Sachhaftung mit verpfändeter Liegenschaft für Schulden der GmbH (deren Anteile zu 75% dem Erblasser gehörten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…des Schuldners nicht wie eine eigene Schuld des Erblassers zu behandeln ist, ergibt sich deutlich aus dem bereits zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7.9.2006, 2006/16/0035. Im dortigen Beschwerdefall war über das Vermögen der GmbH, für dessen Schuld der Erblasser gebürgt hatte…

UFSL RV/1513-L/021. Rückstellung für Kosten des Masseverwalters 2. Verpfändung des Schmucks der geschäftsführenden Gesellschafterin für Schulden der GmbH zur Absicherung ihrer Geschäftsführerbezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…die Schulden der GmbH verpfänden, die Versteigerung durch die Gläubigerbank erfolgte im November 1996, weshalb der Erlös im Jahr 1996 als bei ihr abgeflossen zu gelten habe und daher auch als Betriebsausgabe bei den Geschäftsführerbezügen in Ansatz zu bringen sei. Daher verringere sich der Geschäftsführerbezug…

UFSG RV/0314-G/031. Frage der Zulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens (Einwand der res iudicata); 2. Vom Gesellschafter-Geschäftsführer für die GmbH übernommene Kreditrückzahlungen bzw. Bürgschaftszahlungen betreffen primär die Gesellschafterebene und sind daher im Rahmen der selbständigen Einkünfte nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2005

…bei den Geschäftsführerbezügen des Gesellschafters auch nicht einkünftemindernd berücksichtigt werden. Die Übernahme von Haftungen bzw. Schulden der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer dient wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der GmbH und nur indirekt der Erhaltung der Einkünfte (s. zB. VwGH vom 20. Dezember 2000…

BFG RV/5100077/2020Bemessung der Höhe der Geschäftsführungsvergütung der Komplementär-GmbH in einer GmbH & Co KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2022Teil 1/2

…die GmbH tatsächlich für Schulden der Bf.in zur Haftung herangezogen worden wäre. Die der GmbH gewährte Haftungsvergütung habe einer Verzinsung des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals in den streitgegenständlichen Jahren in einer Bandbreite von rd. 1,1 % - 1,7 % entsprochen. Im Hinblick auf die positive Geschäftsentwicklung der…

BFG RV/2100200/2016Verluste einer GmbH sind nicht den Gesellschaftern zuzurechnen, sondern nur bei der GmbH vortragsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2016

…Einzelfirma die Aufträge der GmbH fortführt bzw. alle Schulden der GmbH übernimmt und abträgt, wie dies in dem gegenständlichen Betrieb der Fall ist. Die Schulden wurden bis 2014/2015 alle abgetragen. (…) “ Das Finanzamt wies die Beschwerde als unbegründet ab. Aus der Beschwerde gehe nicht…

UFSL RV/0548-L/09Zahlungen eines Geschäftsführers einer GmbH (an der er nicht beteiligt ist) als Haftender gemäß § 9 iVm. § 80 BAO für Abgabenschulden der GmbH sind gemäß § 19 Abs. 2 EStG bei Veranlagung des Kalenderjahres der Leistung als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der gemäß § 1358 ABGB durch diese Zahlung entstehende Regressanspruch des Geschäftsführers gegen die GmbH ist bei ihm steuerlich nur im Falle der Tilgung zu berücksichtigen. Dies wird durch die materiell-rechtliche Bestimmung des § 32 Z 2 EStG 1988 (nachträgliche Einnahmen einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit) gewährleistet, die der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 295a BAO vorgeht (VwGH 04.02.2009, 2006/15/0151).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2010

…Inanspruchnahme des Bw. als Haftender für die Schulden der H-GmbH steht zweifellos mit seiner Stellung als deren ehemaliger Geschäftsführer im Zusammenhang. Die von Bw. deshalb geleisteten Zahlungen stellen daher im Lichte der oben zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.05.2001, 95/13/0288…

UFSW RV/0303-W/08Führt eine GmbH die Lohnverrechnung betreffend 2 Hausgehilfinnen durch, die ausschließlich im Privathaushalt der Gesellschafter gegen vollen Kostenersatz beschäftigt sind, werden die Leistungen der Hausgehilfinnen umsatzsteuerrechtlich nicht im Rahmen des Unternehmens der GmbH erbracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2009

…Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest. Betriebsgegenstand der Bw ist Papiererzeugung; die Bw ist im Firmenbuch registriert und ermittelt den Gewinn gemäß § 5 EStG. Alleingesellschafterin ist die S. Holding GmbH…

BFG RV/5100012/2013Haftung der Geschäftsführerin einer GmbH für im Zuge einer Lohnsteuerprüfung festgesetzte Lohnabgaben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2014

…und dem Finanzamt gehabt. Sie habe keine Aufwendungen gegenüber der C GmbH geltend gemacht und diese in liquidem Zustand an ihren Geschäftsführernachfolger, Herrn EF , übergeben. Sie habe in ihrer Zeit als Geschäftsführerin alles getan, um Schaden von den Gläubigern, insbesondere dem Finanzamt und der Sozialversicherung…

UFSL RV/0503-L/03Bürgschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…3463 zitiert wird. Darin wird jedoch nur auf die Gesellschafterstellung Bezug genommen (ausdrücklich im Zusammenhang mit seiner Gesellschafterstellung)." Herr Hauzenberger haftet für die Schulden der GmbH allerdings aus seiner Geschäftsführerstellung heraus und nicht als Gesellschafter. Zu unserem Rechtsmittelverfahren 1999 sei gesagt, dass damals nur die…

BFG RV/1100459/2013Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2018Teil 1/2

…habe im Vorfeld der Konkurseröffnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können und habe ihre Mittel für die Abwicklung von Zug-um-Zug-Geschäften verwenden müssen. Eine inkongruente Befriedigung von Gläubigern sei nicht erfolgt. § 9 Abs. 1 BAO begründe für einen Geschäftsführer einer GmbH eine Haftung…

UFSF RV/0336-F/07Firmenwertabschreibung im Zusammenhang mit der Fortführung des Betriebes einer GmbH durch die Gesellschafter-Geschäftsführerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2007

…Berufungsführerin - später Einlagen tätige oder als Bürge Schulden der Gesellschaft bezahle bzw. deren Schulden übernehme, ohne bei der Gesellschaft wegen Konkurseröffnung Rückgriff nehmen zu können, könnten derartige Vermögensverluste bei den Gesellschaftern nicht einkünftemindernd berücksichtigt werden. Da die GmbH nach den Berufungsausführungen einen dringenden Geldbedarf gehabt…

UFSI RV/0317-I/02Haftung beim Erwerb des Unternehmens der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2004

…Steuern nicht mehr in der Lage gewesen sei. Der Berufungswerber habe keine haftungsrelevante Pflichtverletzung begangen, weil er im Zuge der "Umschuldung in die Einzelfirma" durch die Auf- und Übernahme von Krediten dafür Sorge getragen habe, "dass zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe bei der...GmbH keine Schulden…

UFSW RV/1699-W/09Außergewöhnliche Belastung bei Haftung des Gesellschafters und Geschäftsführers für Schulden der Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2010

…ergänzte die Berufung wie folgt:"Die vom Bw. im Jahr 2007 geleisteten Zahlungen für Schulden der Z_GMBH erfüllen alle gesetzlichen Kriterien des § 34 EStG: die Außergewöhnlichkeit, die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Zwangsläufigkeit der Belastung sind gegeben. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig…

BFG RV/7102959/2012Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund von Vereinbarungen im Konkursverfahren der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.11.2014

…mit der Übernahme von Schulden für die A.GmbH stehen, sind sie nicht beim Bf. abzugsfähig, sondern liegt ebenso eine Einlage in die A.GmbH vor. Die Beschwerde war daher in diesem Punkt insgesamt als unbegründet abzuweisen. ad Spekulationseinkünfte) § 30 (1) EStG 1988 in der…

UFSL RV/0013-L/07Nachträgliche Betriebsausgaben für eine freiwillige Übernahme der betrieblichen Verbindlichkeiten einer vom Gesellschaftergeschäftsführer beherrschten nicht mehr existenten GmbH und Vertreterpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2010

…dem Konkurs der A GmbH habe insgesamt € 19.380,00 (drei mal € 4.476,00 an die D Bank, € 4.772,00 an die E Bank für einen Volvo S60 und € 1.180,00 an sonstigen Schulden der A GmbH) bezahlt…