Das EAS-Auskunftssystem ist primär auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet, die bei einem klar umrissenen Sachverhaltsbild im internationalen Kontext auftreten können. Es wäre eine Überforderung dieses Systems, eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen…
…oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen…
…Bezug auf die Anerkennungsfähigkeit der geplanten konzerninternen Factoring-Gestaltungen im ministeriellen Auskunftsverfahren keine weiterführende Aussage getroffen werden, da es hier um keine Rechtsfrage sondern um eine Sachverhaltsfrage geht. Eine Rechtsfrage kann sich aber stellen, wenn es um den Begriff der "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Art…
…der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen", ist aber an ihr weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt. Damit ist diese unter EAS 283 und EAS 693 vom Ausgang des Verständigungsverfahrens abhängig gemachte Rechtsfrage geklärt. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Steuerentlastung nach Art. 13 DBA-Niederlande davon abhängt…
…im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland besteht, eine vertiefte Sachverhaltsdurchleuchtung, die nicht im Rahmen des auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Hierbei wird aber zu beachten sein, dass der bloße Umstand einer Tätigkeitsausübung auf Auslandsmärkten…
…zuständigen Abgabenbehörde im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 118 BAO, nicht aber im Rahmen des nur auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens angestellt werden können. Wenn bei einem hochintegrierten internationalen Handelskonzern, in dem die Vertriebstochtergesellschaften als "funktionsarm" einzustufen sind, die Einkaufs- und Verkaufspreise der Vertriebstochtergesellschaft im…
…prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist…
…die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie eine steuerlich wirksame Abschirmwirkung gegen einen solchen Durchgriff entfaltet, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht in dem auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren beantwortet werden kann. Aus dem Urteil des UFS vom 11.04.2007, RV/0323-S/06…
…Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes zu beurteilen. Auch wenn es in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht möglich ist, Sachverhaltsentscheidungen zu treffen…
… 47 Abs. 2 EStG 1988). Die vertieften Sachverhaltsuntersuchungen können aber nicht in dem auf die Beantwortung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Antwortdienst angestellt werden und sind dem zuständigen Finanzamt vorzubehalten. Sollte die österreichische Gesellschaft als Arbeitgeber zu werten sein, dann würde sich die Lohnsteuerabzugspflicht aber…
…zu Art. 5 OECD-MA). Ob ein Kundendatenbankserver als bloße unterstützende Hilfseinrichtung zu werten ist, ist sachverhaltsabhängig und kann daher nicht in dem auf Rechtsfragenbeantwortungen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden. Wurde allerdings von Seiten der deutschen Steuerverwaltung bereits ausdrücklich und nachweisbar festgestellt, dass dem…
…oder eine Hilfstätigkeit darstellt (Z. 27 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Vorsorglich wird allerdings zu bedenken gegeben, dass im Rahmen einer ministeriellen EAS-Antwort nur auf Rechtsfragen, nicht aber auf Sachverhaltsbeurteilungen eingegangen werden kann. Sollten daher Gestaltungen gewählt werden, bei denen "Einkauf…
…indische Unternehmen seinen Auftrag unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfüllt. Dies ist im Allgemeinen eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung und kann daher nicht im Rahmen des auf Rechtsfragenbeurteilung ausgerichteten ministeriellen EAS-Antwortverfahren geklärt werden. Es spricht aber viel dafür, dass keine inländische Betriebstätte im Sinn von …
…dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen lässt (EStR 2000 Rz 5424 und die dort zitierte Judikatur). Damit kann aber das nur auf Rechtsfragen ausgerichtete ministerielle EAS-Verfahren nicht als Entscheidungshilfe dienen…
…der bisherigen Praxis Anfragen zu, die einen derart komplizierten Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass eine sinnvolle Abstrahierung unmöglich ist; die nicht bloß auf eine Klärung von Rechtsfragen abzielen, sondern eine Beratung über die bestmögliche Gestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen anstreben; die Auskünfte über ausländisches innerstaatliches Steuerrecht wünschen…
…Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf diese Weise für den Wertpapierertrag DBA-Vorteile eines bestimmten Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen zu können ("Treaty Shopping") oder andere Steuervorteile zu erlangen; Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derartigen Transaktionen auftreten, könnten im ministeriellen EAS-Verfahren nur…
…dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass der Einsatz des inländischen Einzelunternehmers durch die ausländische Gesellschaft eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen…
…2007, 2006/14/0051, mag auf den ersten Blick in die Richtung einer Abzugsfreiheit für eine freiberuflich ausgeübte ausländische Unternehmensberatung verstanden werden. Allerdings hat sich der VwGH in diesem Erkenntnis nicht mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob der Begriff "kaufmännische oder technische Beratung" in § 99 Abs…
…daran aufkommen lassen, ob es tatsächlich so ist, dass die Künstler bzw. der für sie tätige Rechtsträger ihres Ensembles die Leistungen der belgischen Agentur und nicht dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muss das für den Steuerabzug nach § 99…
…4 lit. d OECD-MA für das ausländische Unternehmen handelt und folglich keine inländische Betriebstätte begründet wird, erfordert eine vertiefte Sachverhaltsdurchleuchtung, die nicht im Rahmen des auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens erfolgen kann (siehe dazu bereits EAS 3399). Bundesministerium für Finanzen, 29. November 2022