…weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Dieses Auslegungsergebnis wurde in einem österreichisch-sowjetischen Verständigungsverfahren erzielt (AÖF Nr. 193/1988). Diese Prinzipien gelten nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen auch für einen Projektleiter, der von dem österreichischen bauführenden Unternehmen nicht als Dienstnehmer aufgenommen wurde, sondern mit dem vertragliche…
…wenn der deutsche Gesellschaftergeschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet nicht in seiner Funktion als GMBH-Geschäftsführer, sondern in Erfüllung eines der GMBH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter in Österreich tätig wird, wenn er sonach eine Doppelfunktion erfüllt : einerseits Leitung der GMBH-Geschäfte und…
…einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den…
Wird mit einem in Großbritannien ansässigen Erfinder ein Konsulentenvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen dieser als Projektleiter bei der Einführung einer neuartigen Technologie bei einem österreichischen Unternehmen durch einen begrenzten Zeitraum hindurch tätig wird, unterliegen die für solche Konsulententätigkeiten gezahlten Vergütungen nur dann in Österreich der…
Wurde ein österreichischer Staatsbürger im Jahr 1990 von seinem österreichischen Arbeitgeber als Projektleiter nach Russland entsandt, hat er sich aber in der Folge in Russland selbständig gemacht, eine eigene Wohnung in Russland gekauft sowie ein eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet…
…schweizerische Aktiengesellschaft, die im Bereich Planung und Engineering tätig ist, einen Teil ihrer Aktivitäten nach Österreich, wobei 5 Österreicher als Lüftungszeichner und Projektleiter angestellt werden, begründen jene Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge, dass der…
…einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GMBH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GMBH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den…
…so gelagert ist, dass die Anlage von einer finnischen Konzerngesellschaft geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch…
…wären nur dann anzustellen, wenn die schweizerische Architektin gemeinsam mit dem als "Projektleiter" bezeichneten österreichischen Architekturbüro im Rahmen einer als "Mitunternehmerschaft" (zB Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) anzusehenden Arbeitsgemeinschaft tätig würde und wenn daher der Architektin kein vertraglicher Honoraranspruch für ihre Leistungen zusteht, sondern wenn sie…
Wirkt eine österreichische Kapitalgesellschaft an der Errichtung eines Kraftwerksbaues in Malaysien unter Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und findet im österreichischen Stammhaus die Projektleitung und die Montageplanung statt, dann zählen diese Aktivitäten zu den Funktionen des österreichischen Stammhauses und es ist daher nicht ausreichend, lediglich…