…Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen Anwendbarkeit bei Angehörigeneigenschaft von Gesellschaftern…
…tschechischen Gewinnausschüttung einfließt und welche Auswirkungen diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder Komplementäre der deutschen KGaA noch Gesellschafter der liechtensteinischen AG sind. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…den USA ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im…
… vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie eine steuerlich wirksame Abschirmwirkung gegen einen solchen Durchgriff entfaltet…
…aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine…
…dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine offshore Gesellschaft in einer bekannten Steueroase handelt, nimmt ihr nicht die maßgebende Vergleichbarkeit für Belange des § 10 Abs. 2 KStG. Werden die Anteile an der IBC von einer in Argentinien ansässigen Person in eine ihr gehörende österreichische…
…4/2006). Handelt es sich um eine "Briefkastengesellschaft", dann wird jedenfalls von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil eine Briefkastengesellschaft "keine Leistung erbringen kann" (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100-prozentigen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von…
…sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. In diesem Zusammenhang sind jedoch die strengen Kriterien der "Unabhängigkeit" des Kommentars zu Art. 5 Abs. 6 OECD-MA zu beachten. Wenn beispielsweise eine Person hinsichtlich ihrer geschäftlichen Tätigkeiten für ein Unternehmen detaillierten Weisungen und umfassender…
…den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten "non-resident-companies" idR um reine Briefkastengesellschaften, die nach der Judikatur des VwGH keine Leistungen erbringen können (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Wenn aber nun die Gewinne der irischen Gesellschaft durch Entgelte aus…
…bloßen Treuhänders gleichkommt und sonach der wirtschaftliche Eigentümer des Vermögens nach wie vor die österreichische Muttergesellschaft ist und wenn weiters auch die Erwirtschaftung des Kapitalertrages funktionell der österreichischen Gesellschaft zuzurechnen ist, weil die im maltesischen Büro als Dienstnehmer ausgewiesenen Personen nicht über jene Qualifikation verfügen…
…wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs…
Sind zwei in Österreich ansässige natürliche Personen an einer ungarischen Personengesellschaft beteiligt, die mehrere ungarische Immobilien verwaltet und wird eine dieser Immobilien in eine ungarische korlátolt felelösségü társaság (kft; vergleichbar einer GmbH) eingebracht, so löst dieser Vermögensübergang nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Realisierung der in…
…unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Die Gewinne der Gesellschaft unterliegen gemäß Art. 7 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 DBA-Schweiz der ausschließlichen Besteuerung in Österreich (da es sich durch die inländische Geschäftsleitung um ein in Österreich ansässiges Unternehmen handelt, das - wegen der Briefkasteneigenschaft…
Gemäß Artikel 26 DBA-Liechtenstein findet dieses Abkommen auf steuerfreie liechtensteinische Gesellschaften nur insoweit Anwendung, als daran in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht…
…OECD-MA nicht nur dann erfasst, wenn sie laufend zur Auszahlung gelangen, sondern auch dann, wenn es sich um eine Einmalzahlung (Abfindungszahlung) handelt (siehe zB EAS 860 und OECD- Kommentar Art. 18 Z 5). Es hat sich indessen gezeigt, dass viele Staaten die Zuteilungsregel des…
…ansässige Personen eine Aufsichtstätigkeit ausüben, die ihrer Natur mit jener eines Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so wird es sich bei den hierfür bezogenen Vergütungen (genauso wie bei den Aufsichtsratsvergütungen einer Kapitalgesellschaft) um solche aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit iSv § 22 Z 2 EStG 1988 handeln…
…in gleicher Höhe wie für in Frankreich ansässige Personen zusteht. Dies deshalb, weil für in Frankreich ansässige Muttergesellschaften französischer Tochtergesellschaften infolge der Steuerbefreiung für Schachteldividenden keine Steueranrechnung eines "Avoir Fiscal" erfolgen dürfte. Da es sich hierbei aber um eine Frage des französischen innerstaatlichen Steuerrechtes handelt…
Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem…
…nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich um Zinseneinkünfte handeln, die in Anwendung der österreichischen Zurechnungskriterien der ausländischen Kapitalgesellschaft oder einer anderen beschränkt steuerpflichtigen Person steuerlich zuzurechnen sind; das Vorliegen dieser Voraussetzung…
…werden : er umfasst alle Vergütungen, die die auf selbständiger Basis tätigen Mitglieder von Aufsichtsorganen juristischer Personen in Österreich beziehen. Denn einer inländischen Steuerpflicht soll nicht dadurch ausgewichen werden können, dass bei den nicht aufsichtsratspflichtigen österreichischen Gesellschaften die Aufsichtsaufgaben nicht einem Aufsichtsrat, sondern einem bloßen Beirat…