…die von den österreichischen Gesellschaftern erhobene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anzurechnen. Was nun den zu über 80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen als Teil seiner in der inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung. Es ist richtig…
…eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393, EAS 2706). Ist daher eine in Deutschland ansässige natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein…
…Partnership, unterliegen die hierbei aufgedeckten stillen Reserven nach Maßgabe des österreichischen Rechts der österreichischen Besteuerung, da im DBA-USA das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Handelt es sich bei der US-Personengesellschaft um eine bloß vermögensverwaltend tätige Gesellschaft, die eine Immobilie vermietet, dann…
…Wohnsitz" einer Personengesellschaft, die als Arbeitgeber auftritt, im Staat ihrer Geschäftsleitung gelegen ist; diese Sonderregelung, die im DBA-Deutschland-2000 nicht mehr ausdrücklich vorgesehen ist, war im DBA-1954 nötig, weil nach der DBA-Terminologie des DBA-1954 eine fiskalisch als transparent behandelte Personengesellschaft keinen…
…Sachverhaltsbeurteilung oder unterschiedlicher Rechtsauslegung, nicht aber auf Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte, die sich im Fall hybrider Personengesellschaften aus Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens durch einen nach dieser Bestimmung zulässigen Rückgriff auf (unterschiedliches) nationales Recht ergeben (Hinweis auf Z 56.1 OECD-Kommentar zu Art. 23A)…
…transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Schließen sich in Österreich ansässige natürliche Personen zu einer nach…
…Es könnte daher der österreichische Steuerpflichtige nicht unter Berufung auf die "per-country-limitation" erwirken, dass die von der Gewinnausschüttung der Personengesellschaft (zB 1.000) erhobene Quellensteuer von 10% (100) auf jene österreichische Einkommensteuer angerechnet wird, die auf eine Dividende von einer ungarischen Kapitalgesellschaft entfällt…
…begründen für den Gesellschafter keine Betriebstätten (VPR 2010 Rz 299). Bezieht daher die ungarische Personengesellschaft Drittstaatseinkünfte aus der Überlassung von Kapitalvermögen oder von Immaterialgütern, sind die Einkünfte unter Beachtung der mit den Drittstaaten geschlossenen DBA der österreichischen Einkommensbesteuerung zuzuführen. Ungarn ist durch das DBA-Ö…
…schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft transparent und folglich nicht in der Schweiz…
…sind, zu beseitigen. In EAS 1668 wurde Steuerfreistellung auf österreichischer Seite anerkannt, wenn eine deutsche vermögensverwaltende Personengesellschaft auf deutscher Seite als gewerblich geprägt mit deutschen Betriebstättengewinnen besteuert wurde. Und in EAS 1477 wurde - in späterer Abstimmung mit der Schweiz (AÖF Nr. 34/2000) - anerkannt, dass…
…DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. Das österreichisch-deutsche DBA lässt aber nicht zu, dass Deutschland die in den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in die deutsche Besteuerungsgrundlage der österreichischen Anleger einbezieht. Es hat daher eine funktionale Trennung zwischen der Einkünfteerzielung in Australien und in Deutschland stattzufinden…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
…eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung unterzogen…
…die als internationales Handelsunternehmen tätig ist, ein Aufsichtsrat eingerichtet, bei dem beschränkt steuerpflichtige und in Deutschland ansässige Personen eine Aufsichtstätigkeit ausüben, die ihrer Natur mit jener eines Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so wird es sich bei den hierfür bezogenen Vergütungen (genauso wie bei den…
…anwendbar, weil diese gemäß § 1 nur für im Ausland ansässige Einkünfteempfänger gilt und die in § 4 erwähnten ausländischen Personengesellschaften infolge ihrer steuerlichen Transparenz keine Einkünftezurechnungsempfänger sind. Dies schließt aber nicht aus, dass die inländische Bank unmittelbar auf Grund des DBA den Abzug der Kapitalertragsteuer unterlässt…
In den USA ansässige Personen, die Dividenden aus Österreich beziehen, sind gemäß Artikel 10 DBA-USA berechtigt, eine Rückzahlung der österreichischen KESt insoweit zu beantragen, als diese 15% übersteigt. Fließen die Dividenden einer US-Personengesellschaft zu, dann hängt das Ausmaß der österreichischen Kapitalertragsteuerrückzahlung ebenfalls davon…
…zu entscheiden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht stellen Zinsen, die als Sondervergütung einem Personengesellschafter zufließen, Gewinnbestandteile dar und unterliegen daher im vorliegenden Fall gemäß Artikel 7 DBA-D der österreichischen Besteuerung. Wird Österreich solcherart durch Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens zur Anwendung von Artikel 7…
…von immobilienverwaltenden Personengesellschaften wird allerdings mittlerweile auch in der österreichischen Verwaltungspraxis eine Durchgriffsbesteuerung vorgenommen. So wurde im Fall einer österreichischen vermögensverwaltenden KEG, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung verwaltete und die von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen gegründet worden…
…sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt; und zwar unabhängig davon, ob die inländische Personengesellschaft operativ oder bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine…