…BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende tatsächlich in dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31…
… 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest die Glaubhaftmachung), dass der Zuwendungsempfänger in der Schweiz im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung der Schweiz ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Ein Problem…
…vieles dafür, dass für die österreichische Zwischenholding die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um…
…1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den Nachweis voraus, dass die Voraussetzungen des Artikels 11 Abs. 5 des Abkommens erfüllt sind. Dieser Nachweis wird im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht vor allem dann in einer…
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…
…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist…
…ausländischen Besteuerung unterliegen. Auch bei Ansässigkeitsstaaten, die in ihren Abkommen mit Österreich das Befreiungssystem bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anwenden, ist ein Nachweis über die steuerliche Erfassung nötig. Denn auch bei diesen Staaten würde für jene Zeiträume, in denen diese Einkünfte in Anwendung der Gastprofessorenklausel…
…diesen unmittelbar auszahlt, könnte Zweifel daran aufkommen lassen, ob es tatsächlich so ist, dass die Künstler bzw. der für sie tätige Rechtsträger ihres Ensembles die Leistungen der belgischen Agentur und nicht dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muss das…
…die Zeit bis zur Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden. Die Frage, ob ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen…
Wird ein österreichischer Dienstnehmer eines österreichischen Bewachungsunternehmens für die Dauer von rund 8 Monaten mit Personenschutzaufgaben nach Ägypten entsandt (und wird die Bewachungstätigkeit bzw. die damit im Zusammenhang stehende berufliche Arbeit auch tatsächlich in Ägypten und nicht etwa in Drittstaaten ausgeübt), dann sind die…
…mittelbaren Beteiligung an den Gewinnen der kanadischen Gesellschaft durch den Künstler bzw. seine Angehörigen nachgewiesen wird (Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada), sondern auch dass das betreffende Produzentenhonorar tatsächlich der kanadischen Gesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Im allgemeinen wird dieser Nachweis dann als erbracht anzusehen sein…
…und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es…
…österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen: Wird das ausländische Theater von einer natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach §…
…VwGH 25.2.1987, 84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist. Unterhält das…
…Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden (EAS 911). Unter EAS 1033 wurde am 10. März 1997 im gegebenen Zusammenhang Folgendes ausgeführt: "Übernehmen die deutschen Fachkräfte im Rahmen ihrer Verpflichtungen die Aufgabe, für kurze drei- bis fünftägige Seminar- bzw. Workshopleitungen nach Österreich zu kommen, hiezu die erforderlichen Vertrags-…
…Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann wird die Abfindungszahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden können, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter (bzw. um deren Abfindung) noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes…
…sich bei den Anlegern um bloße "Strohmänner" handelt), werden die in Rz 7775 ff bzw. 8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10…
…Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf Grund dessen eine Steueranrechnung vorgenommen werden…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…