…des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen)…
…die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht…
…die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht…
…der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungsvarianten getragen, wobei nach der einen eine offenkundige Steuerumgehungsmöglichkeit eröffnet wird, während dies nach…
…Doppelbesteuerung gesehen werden, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungsvarianten getragen, wobei nach der einen eine offenkundige Steuerumgehungsmöglichkeit eröffnet wird, während dies nach…
…mit 1. Jänner 2006 vor, der sich aber für alle Steuerpflichtigen, die aus der Revision abgabenrechtliche Nachteile zu erwarten haben, um ein Jahr auf den 1. Jänner 2007 verschiebt. Da mit dem Protokoll für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Steueranrechnungsverfahren eingeführt wurde, wird für…
…des Abkommens fallen unter den Begriff "Pensionen" auch alle regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen, die zum Ausgleich erlittener Nachteile gewährt werden. Diese Bestimmung gilt daher nach Auffassung des BM für Finanzen auch für Unterhaltszahlungen, die ein in den USA lebender Österreicher an seine in Österreich lebende geschiedene…
…sofern die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllt sind. Die Leistungen an Spätaussiedler haben den Charakter von Starthilfen und sollen daneben auch durch die Spätaussiedlung entstandenen Nachteile mildern. Spätaussiedler erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer - manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten…
…kann, dass damit auch eine Zuteilung des Residualgewinnes an die Betriebstätte stattfindet, ein Nachteil, der beim kombinierten direkten/indirekten Verfahren durch die ergänzende Risikoschlüsselung erheblich vermindert wird. Nicht hinnehmbar wäre aber eine noch weitergehendere Verzerrung der Gewinnaufteilung durch Zuordnung von Subauftragnehmerkosten an die Baubetriebstätte, wenn…
…können, bedeutet "nicht, dass der Wohnsitzmitgliedstaat aufgrund des Gemeinschaftsrechts Vorkehrungen gegen die Nachteile zu treffen hätte, die sich aus der Ausübung der auf diese Weise zwischen den beiden Mitgliedstaaten verteilten Befugnis ergeben könnten" (siehe Rn 34 des Urteils). Damit erscheint nicht mehr zu erwarten, dass…
…Personengesellschaft (mangels einkommens- und vermögensteuerlicher Rechtssubjektivität der Personengesellschaft) nur den dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen Folgen, die das derzeitige DBA-USA an den Bestand einer inländischen Betriebstätte knüpft (insb. "Attraktivkraft der Betriebstätte")…
…der österreichischen Investoren bei Direktbezug aus Bulgarien steuerpflichtig. Soweit die Gewinnausschüttungen aus bulgarischen Dividendenzahlungen resultieren, mag sich die vorgesehene Gestaltung der Beteiligung an einer niederländischen Holdinggesellschaft als nachteilig erweisen, da bei einem Direktbezug der Dividenden aus Bulgarien diese Dividenden steuerfrei hätten vereinnahmt werden können (in…