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EAS 3245Montage und Montageüberwachung in Singapur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1348-IV/4/201113.10.2011

…des Art. 5 Abs. 3 lit. b zu subsumieren ist. Bei der Auslegung des Abs. 3 wird aber zu bedenken sein, dass auch "Montagen" den Charakter von Dienstleistungen haben können, und dass daher Dienstleistungen, die von lit. a erfasst sind, nicht gleichzeitig unter lit. b…

EAS 3063Fragen zur Montagebetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1200-IV/4/200922.05.2009

Montage Projekt "U": Schließt ein österreichischer Hersteller von Lagerlogistik-Systemen mit einem deutschen Kunden einen Vertrag, demzufolge das Projekt "Kommissionier- und Förderanlage mit Materialfluss-Display-Server" in 2 Teilabschnitten durchgeführt werden soll, dann erfolgt damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in 2 getrennten Abschnitten, sodass für…

EAS 1901Montageentsendung zur australischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0002-IV/4/0124.07.2001

…gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu gehören auch EDV-Anlagen) gehören zu den "begünstigten Auslandstätigkeiten". Der Umstand, dass die österreichische Kapitalgesellschaft eine begünstigte Anlagenmontagetätigkeit in Australien nicht einem fremden Kunden, sondern ihrer…

EAS 1773Montagebetriebstätte/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/21-IV/4/0028.12.2000

Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…

EAS 1414Montageleistungen in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 61/1-IV/4/9804.01.1999

Montageleistungen, die ohne Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebstätte in Tschechien erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies…

EAS 1648Montageüberwachung durch einen österreichischen Schlossermeister in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/3-IV/4/0008.05.2000

…anlagenerrichtenden Unternehmen den Auftrag übernommen, von Mitte 1995 bis November 1999 die Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann von der Besteuerung freizustellen, wenn sie im Rahmen einer…

EAS 3053Anlagenlieferung und Montageüberwachung durch ein österreichisches Anlagenbauunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0763-IV/4/200924.03.2009

Hat ein österreichisches Anlagenbauunternehmen es übernommen, bei einem ukrainischen Bauprojekt die maschinelle Anlage zu liefern und deren Montage zu überwachen, dann liegt damit eine Mitwirkung an dem ukrainischen Bauprojekt vor, deren steuerliche Erfassbarkeit in der Ukraine nicht nach Artikel 5 Abs. 1, sondern nach Artikel…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…ist" Abs. 4 schon deshalb nicht mehr anwendbar wäre. In diesem Fall wären die Löhne der auf der Montagebetriebstätte tätigen Personen - ebenso wie die Betriebstättengewinne -jedenfalls im Betriebstättenstaat zu besteuern, und zwar auch für die ersten zwölf Monate der Tätigkeit. Das bedeutet zugleich, dass die…

EAS 3411Errichtung eines verschiebbaren Daches als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0239-IV/8/201806.12.2018

…überwacht diesen und schult anfangs die Mitarbeiter des Auftraggebers in der Verschub-Technik, stellt sich die Frage, ob durch diese Tätigkeiten eine Betriebsstätte in Österreich begründet wird. Bei der Errichtung des Daches handelt es sich um Bau- und Montageleistungen iSd Art. 5 Abs. 2 lit…

EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…zu montieren und wird mit dieser Montagearbeit am 9.3.2010 begonnen, dann endet die zur Betriebstättenbegründung führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der…

EAS 2059Fenster- und Türenmontage mit Unterbrechungen in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 992/1-IV/4/0227.05.2002

Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…

EAS 3339Schildermontagen in Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0554-VI/8/201327.08.2013

…unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander; gegenseitige technische Verflechtung der verschiedenen Arbeiten) abhängen. Bei einem "fortschreitenden" Einsatz (zB Übernahme des Auftrags für die Beschilderung einer bestimmten Autobahn) wäre eine Zusammenrechnung der Montagezeiten erforderlich.   Bei einem Einsatzgebiet, das sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt, liegt…

EAS 3119Turbinentausch in räumlich getrennten Kraftwerken
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3363-IV/4/200917.12.2009

…Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn, diese Montagetätigkeiten bilden "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" ("a coherent whole commercially and geographically" siehe Z 18 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Diese Voraussetzung für eine Fristenzusammenrechnung ist aber nicht erfüllt, wenn zwar sämtliche Montageaufträge…

EAS 1323Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/2-IV/4/9806.10.1998

…Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie auf verschiedenen Schiffen erfolgen, da sie insgesamt nur für einen einzigen Auftraggeber…

EAS 2832Berechnung der Baustellen- und Dienstleistungsfrist im DBA-China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200719.02.2007

Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens begründet eine Bauausführung (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Bauüberwachung) nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

…sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht länger als 12 Monate auf der deutschen Baustelle tätig, wird keine deutsche…

EAS 1865Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/7-IV/4/0102.07.2001

Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…

EAS 999Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 170/1-IV/4/9620.01.1997

Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…

EAS 1483Personalleasing durch österreichische Beschäftiger mit Baustelleneinsatz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 494/1-IV/4/9902.07.1999

…in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zur Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten. Sollte das österreichische Bau- und Montageunternehmen das geleaste Personal allerdings auf deutschen Betriebstätten mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer einsetzen, dann ist nicht auszuschließen…

EAS 1213Abgrenzung betriebstättenbegründender Assistenzleistungen in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1662/1-IV/4/9819.01.1998

…Monate übersteigende Assistenzleistungen, allerdings nur auf solche, bei denen das österreichische Unternehmen keine betriebstättenbegründende Bauausführung oder Montage in China durchführt. Gelingt es daher einem österreichischen Unternehmen, einen Bohrturm in China innerhalb von 5 Monaten zu errichten, dann liegt keine Baubetriebstätte in China vor. Es kann…