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9 Treffer1265 msnur geltende Fassungen
EAS 196Diskothekenauftritte ungarischer Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1662/2/1-IV/4/9217.11.1992

  Werden von einem österreichischen Unternehmer in Ungarn ansässige Models (Mannequins) für Auftritte in österreichischen Diskotheken auf Werkvertragsbasis engagiert, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. In Artikel 7 des DBA-Ungarn hat sich allerdings Österreich verpflichtet…

EAS 1548Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/12-IV/4/9927.10.1999

…daß die Abkommen Deutschlands mit diesen Drittstaaten eine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete "Künstlerklausel" enthalten (oder wenn überhaupt kein Abkommen besteht), dann wird Deutschland kein Besteuerungsrecht an den in Deutschland auftretenden Models entzogen. Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung insoweit Haftungsansprüche gegen das österreichische Unternehmen geltend macht…

EAS 959Beschäftigung deutscher, italienischer, kroatischer und slowenischer Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 191/1-IV/4/9608.11.1996

…1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden." Auf Grund des Artikels 17 DBA-Italien unterliegen daher die an italienische Models für Modeschauauftritte gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG; …

EAS 108Ausländische Mannequins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/1/1-IV/4/9226.03.1992

  Ausländische Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe…

EAS 842Internationale Modelagentur ohne Steuerabzugspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 49/1-IV/4/9613.03.1996

…hiedurch inländische Steuerpflicht der ausländischen Models ein (siehe z.B. EAS 302, EAS 762). Der Schuldner der den Models zufließenden Einkünfte ist gemäß § 100 Abs. 2 EStG zum Steuerabzug verpflichtet; das wäre im vorbeschriebenen Fall nicht der Vermittler, sondern der Vertragspartner der Models (die Filmproduktionsfirma)…

EAS 1453Mitwirkung an einer inländischen Werbefilmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/9910.05.1999

…sind (zB Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen Doppelnichtbesteuerung der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung nicht dadurch verloren geht, dass im Augenblick…

EAS 320Mitwirkung an inländischen Werbespots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/69/1-IV/4/9322.10.1993

  Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Künstler" bezieht sich nur auf Personen, denen nach österreichischem Recht die Künstlereigenschaft zugesprochen wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei einem Engagement ausländischer Schauspieler und Mannequins für die inländische Produktion eines Werbespots, wenn deren…

EAS 614Modeschauen als "Unterhaltungsdarbietungen"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2656/2/1-IV/4/9512.04.1995

…solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG. Sofern mit den Ansässigkeitsstaaten der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen…

EAS 1101Mitwirkung an einer inländischen Werbefilmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 49/1-IV/4/9707.07.1997

…die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B. Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen Doppelnichtbesteuerung der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung nicht…