Werden von einem österreichischen Unternehmer in Ungarn ansässige Models (Mannequins) für Auftritte in österreichischen Diskotheken auf Werkvertragsbasis engagiert, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. In Artikel 7 des DBA-Ungarn hat sich allerdings Österreich verpflichtet…
…daß die Abkommen Deutschlands mit diesen Drittstaaten eine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete "Künstlerklausel" enthalten (oder wenn überhaupt kein Abkommen besteht), dann wird Deutschland kein Besteuerungsrecht an den in Deutschland auftretenden Models entzogen. Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung insoweit Haftungsansprüche gegen das österreichische Unternehmen geltend macht…
…1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden." Auf Grund des Artikels 17 DBA-Italien unterliegen daher die an italienische Models für Modeschauauftritte gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG; …
Ausländische Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe…
…hiedurch inländische Steuerpflicht der ausländischen Models ein (siehe z.B. EAS 302, EAS 762). Der Schuldner der den Models zufließenden Einkünfte ist gemäß § 100 Abs. 2 EStG zum Steuerabzug verpflichtet; das wäre im vorbeschriebenen Fall nicht der Vermittler, sondern der Vertragspartner der Models (die Filmproduktionsfirma)…
…sind (zB Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen Doppelnichtbesteuerung der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung nicht dadurch verloren geht, dass im Augenblick…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Künstler" bezieht sich nur auf Personen, denen nach österreichischem Recht die Künstlereigenschaft zugesprochen wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei einem Engagement ausländischer Schauspieler und Mannequins für die inländische Produktion eines Werbespots, wenn deren…
…solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG. Sofern mit den Ansässigkeitsstaaten der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen…
…die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B. Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen Doppelnichtbesteuerung der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung nicht…