Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…
Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
…worden ist, besitzt nur der Wortlaut in englischer Sprache die Qualifikation eines authentischen Textes, der allein für die Abkommensauslegung maßgebend ist. Der englische Wortlaut der Bestimmung (mit einer in dieser EAS-Auskunft beigefügten Unterstreichung) lautet wie folgt: "The term "permanent establishment" likewise encompasses ......... the furnishing…
…so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine "Betriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland in Deutschland unterhält. Für diese Beurteilung ist vor allem das Vorliegen einer Vertragsabschlussvollmacht entscheidend. Der Umstand, dass die Anboterstellung teilweise über…
…sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Vertrieb durch Übernahme der Verkaufsleitung zu unterstützen oder c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Von der gewählten Gestaltung, die im übrigen die steuerliche Anerkennung der…
…eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B. unter Anwendung der Kostenaufschlagsmethode). Steht der Muttergesellschaft in Deutschland weder in den Räumen der Tochtergesellschaft noch an anderen Orten eine…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
…aller in lit. a, b und c dieses Absatzes vorgesehenen Merkmale. Lit. b sieht in Bezug auf die Vergütungen des in einem Vertragsstaat ansässigen Arbeitnehmers vor, dass diese von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat (dh. im Tätigkeitsstaat…
…Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D-GmbH erfolgt, weil die D-GmbH nur durch diese Entsendung ihre Aktivleistung gegenüber der Ö-GmbH erbringen konnte. Dabei handelt es sich zwar um eine Sachverhaltsfrage…
…Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit…
…sind dies Merkmale, die für eine Personengesellschaft sprechen. Weiters ist für das Typenbild einer Kapitalgesellschaft wesentlich, dass es für die Gewinnzuteilung eines Gewinnverteilungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung bedarf und daher der Gesellschafter ohne einen derartigen Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen…
…sind dies Merkmale, die für eine Personengesellschaft sprechen. Weiters ist für das Typenbild einer Kapitalgesellschaft wesentlich, dass es für die Gewinnzuteilung eines Gewinnverteilungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung bedarf und daher der Gesellschafter ohne einen derartigen Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen…
Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft an einer maltesischen Kapitalgesellschaft, die die in § 10 Abs. 3 KStG angeführten Merkmale einer zur Steuerumgehung errichteten Basisgesellschaft aufweist, würde auf Grund der zitierten Gesetzesbestimmung eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft bei dieser nicht mehr eine steuerfreie Schachteldividende im Sinne…
…[...] Produzenten, Filmregisseure, Choreographen [...])" anwendbar ist (OECD-MK zu Art. 17, Rz 3). Ebenso liegen Einkünfte für das Arrangieren des Auftritts eines Künstlers außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 17 (vgl. OECD-MK zu Art. 17, Rz 7). So greift die Verteilungsnorm für "Künstler und Sportler" iSd…
…aber die anderen beiden Merkmale besonders stark ausgeprägt (25%-Grenze; siehe Quantschnigg, Körperschaftsteuer, Tz 114 zu § 10), dann liegen dennoch die Voraussetzungen für den Verlust der Steuerbefreiung vor. Im Übrigen wird weiters zu prüfen sein, ob die 55-prozentige Beteiligung eines in Israel lebenden Angehörigen…
…Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen, das eine dem Artikel 19 OECD-Musterabkommen…