Liquidationsgewinne, die deutschen Gesellschaftern auf Grund ihrer Beteiligung an einer in Liquidation getretenen österreichischen Kapitalgesellschaft zufließen, fallen nicht unter die für Dividenden geltende Steuerzuteilungsregel des Artikels 10A des revidierten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens. Denn aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts, das für die Auslegung der Abkommensbestimmungen…
Werden zwei deutsche Kapitalgesellschaften liquidiert, an denen eine österreichische Kapitalgesellschaft in dem einen Fall 100% und in dem anderen Fall 15% der Anteile hält, dann sind diese Vorgänge auf deutscher Seite im erstgenannten Fall gemäß Art. 7 und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die…
…sich für die niederländische Alleingesellschafterin (eine niederländische B.V.) ein Liquidationsgewinn, so unterliegt dieser wohl nach inländischem Recht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht; gemäß Artikel 14 Abs. 4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird…
Verbleibt nach der Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft für die zu 50% beteiligte französische Muttergesellschaft ein Endvermögen, das das von den Gesellschaftern einbezahlte Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist…
…britischen Holdinggesellschaft liquidiert, wobei sich vor allem aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten, sondern jeweils auf neue Rechnung vorgetragenen Gesellschaftsgewinnen für die britische Gesellschafterin ein Liquidationsgewinn ergeben wird (Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Beteiligungsanschaffungskosten), dann unterliegt dieser Liquidationsgewinn gemäß § 98 Z. 8 EStG…
…erst nach diesem steuerlich maßgebenden Abwicklungsbeginn Vertriebsrechte für den Osteuropamarkt erhalten, dann schließt eine Erfassung des Kundenstock-Veräußerungsgewinnes im Liquidationsgewinn eine gleichzeitige Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft aus. EAS 1229 ist daher in dieser Hinsicht korrekturbedürftig; denn in einem solchen Fall kann einerseits nicht die…
Gewinne, die eine in den Niederlanden ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung ihrer Anteile an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erzielt, dürfen gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Niederlande nur in den Niederlanden besteuert werden und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Als Veräußerung…
…verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst. Unter den gegebenen Umständen könnte eine dem…
…Immobilien veranlagen, die in DBA-Partnerstaaten Österreichs gelegen sind, mit denen das Befreiungssystem zur Anwendung kommt, tritt daher nur insoweit eine österreichische Steuerpflicht ein, als im Fonds Wertpapier- und Liquidationsgewinne erzielt werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Denn diese nach innerstaatlichem Steuerrecht vorgesehene Befreiung stellt auf…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
…liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten…
…dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung…
…Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt werden, unterliegen…
Sind zwei österreichische Kapitalgesellschaften seit 1995 an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften…
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50% der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend. Das…
…für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Bei deutschen Immobilienfonds, die ausschließlich in deutschen Immobilien veranlagen, kommt es daher nur insoweit zu einer österreichischen Besteuerung, als im Fonds Wertpapier- und Liquidationsgewinne erzielt werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Diese nach innerstaatlichem Steuerrecht vorgesehene Befreiung hängt…
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft, die einer niederländischen und einer luxemburgischen Muttergesellschaft gehört, liquidiert, dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und…