…Ausmaß liegt daher eine "wirtschaftliche Doppelbesteuerung" der belgischen Zinsen vor. Da eine solche wirtschaftliche Doppelbesteuerung nicht eingetreten wäre, wenn die Darlehensvergabe an eine österreichische Tochtergesellschaft erfolgt wäre, wird nicht nur aus wirtschaftlichen und standortpolitischen Gründen, sondern auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung anzustreben…
…Nachweis des Vorliegens der gegenständlichen Befreiungsvoraussetzungen liegt auf Seiten des österreichischen Veranstalters (Hinweis auf VwGH 27.11.2003, 2000/15/0033, betr. Nachweisverpflichtung für den sogenannten "Künstleranteil"). In Fällen dieser Art wird eine wirksame Haftungsbefreiung für den Veranstalter nur durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung…
…wenngleich der Ablehnungsgrund nicht auf ein Überschreiten des Anrechnungshöchstbetrages gestützt werden kann, sondern nur darauf, dass die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der…
…die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen (zB weil die Kapitalgesellschaft in einem Steueroasengebiet angesiedelt ist und die über die Konten verfügungsberechtigten Personen im Inland leben), dann werden sie es nicht dabei bewenden lassen können, ungeachtet dieses Verdachtes den Steuerabzug mit der Begründung zu unterlassen…
…Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese Vorgangsweise hindert den österreichischen Beteiligten eines solchen Fondsvermögens aber nicht, eine ihm auf Grund eines…
…ermitteln sind, bedarf es noch der Überprüfung, ob die Spanien-Verluste die Kriterien von Liebhabereiverlusten aufweisen; diesfalls würde eine Verlustverwertung auch im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes unzulässig sein. Vorsorglich wird beigefügt, dass dann, wenn die österreichischen Anleger ihre Beteiligung an den GesnbR veräußern, keinesfalls Art…
…Steuerverwaltung einerseits um Bestätigung der korrespondierenden Erfassung der Beträge im Rechnungswerk der holländischen Gesellschaften ersuchen und kann andererseits Auskünfte über die von den niederländischen Gesellschaften tatsächlich wahrgenommenen Funktionen erbitten, wobei vor allem von Interesse sein mag, ob die holländischen Gesellschaften über einen ausreichend großen Geschäftsbetrieb…
…dass die Bestätigung von der "zuständigen Behörde" erteilt wird. Gemäß Artikel 3 des Abkommens wäre dies das Bundesministerium der Finanzen in Berlin; es sei denn, dass das Ministerium die Befugnis zur Erteilung derartiger Bestätigungen an das örtlich zuständige Finanzamt delegiert hat; eine solche Delegierung ist…
…von 25% ab, dann wird diese Steuer in Österreich angerechnet werden können, wenn angenommen werden kann, dass die Kosten für die Vornahme einer Optimalbesteuerung der Steuerdifferenz zwischen den beiden Besteuerungsvarianten nahekommt." 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hinsichtlich der Direktinvestoren (mehr als 10% Beteiligung) entsprechend offenlegt; dies gilt insbesondere für ausländische Briefkastengesellschaften und Gesellschaften in Oasen(artigen)Ländern. 4. Die ausländische Kapitalgesellschaft darf in Österreich nicht über eine Betriebstätte verfügen, der die Bankkonten als steuerliches Betriebsvermögen zuzurechnen sind (ausgenommen es liegt eine…