…wenn das Kraftfahrzeug den im Familienverband des Diplomaten lebenden Familienmitgliedern zu deren Verwendung überlassen wird, vorausgesetzt, daß auch diesen Familienmitgliedern Diplomatenprivilegien zustehen. Kauft daher ein bei der OSZE akkreditierter Diplomat im Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann…
…DBA Deutschland folgt, handelt es sich bei Zahlungen für den Erwerb einer Programmkopie für Zwecke der Nutzung auf der eigenen Festplatte des Erwerbers um gewerbliche Einkünfte, die von Art. 7 OECD-MA erfasst sind und nicht um Lizenzgebühren im Sinne des Art. 12 OECD-MA…
Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…
Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…
…von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher in den Händen der Stiftung nicht steuerfrei bleiben, sondern der 34%igen Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Bei Auslegung der maßgebenden österreichischen Steuerrechtsvorschriften kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, er hätte eine Umgehungsmöglichkeit unter Zwischenschaltung ausländischer Banken gewünscht oder in Kauf…
…hiebei mit Rücksicht auf diese deutsche Rechtsprechung in Kauf genommen. Bei der durch die deutsche Judikatur bereits "gedehnten" Auslegung der "per-country-limitation" geht es aber immer noch um die Anrechnung einer Auslandssteuer, die von doppelt besteuerten Einkünften, nämlich im vorliegenden Fall von den Lizenzgebühren…
…Fall eines Finanzierungs-Leasinggeschäftes, also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten, aus diesen Ratenzahlungen eine Zinstangente herausschält und von dieser eine Zinsen-Abzugssteuer einbehält. Auch nach österreichischem Recht wird bei Kauf auf Raten davon ausgegangen, dass der Kaufpreis eine Zinskomponente enthält, weil bei sofortiger Bezahlung…
Ist ein österreichisches Unternehmen auf die Reparatur von Hagelschäden nach neuartigen Methoden spezialisiert und wird diese Arbeit länderübergreifend durch sogenannte "Dellendrücker-Partien" bewerkstelligt, deren zahlenmäßige Stärke - je nach Ort und Heftigkeit der Unwetter - durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der…
…bei vorhergehenden Abhebungen Pönalabzüge in Kauf zu nehmen. Denn eine bloße Zweckbindung von Einkünften vermag nicht den steuerlichen Zufluss auf den Zeitpunkt der zweckorientierten Verwendung der Einkünfte zu verschieben. Verlegt daher ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer nach Wechsel zu einem österreichischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz…
Sollen von einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns die Kundenforderungen zwecks Verlagerung des Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann…
…Fall eines Finanzierungs-Leasinggeschäftes, also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten, aus diesen Ratenzahlungen eine Zinstangente herausschält und von dieser eine Zinsen-Abzugssteuer einbehält. Auch nach österreichischem Recht wird bei Kauf auf Raten davon ausgegangen, dass der Kaufpreis eine Zinskomponente enthält, weil bei sofortiger Bezahlung…
…das Abänderungsprotokoll 2006 vorgesehene Wechsel von der Steuerbefreiungs- zur Anrechnungsmethode sollte sich daher lediglich auf die für Grenzgänger grundsätzlich relevanten Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 beziehen, wobei allerdings angesichts der von der Abkommensrevision intendierten Beseitigung des Grenzgängerbegriffs in Kauf genommen werden musste…