…von 10% (§98 Z 8 EStG) überschritten wird und für Gewinnausschüttungen kämen die Quellensteuerentlastungen nach den jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Beteiligen sich allerdings die Investoren im Rahmen ihres Betriebsvermögens (zB als Kapitalgesellschaften aus EU-Ländern) an der britischen Personengesellschaft, dann liegt zurzeit nach wie…
…Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an den Investor) als Einkünfte aus Kapitalvermögen der österreichischen Besteuerung (wobei vorbelastende US-Steuern nach Maßgabe der Bestimmungen des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Österreich anrechenbar sind). In…
Gehört zum Betriebsvermögen einer in Österreich errichteten und betrieblich tätigen GmbH & Co KG Kapitalvermögen, das deutsche Zinsen, deutsche Dividenden und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, auf Grund von Artikel 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug…
…ist der Eintritt eines Qualifikationskonfliktes nicht ausgeschlossen. Sollte nämlich die deutsche KG als GmbH & Co KG ausgestaltet sein und sollten daher aus deutscher Sicht die Vermögenswerte der KG in Anwendung der "Geprägetheorie" Betriebsvermögen darstellen, dann ist nicht auszuschließen, dass Deutschland in dem Veräußerungsvorgang die Veräußerung…
…dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen…
…dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen…
…dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen…
…dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen…
…als sie später ausgeschüttet werden. Gewinnerzielung und Gewinnverteilung sind zwei unterschiedliche Steuertatbestände, die keiner Vermischung zugänglich sind. Sind in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 179 ff) Kapitalvermögen und Immaterialgüter mit Erträgnissen aus Drittstaaten (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) dem Betriebsvermögen der ungarischen B.T…
…Die Pensionskasse kann aber nur dann als mit einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar gewertet werden, wenn sie eine vom Arbeitgeberunternehmen verschiedene Rechtspersönlichkeit aufweist, einer staatlichen Aufsicht unterliegt und wenn sich ihr Funktionsbereich nur auf die ertragbringende Verwaltung von beweglichem Kapitalvermögen zum Zweck der Arbeitnehmer-Pensionsvorsorge beschränkt…
…als gewillkürtes Vermögen in die Bücher der Betriebstätte aufgenommen wurde, reicht hingegen nicht aus, das Zuordnungskriterium des AOA zu erfüllen. Rz 191 schließt aber nicht aus, dass es Situationen geben kann, in denen abkommensrechtlich einem DBA-Partnerstaat gegenüber vertreten werden kann, dass auch gewillkürtes Betriebsvermögen…
…Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung deutscher Steuern in die KG transferiert werden, könnten jedenfalls nicht mehr als (steuerliches) Betriebsvermögen der KG gewertet werden. 27. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…
…21 Abs. 2 DBA-Australien) eine australische Erfassung des Veräußerungsgewinnes stattfinden, dann würde damit wohl ein Qualifikationskonflikt ausgelöst (Österreich qualifiziert den Vorgang im Wesentlichen als Verkauf von unbeweglichem australischem Betriebsvermögen, während Australien darin den Verkauf von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft sieht), der aber unechter Natur…
…jener Höhe angerechnet werden, mit der die inländische Körperschaftsteuer auf die ausländischen Betriebstättengewinne entfällt. Sind daher die Wertpapiere der amerikanischen Zweigniederlassung mit den Anschaffungskosten von 100 im steuerlichen Betriebsvermögen der inländischen Kapitalgesellschaft enthalten und ist mittlerweile ihr Wert auf 500 angewachsen, dann führt der Übertragungsvorgang…
…Dieser funktionale Zusammenhang wird in jenen Fällen gegeben sein, in denen die Beteiligung dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Aus dem EuGH-Urteil vom 6.12.2007 in der Rs C-298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf die DBA…
Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…
…Im Fall eines deutschen Ehepaares, das eine inländische Eigentumswohnung im Wege einer KEG hielt, wurde - im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung - der Erbübergang des KEG-Anteils als Übergang eines inländischen Grundstücksanteils der österreichischen Besteuerung unterzogen (EAS 1571; ähnlich auch EAS 1754). Auch wurde im Fall…