…kann, wenn in der Gewinnausschüttung mit 15% vorbelastete deutsche Dividenden enthalten sind und diese Gewinnausschüttung der 25-prozentigen Endbesteuerung in Österreich unterzogen wird. Allerdings liegt nur eine wirtschaftliche und keine juristische Doppelbesteuerung vor, weil Deutschland die österreichischen KG-Gesellschafterinnen (GmbHs) der 15-prozentigen Abzugsbesteuerung unterwirft…
…Länder ... und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts des anderen Staates für gegenwärtige ... Dienst- oder Arbeitsleistungen gewähren". Ein nach dem Vereinsgesetz konstituierter Verein kann allerdings nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann nicht als "juristische Person des öffentlichen Rechts" angesehen werden, wenn sein Budget…
…Abs. 3 dEStG (2012) ist bereits Gegenstand eines anhängigen EuGH-Verfahrens. Unter diesen Umständen kann folglich nicht mehr erwartet werden, dass eine zeitverschobene juristische Doppelbesteuerung, die aufgrund einer festgestellten bzw. zu erwartenden Unionsrechtswidrigkeit (siehe dazu auch das BMF-Schreiben des dBMF vom 4.4.2018…
…lag, verglichen werden. Denn EAS 3338 wurde noch als Grenzfall einer juristischen Doppelbesteuerung gesehen, wenn auf deutscher Seite eine inländische Familien-GmbH als transparent gewertet wurde und wenn die an die GmbH fließende deutsche Dividende daher nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei gestellt, sondern…
…Verordnung nur eine Steueranrechnung auf jene österreichische Steuer zulässt, die "unmittelbar" auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfällt; die Verordnung vermag daher nur eine Entlastung von der "juristischen Doppelbesteuerung", nicht aber von einer "wirtschaftlichen Doppelbesteuerung" zu vermitteln. Die in Neuseeland von den nichtabzugsfähigen Zinsen erhobene…
Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
Der Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer steht auf Grund des zwischen Österreich und Japan geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nur jenen natürlichen oder juristischen Personen zu, die im Sinn von Artikel III dieses Abkommens in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese…
…gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem inländischen Veranstalter an das deutsche Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Allerdings hat nach der…
…3 lit. b DBA-Italien verwendete Ausdruck "juristische Person (einschließlich eines Geldinstituts), die einer Gebietskörperschaft zur Gänze gehört", dahingehend auszulegen, dass diese für eine Zinsensteuerfreistellung in Italien erforderliche Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn die Gebietskörperschaft zur Gänze Eigentümer einer anderen juristischen Person ist, die…
…österreichischen Konzertes verpflichtet, wobei die an den Chor gezahlte Vergütung 6.000 ATS pro Chormitglied nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären, wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von einem Verein oder einer Stadtgemeinde, einer anderen…
…AG eine abkommensrechtliche Entlastung (gemäß Art. 10 DBA-Schweiz) von der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der…
…und vom 23.6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG 1988 bzw. KStG 1988 zu treffen. In erster Linie kommt…
…deutsche Besteuerungsrecht aus, da mit dem deutschen Stammhaus bereits ein "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 lit. b des Abkommens in Deutschland vorliegt. Ein "Arbeitgeber" kann nämlich immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" (Art. 3 Abs. 1 lit. d DBA Deutschland) sein; der inländischen…
…Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten gewährt werden. Gemäß Art. 19 Abs. 2 wird die Frage, ob eine juristische Person eine solche des öffentlichen Rechts sei, nach den Gesetzen des Staates entschieden, in…
…Geschäftsführung einer juristischen Person beauftragt sind. Auch abkommensrechtlich gilt die Zuteilungsregel für Aufsichtsratsvergütungen (Art. 16 Abs. 1 DBA-D) nur für Aufsichtsräte bei Kapitalgesellschaften, weil der in Artikel 16 verwendete Begriff "Gesellschaft", bei der der Aufsichtsrat eingerichtet sein muss, sich ebenfalls nur auf juristische Personen…
…von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten gewährt werden." Nach Auffassung des BMF stellt dieser 2. Satz eine generelle Erweiterung des Prinzips des ersten Satzes dar, sodass die für den "Vertragstaat" getroffene…
…dass der Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügt. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars…
…Dienst- oder Arbeitsleistungen gezahlt werden. Diese Regelung gilt zufolge des letzten Satzes von Artikel 19 Abs. 1 aber auch für Ruhegehälter, die von einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts gezahlt werden. Eine Ausnahmeregelung nach dem Muster des Art. 19 Abs. 3 OECD-MA (betr…
…2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 erteilten Ansässigkeitsbescheinigung sowie im Fall juristischer Personen die - im Vordruck ZS-QU2 bereits integrierten - Erklärungen nach § 3…
…im Namen des amerikanischen Unternehmens Verträge abzuschließen. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar der OECD zum Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD…