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EAS 1874Inlandsverluste deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/0102.07.2001

  Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im…

EAS 1733Inlandsverluste 1995 bis 1997 eines deutschen Unternehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 272/1-IV/4/0009.10.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Unternehmer in seiner österreichischen Handelsagentur in den Jahren 1995 bis 1997 Verluste, im Jahr 1998 hingegen einen Gewinn erzielt, wobei in den Jahren 1995 bis 1997 auf deutscher Seite es unterlassen worden ist, den - durchaus zulässigen - Antrag auf Berücksichtigung dieser…

EAS 35Gemeinnützige deutsche Stiftungen mit Inlandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 459/3/1-IV/4/9111.10.1991

…EStG Anwendung, denen zu Folge ein in der inländischen Betriebstätte eingetretener Verlust nur dann in Österreich vortragsfähig ist, wenn keine den Inlandsverlust übersteigenden Auslandseinkünfte vorliegen. Werden die Auslandseinkünfte im Heimatstaat der Stiftung nicht besteuert und bleibt folglich ein Verlustausgleich im Heimatstaat ohne steuerliche Wirkung, so…

EAS 540Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei Inlandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3510/1/1-IV/4/9414.12.1994

  Ist ein in Österreich ansässiger Künstler sowohl als Dienstnehmer in Österreich als auch freiberuflich in Österreich und Italien tätig und verursacht die freiberufliche Tätigkeit in Österreich einen Verlust von S 52.000,00 wohingegen sie in Italien einen Gewinn von S 40.000,00…

EAS 2684Auslandsverluste nach Umgründungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/4/200606.02.2006

Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…

EAS 1653Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/0008.05.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…

EAS 2487Auslandsverluste und Veranlagungsfreibetrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/11-IV/4/0419.07.2004

…die sonach den Grenzbetrag von 730 um 70 übersteigen. Der zustehende Veranlagungsfreibetrag ist damit in Höhe von 660 (730 - 70) anzusetzen. Auslands- und Inlandsverluste müssen im gegebenen Zusammenhang die gleiche Auswirkung zeitigen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2211Auslandsverluste vor Betriebsverlagerung in eine inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 57/1-IV/4/0316.01.2003

Eröffnet eine deutsche GmbH im Jahr 2002 in Österreich eine Zweigniederlassung dann tritt sie damit in die österreichische Steuerpflicht ein; diese Steuerpflicht erfasst allerdings nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der…

EAS 1959Deutschlandverluste bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 630/1-IV/4/0126.11.2001

  In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt: Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste…

EAS 2654Keine Verwertbarkeit von Auslandsverlusten bei Verlust-Shopping
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0575-IV/4/200530.08.2005

Die Frage der inländischen Verwertbarkeit von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften ist in EAS 1992, 2110, 2339, 2365 bereits umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von…

EAS 2073Verluste einer inländischen KG mit zwei deutschen GmbH-Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/25-IV/4/0217.06.2002

…deutsche KG), ein Organschaftsverhältnis, dann bewirkt dies auf österreichischer Seite keine Zurechnung der Inlandsverluste und der künftigen Inlandsgewinne der österreichischen KG an die 90 deutschen Personengesellschafter. Denn bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs…

EAS 14Kein negativer Progressionsvorbehalt für Auslandsverluste nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2832/1/2-IV/4/9120.06.1991

…1985). Daran vermag auch die durch das EStG 1988 für Steuerausländer in bestimmten Fällen geschaffene Verlustvortragsmöglichkeit nichts zu ändern. Denn diese durch das EStG bewirkte Erweiterung der Verlustverwertungsmöglichkeit bezieht sich nur auf Inlandsverluste. Ist aber bereits nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ausgeschlossen…

EAS 2585Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-IV/4/200519.04.2005

Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne…

EAS 2098Behandlung von Vorjahresverlusten bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 930/1-IV/4/0222.07.2002

…zu erfassenden Einkünfte kein Progressionsvorbehalt angewendet. Infolge der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen…

EAS 129Verlustvortrag für Steuerausländer bei Verlustrücktrag im Heimatstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 252/2/1-IV/4/9220.05.1992

…im Verlustentstehungsjahr noch in einem der Folgejahre eine Saldierung mit anderen positiven Einkünften möglich war, gilt gleiches auch für ausländische Unternehmen. Die Vortragsfähigkeit von Inlandsverlusten eines deutschen Unternehmens hängt allerdings nach § 102 EStG nicht von der Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren vor der…

EAS 7Inländische Verluste einer deutschen GesmbH aus Kommanditbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2217/1/1-IV/4/9131.05.1991

Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…

EAS 2962Auslandssteueranrechnung in Verlustfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1131-IV/4/200830.04.2008

…Anwendung der Formel "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen" gelangte der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Abgabepflichtiger mit Inlandsverlusten aus selbständiger Arbeit zunächst einen vertikalen Verlustausgleich mit seinen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vornehmen kann, um solcherart einen - die italienischen Einkünfte und damit den Höchstbetrag kürzenden …

EAS 1460Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 4/1-IV/4/9931.05.1999

Erleidet eine deutsche GmbH in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste, dann sind gemäß § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz in Österreich die Verluste nur insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von…

EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…

EAS 1264Inlands-Betriebstättenverluste deutscher Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 84/1-IV/4/9825.05.1998

…im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt). Der weitergeltende Verlustabzug ist allerdings nur im Rahmen des § 102 EStG gegeben, sodass der Inlandsverlust nach § 2a Abs. 3 deutsches Einkommensteuergesetz einer Verwertung in Deutschland zugänglich ist. Nach einer…