Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im…
Hat ein in Deutschland ansässiger Unternehmer in seiner österreichischen Handelsagentur in den Jahren 1995 bis 1997 Verluste, im Jahr 1998 hingegen einen Gewinn erzielt, wobei in den Jahren 1995 bis 1997 auf deutscher Seite es unterlassen worden ist, den - durchaus zulässigen - Antrag auf Berücksichtigung dieser…
…EStG Anwendung, denen zu Folge ein in der inländischen Betriebstätte eingetretener Verlust nur dann in Österreich vortragsfähig ist, wenn keine den Inlandsverlust übersteigenden Auslandseinkünfte vorliegen. Werden die Auslandseinkünfte im Heimatstaat der Stiftung nicht besteuert und bleibt folglich ein Verlustausgleich im Heimatstaat ohne steuerliche Wirkung, so…
Ist ein in Österreich ansässiger Künstler sowohl als Dienstnehmer in Österreich als auch freiberuflich in Österreich und Italien tätig und verursacht die freiberufliche Tätigkeit in Österreich einen Verlust von S 52.000,00 wohingegen sie in Italien einen Gewinn von S 40.000,00…
Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…
…die sonach den Grenzbetrag von 730 um 70 übersteigen. Der zustehende Veranlagungsfreibetrag ist damit in Höhe von 660 (730 - 70) anzusetzen. Auslands- und Inlandsverluste müssen im gegebenen Zusammenhang die gleiche Auswirkung zeitigen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Eröffnet eine deutsche GmbH im Jahr 2002 in Österreich eine Zweigniederlassung dann tritt sie damit in die österreichische Steuerpflicht ein; diese Steuerpflicht erfasst allerdings nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der…
In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt: Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste…
Die Frage der inländischen Verwertbarkeit von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften ist in EAS 1992, 2110, 2339, 2365 bereits umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von…
…deutsche KG), ein Organschaftsverhältnis, dann bewirkt dies auf österreichischer Seite keine Zurechnung der Inlandsverluste und der künftigen Inlandsgewinne der österreichischen KG an die 90 deutschen Personengesellschafter. Denn bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs…
…1985). Daran vermag auch die durch das EStG 1988 für Steuerausländer in bestimmten Fällen geschaffene Verlustvortragsmöglichkeit nichts zu ändern. Denn diese durch das EStG bewirkte Erweiterung der Verlustverwertungsmöglichkeit bezieht sich nur auf Inlandsverluste. Ist aber bereits nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ausgeschlossen…
Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne…
…zu erfassenden Einkünfte kein Progressionsvorbehalt angewendet. Infolge der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen…
…im Verlustentstehungsjahr noch in einem der Folgejahre eine Saldierung mit anderen positiven Einkünften möglich war, gilt gleiches auch für ausländische Unternehmen. Die Vortragsfähigkeit von Inlandsverlusten eines deutschen Unternehmens hängt allerdings nach § 102 EStG nicht von der Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren vor der…
Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…
…Anwendung der Formel "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen" gelangte der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Abgabepflichtiger mit Inlandsverlusten aus selbständiger Arbeit zunächst einen vertikalen Verlustausgleich mit seinen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vornehmen kann, um solcherart einen - die italienischen Einkünfte und damit den Höchstbetrag kürzenden …
Erleidet eine deutsche GmbH in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste, dann sind gemäß § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz in Österreich die Verluste nur insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
…im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt). Der weitergeltende Verlustabzug ist allerdings nur im Rahmen des § 102 EStG gegeben, sodass der Inlandsverlust nach § 2a Abs. 3 deutsches Einkommensteuergesetz einer Verwertung in Deutschland zugänglich ist. Nach einer…