Wird von einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten…
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem…
…sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch inländisches Grundvermögen gesprochen werden können. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…freigestellt werden, die auch bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Erbschaftsbesteuerung ausgenommen wären. Dies gilt nicht nur für ausländisches Betriebstätten- und Grundvermögen, sondern - wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes im Ausland ansässig war - auch für Kapitalvermögen. Allerdings ist zu beachten, dass…
…ob dieses Erfordernis gegeben ist, auf das Verhältnis der Teilwerte des Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen Vermögens der Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an…
…Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit. a bis lit. f aufgelisteten Abgaben (das sind im Preis enthaltene indirekte Steuern, Steuern auf privatem inländischem Grundvermögen, Erbschaftssteuern, Steuern auf Einkünften aus privaten inländischen Quellen, Dienstleistungsentgelte, bestimmte Gebühren in Bezug auf unbewegliches…
…Z 12) leiten. Danach unterliegen Vergütungen für einzelabgerechnete Unterstützungsleistungen einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft in den Bereichen Marketing, Organisation, Produktion, Versicherungsberatung bei An- und Verkauf von Grundvermögen, Rechtsberatung, personal- und arbeitsrechtliche Fragen, Finanzierungsfragen, Buchhaltung und Bilanzierung sowie Ausbildung gemäß Artikel 7 DBA-Niederlande…
…einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die sich daraus ergibt, dass das deutsche Grundvermögen in Österreich mit dem gemeinen Wert, in Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung…
…Leibrente, dann sind die Leibrentenzahlungen nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG (ab Überschreiten des bewertungsrechtlich kapitalisierten Rentenwertes) in gleicher Weise wie bei Erwerb von inländischem Grundvermögen als Sonderausgabe abzugsfähig. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der österreichischen Besteuerung. Allerdings steht das DBA-Israel der Geltendmachung dieser Besteuerung entgegen, da Veräußerungsgewinne an israelischem Grundvermögen gemäß Artikel 13 Abs. 1 iVm Artikel 24 des Abkommens von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen sind. 13. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt…