…Ein beachtlicher wirtschaftlicher Grund könnte beispielsweise darin gelegen sein, dass innerhalb einer Familie verstreuter Anteilsbesitz gebündelt wird, um eine einheitliche Einflussnahme auf die unternehmerische Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft zu nehmen. EAS 2787 ist daher nicht so zu verstehen, dass eine deutsche Holdinggesellschaft von vornherein von der…
…Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er einen Wohnsitz innehat…
…liechtensteinische Anstalt als eine nach liechtensteinischem Recht gegründete Verbandsperson sui generis bezeichnet. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen. Ihre Haftung ist beschränkt, da Gläubiger lediglich auf das Vermögen der Anstalt zurückgreifen können. Zur Gründung der Anstalt bedarf…
…einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erreicht, da mit dem Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Sozialversicherungspensionen ein zweites Mal besteuert werden, sondern lediglich die Steuerleistung von den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird. Aus den in EAS 3075 genannten Gründen kann jedenfalls auch im vorliegenden Fall weder eine…
…Gründen, sondern auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung anzustreben sein. Das BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen…
…ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, EAS 493, EAS 1151, EAS 1198). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Gründen daher…
…dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn in Ungarn - aus welchen Gründen auch immer - keine Besteuerung jener Bezugsteile erfolgen sollte, hinsichtlich derer eine österreichische Steuerfreistellung gemäß dem DBA-Ungarn in Anspruch genommen werden sollte. Ob in jenen Jahren, in denen die 183-Tage-Frist…
…Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass dann…
…gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut sein und sollten die Aufenthalte in Irland die Österreich-Aufenthalte in zeitlicher Hinsicht wesentlich übersteigen, dann ist angesichts des nur in Irland bestehenden Ateliers nicht auszuschließen, dass sich…
…den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung... Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch sie nicht berührt." Wurden daher von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung…
…im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter…
…genommen wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich wäre nicht sachgerecht. Allerdings liegt kein "schädlicher" Verzicht auf Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland nach ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil in Österreich eine aus unternehmensstrategischen Gründen notwendige Umgründungsmaßnahme erfolgt ist. Verweigert daher…
…veräußern. Denn in Anwendung des Transparenzprinzips erlangt der Käufer in beiden Fällen von den beiden deutschen Gesellschaftern das wirtschaftliche Eigentum an der inländischen Kapitalbeteiligung. Dass im zweiten Fall zivilrechtlich nicht eine Inlandskapitalbeteiligung, sondern eine Beteiligung an einer ungarischen Personengesellschaft auf den Käufer übertragen wird, erzeugt…
…Restriktion bei einem Unternehmensgegenstand, der zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren bestand und ab 1995 die Regelung des § 10 Abs. 3 KStG). Ist dies zu bejahen, dann stehen die Bestimmungen des DBA-Malta aus den in EAS 1410 angeführten Gründen der Anwendung…
Wurde Vermögen im Jahr 1971 von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…
…wäre die Gewinnausschüttung nach Maßgabe von § 10 KStG von der Körperschaftssteuer befreit; eine Anrechnung der polnischen Steuer wäre diesfalls in Österreich nicht möglich. Wird der andere Weg gewählt, dass die Gesellschaftsanteile in das Betriebsvermögen der polnischen Zweigniederlassung aufgenommen werden, wäre die Gewinnausschüttung durch die Wartungs…