…fallweise von der "A" auch der "G" überlassen wird, dann fällt auch diese "Untervermietung" des von der deutschen "A" geleasten Personals unter den Begriff der "Gestellung von Arbeitskräften", sodass die Weiterbelastung der Gestellungskosten durch die "A" an die "G" dazu führt, dass die "G" von…
…nicht zwischen einem inländischen und einem ausländischen Unternehmen stattfindet, sondern zwischen zwei inländischen Unternehmen. Da bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften im Inland an Dritte derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger)…
…wirtschaftlichen Realität die Gestaltungsmerkmale eines Dienstverhältnisses zum inländischen Luftfahrtunternehmen vorliegen, dann müssen die steuerlichen Folgen dieser wirtschaftlich gegebenen Sachlage entsprechen. Für eine Beurteilung dieser Abgrenzungsfragen sind in Fällen internationaler Arbeitsgestellungsverträge die einschlägigen von der OECD aufgestellten Kriterien maßgebend, wie sie im BMF-Erlass AÖF Nr…
…knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland von…
…sondern seine Dienste einer zu diesem Zweck von ihm und seiner Gattin gegründeten britischen Kapitalgesellschaft anzubieten, um sodann im Auftrag eines britischen Personalgestellungsunternehmens als Dienstnehmer der neugegründeten britischen Gesellschaft seine Funktion in der österreichischen Gesellschaft auszuüben. Die beschrieben Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
…der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 4.3.1983, 81/1/102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt auch für die Beurteilung, zwischen welchen Personen ein Arbeitsvertrag…
Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…
…gewertet werden. Eine andere Beurteilung könnte aber dann erforderlich sein, wenn die österreichische Gesellschaft weder über eigenes Personal noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftseinrichtungen verfügt, wenn sonach die formal gewählte Gestaltung mit der wirtschaftlichen Realität nicht mehr übereinstimmt. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst…
…sich, auf der Grundlage von LStR 2002 Rz 981 noch zu untersuchen, ob möglicherweise inländische Lohnsteuerpflicht der österreichischen Tochtergesellschaft bestehen könnte, da ein und dieselben Einkünfte nicht gleichzeitig zwei Personen als deren Einkünfte zugerechnet werden können. EStR 2000 Rz 104 löst aber nicht die Frage…
…Liechtenstein): Das liechtensteinische Unternehmen ist keine steuerfreie Domizilgesellschaft, die nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen, das mit eigenem Personal die Arbeitgeberfunktionen auch tatsächlich in der Lage ist wahrzunehmen; die mit den verliehenen Fachkräften abgeschlossenen Arbeitsverträge sind solcherart…
…Update 2008) und die diesen zugrundeliegenden Regeln des AOA (VPR 2010 Rz 181). Danach hat in einem ersten Schritt eine Analyse der von der Betriebstätte tatsächlich wahrgenommenen Funktionen und in einem zweiten Schritt die Betriebstättengewinnermittlung stattzufinden, wobei die Betriebstättengewinnermittlung auf dem "separate entity approach" beruht…
…so gelagert ist, dass die Anlage von einer finnischen Konzerngesellschaft geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch…
…dass die Gestaltung seitens der Abgabenbehörde nicht anerkannt wird. Dies wird insbesondere dann zutreffen, wenn im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung erkennbar wird, dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft…
Werden Beratungsaufträge, von einem österreichischen Großunternehmen formell einer zwei Österreichern gehörenden ungarischen GmbH erteilt, wobei der eine Gesellschafter diese Beratungstätigkeit tatsächlich persönlich selbst erbringt, und zwar formell auf Grund eines Werkvertrages, der aber nicht mit dem Kunden (dem österreichischen Großunternehmen), sondern mit seiner eigenen ungarischen…
…geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er einen Wohnsitz innehat. Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen…
…Kapital von etwa 2.000.000 EUR verblieb, mehrere Prüfschritte vorzunehmen, um vorzukehren, dass keine missbräuchliche Inanspruchnahme des DBA-Schweiz vorliegt. Vorweg ist zu prüfen, ob die Einkünfte der österreichischen Finanzierungs-Kapitalgesellschaft zuzurechnen sind. Dies könnte vor allem dann fraglich sein, wenn die personelle Ausstattung…
…vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung von Arbeitskräften; diese arbeiten in Betriebstätten des Beschäftigers, nicht aber in solchen des Gestellers. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister…