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EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

…Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten wird daher im Fall von Dienstleistungsbetriebstätten nicht analog angewendet. Allerdings folgt die tageweise Berechnung jenen Regelungen, die für die 183-Tage-Frist des Artikels 14…

EAS 1773Montagebetriebstätte/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/21-IV/4/0028.12.2000

Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…

EAS 24Mehrmalige Arbeitskräfteentsendung in die UdSSR/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3176/1/1-IV/4/9128.08.1991

…zu einer Hemmung des Fristenlaufes. Nur wenn zwischen zwei Aufenthalten in der UdSSR kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist für jeden Aufenthalt eine gesonderte Fristenberechung vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in der UdSSR für verschiedene österreichische Auftraggeber spricht für einen fehlenden inneren Zusammenhang, es sei denn…

EAS 1323Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/2-IV/4/9806.10.1998

…Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie auf verschiedenen Schiffen erfolgen, da sie insgesamt nur für einen einzigen Auftraggeber…

EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes, sondern…

EAS 3133Kurzzeitige Einzelbauaufträge auf Grund eines langfristigen Basisvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/4/201017.02.2010

…5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451…

EAS 3001Anschlussauftrag nach Kurzzeitbauführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2604-IV/4/200826.09.2008

…den Baulosen nicht für die Fristberechnung herangezogen werden soll; die Arbeitszeiten (auch solche unter 12 Monaten) sind aber zusammenzurechnen. Im vorliegenden Fall deutet das beschriebene Sachverhaltsbild darauf hin, dass nicht eine Bauausführung, sondern zwei Bauausführungen vorliegen, die jede für sich eine eigenständige Fristenberechnung verlangen. &nbsp…

EAS 3194Herstellung von Lagerlogistiksystemen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3409-IV/4/201009.12.2010

…Auftrag gegeben werden (Hinweis auf EAS 1259 betr. Anschlussaufträge und EAS 3063 betr. "Montageprojekt-GB" und "Montageprojekt-GD"). Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe "in Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7; Schweiz - AÖF Nr. 34/2000) wird nicht vorliegen…

EAS 2907Bauplanung für ein Bürogebäude in Manila
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1822-IV/4/200712.11.2007

…DBA-Philippinen führen, wenn die Mitwirkungsdauer 6 Monate übersteigt. Finden solcherart Mitarbeiterentsendungen an die Baustelle in Manila statt, dann wäre in die Fristenberechnung auch die Dauer der Mitwirkung der Subauftragnehmer einzubeziehen (Z. 19 vorletzter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Die in Z…

EAS 2904Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/200729.10.2007

…dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie innerhalb eines Hafengeländes auf verschiedenen Schiffen erfolgen. Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in Deutschland (siehe in diesem Sinn…

EAS 2832Berechnung der Baustellen- und Dienstleistungsfrist im DBA-China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200719.02.2007

…dann würden solche Leistungen nur dann zum Entstehen einer Betriebstätte führen, wenn sie in China für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden. Der Beginnzeitpunkt für die Fristenberechnung ist nicht der Tag der Vertragsunterzeichnung, sondern der Tag an dem die Leistungserbringung tatsächlich in China begonnen…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

…einer österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 (SWI 1991, 197) bei der Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen) die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht bleiben. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 159Mitwirkung an koreanischen Tunnelbauten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/10/1-IV/4/9203.09.1992

…begründet hiedurch keine koreanische Betriebstätte, wenn die Mitwirkung an den Tunnelbauausführungen 12 Monate nicht überschreitet. Bei Mitwirkung an mehreren Bauvorhaben ist für die Fristenberechnung entscheidend, ob diese eine Einheit bilden. Bauausführungen sind hierbei auch dann als Einheit anzusehen, wenn sie zwar auf verschiedenen Verträgen beruhen…

EAS 34311-Monate Dienstnehmerentsendung aus Großbritannien nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/11/1-IV/4/9303.12.1993

…einer Besteuerung, wenn in keinem der beiden Jahre die "183-Tage-Frist" des Art. 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien überschritten wird (in die Fristenberechnung müssten aber auch allfällige weitere Kurzaufenthalte in Österreich, die außerhalb der genannten Entsendungszeit in diesen Jahren erfolgen, eingerechnet werden). Der Umstand…

EAS 3073Planungs- und Überwachungsarbeiten durch eine japanische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1378-IV/4/200905.07.2009

…zählt, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Bauausführung in zwei Teilbereiche (Bauplanung und Bauüberwachung) zu trennen und gesonderte Fristenberechnungen anzustellen. Es ist wohl richtig, dass erst durch eine Änderung des OECD-Kommentars im Update 2003 Bauplanung und Bauüberwachung als Teilnahme an der Bauausführung eingestuft wurde. Doch…

EAS 3384Planungs- und Überwachungstätigkeiten iZm einer Bauausführung in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0350-IV/8/201724.07.2017

…sondern separat entsprechend dem Projektfortschritt beauftragt, so sind arbeitsfreie Zwischenzeiten dieser "Auftragsvergabe in Baulosen" bei der Fristberechnung des Neunmonatszeitraumes grundsätzlich mitzuzählen. Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe in "Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7 und EAS 2298; Schweiz - AÖF…

EAS 3253Bauüberwachung durch eine inländische Architektin in Rumänien, Serbien und Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1436-IV/4/201131.10.2011

…einem (beweglichen) 12 Monatszeitraum andauernde Aufenthalte - auch ohne "feste Einrichtung" - ein serbisches Besteuerungsrecht begründen. Für die Fristenberechnung werden die von der OECD für die 183 Tage Frist der unselbständig Erwerbstätigen entwickelten Grundsätze gelten (siehe insb. Z 5 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 OECD-Musterabkommen…

EAS 3180Deutsch-österreichische Einzweck-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2851-IV/4/201020.10.2010

…Nach Z 19.1 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA ist im Fall einer transparenten Personengesellschaft die Fristenberechnung nicht für jeden Partner der Personengesellschaft gesondert vorzunehmen, sondern auf der Ebene der Personengesellschaft mit gleicher Wirkung für alle Partner zu bestimmen. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 72Slowenische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1699/2/1-IV/4/9216.01.1992

…Arbeitnehmerbesteuerung maßgebenden 183-Tage-Frist auch Tage mit bloß teilweisem Aufenthalt in einem DBA-Partnerstaat in die Fristenberechnung einzubeziehen sind. Diese Interpretation gilt aber ausschließlich für die Fristenberechnung in den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen und zeitigt keine Rückwirkung auf die Interpretation der für die Annahme des gewöhnlichen…

EAS 3063Fragen zur Montagebetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1200-IV/4/200922.05.2009

…mit dessen Ausführung die 12-Monatsfrist des Gesamtprojektes überschritten wird, wird von einer Montagebaustelle (und nicht von zwei Baustellen mit jeweils gesonderten Fristenberechnungen) auszugehen sein (siehe in diesem Sinn auch EAS 1259 betreffend einen Anschlussauftrag). Allerdings wird dies gegebenenfalls mit einer Auftragserteilung "in Baulosen" vergleichbar…