Schenkt eine Person mit Wohnsitz (§ 26 Abs. 1 BAO) in Österreich ihrem in Frankreich wohnhaften Kind ein Grundstück, das in Österreich liegt, so unterliegt dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 der Grunderwerbsteuer. Seit dem 1.8.2008 fällt in Österreich keine…
Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
…Tätigkeiten nicht davon ab, ob die Aufenthalte in Österreich die Frist der "183-Tage-Klausel" (Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich) überschreiten. Da Frankreich zu jenen Ländern zählt, die - wie Österreich - grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellungen nicht gegenüber inländischen diskriminieren, ist nicht zu erwarten, dass der Arbeitsgestellungsvertrag mit…
…damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen). Wurde diesem nunmehr in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter für solche Erträgnisse eines von einer österreichischen…
…fällt dieser Vorgang gemäß Artikel 1 lit. b in den Anwendungsbereich des DBA-Frankreich (Erb). Dies mit der Folge, dass der Schenkungsvorgang gemäß Artikel 8 in Österreich zu besteuern und in Frankreich von der Schenkungsbesteuerung freizustellen ist. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann…
…für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung. 28…
…im Bereich des Sur-Place-Personals österreichischer Auslandsvertretungen, auftreten: denn bisher war für zB für Doppelstaatsbürger gemäß Artikel 12 Abs. 1 letzter Satz des alten DBA-Frankreich das Besteuerungsrecht Frankreich zugeteilt und es hatte daher Österreich Steuerfreiheit zu gewähren. Nach Artikel 19 Abs. 1 lit…
Wird von den in Österreich lebenden Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
…der laufend Engagements in Frankreich zu absolvieren hat, in Frankreich Räumlichkeiten, die von ihm für Probenzwecke, zum Zweck von Texteinstudierungen und anderen künstlerischen Belangen genutzt werden, dann stellen diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der…
Hat ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens, der unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes nach Frankreich entsandt worden ist, im Jahr 1990 in Österreich einen Verlust aus Gewerbebetrieb erlitten, dessen Berücksichtigung bei der inländischen Einkommensteuerveranlagung 1992 angestrebt wird, dann ist eine derartige Verlustverwertung nur nach Maßgabe von…
…Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der…
…13 Abs. 3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies…
…ordnungsgemäß bestätigte Vordrucke ZS-QU1 beibringen, der Steuerabzug nach Maßgabe der DBA unterbleiben. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang noch Folgendes zu beachten: Sowohl das DBA mit der Schweiz als auch jenes mit Frankreich enthält in Artikel 17 Absatz 2 eine Bestimmung, die es - nach österreichischer…
Geht eine Beteiligung an einer österreichischen GmbH, die unter Zwischenschaltung mehrerer Gesellschaften eine in Frankreich gelegenen Immobilie hält, anlässlich des Ablebens einer in Österreich ansässigen Person auf eine gemeinnützige Schweizer Stiftung über, unterliegt diese unentgeltliche Zuwendung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Stiftungseingangssteuergesetz…
Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…
Beabsichtigt ein in Frankreich ansässiger Maler sein künstlerisches Schaffen teilweise auch in Österreich auszuüben und wird ihm hierzu in Österreich ein Atelier zur Verfügung gestellt, so wird dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO begründet. Führt der weniger als 70 Tage pro…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
Wird ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger zur Mitwirkung als Inspizient bei inländischen Festspielen engagiert, so ist für die Beurteilung der steuerlichen Verpflichtungen in Österreich zunächst festzustellen, ob die Mitwirkung im Rahmen eines mit dem inländischen Festspielveranstalter abgeschlossenen Dienstvertrages oder im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt…
Ein in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger, der in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erleidet, ist nach Maßgabe der im Erlaß vom 8. November 1990, AÖFV. Nr. 291/1990, getroffenen Regelungen zum Verlustvortrag in Österreich berechtigt. Auf die Erklärung, daß hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt, kann allerdings nicht…