…und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung…
…jährlich länger als 183 Tage in der Slowakei auf, dann sind die ihm hiefür zufließenden Bezüge sowohl nach dem DBA-CSSR als auch nach dem DBA-Belgien in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Außerberufliche Aufenthalte am Familienwohnsitz in Österreich beeinflussen diese Freistellungsverpflichtung solange…
…Polen. Laufende Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in…
…Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt ihrer Eltern unter ihrer Leitung teilen und dass folglich auch die Verfügung über den Zweitwohnsitz nur unter der Leitung der Eltern stattfinden kann. Wenn aber der inländische Zweitwohnsitz der gesamten Familie als…
…Bei dieser Variante müsste allerdings die polnische Niederlassung tatsächlich mit jenen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die ihr derartige Transaktionen erlauben. Geschieht dies mit Krediten, die die österreichische Firmenzentrale in Österreich aufnimmt, dann müssten die hiefür auflaufenden Zinsen an die polnische Niederlassung weiterbelastet werden. Selbstverständlich müsste…
…wurde zumindest in Bezug auf Bauausführungen bereits in EAS 832 zum Ausdruck gebracht, als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer…
Hat ein Österreicher mit Familienwohnsitz und damit verbundenem Lebensmittelpunkt in Österreich einen Zweitwohnsitz in Deutschland begründet, von dem aus er arbeitstäglich in die Schweiz einpendelt und wird er demzufolge von der Schweiz als deutscher Grenzgänger eingestuft, dann liegt ein Besteuerungsfall vor, der auf ersten Blick…
…einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin in Österreich), so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht zu einer Verlagerung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" nach Tschechien führt…
…VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei…
…Jahre befristeten Auslandsbeschäftigung der Familienwohnsitz im Sinn von RZ 343 LSt-RL 1999 im Inland, dann ist einerseits inländische Ansässigkeit im Sinn des DBA-Ö/USA gegeben und es sind andererseits die Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt, wenn die in Österreich verbleibende Ehegattin Erwerbseinkünfte…
…kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem Zusammenwirken von innerstaatlicher Steuerbefreiung und Abkommensrecht in den vorliegenden Entsendungsfällen eine Doppelnichtbesteuerung ergibt, wird in besonderem Maße darüber zu wachen sein, dass dieses Zusammenwirken nicht missbräuchlich ausgenutzt…
…Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält. Denn es ist in einem solchen Fall wenig wahrscheinlich, dass er das in Art. 15 Abs. 4 genannte Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz erfüllt; nimmt in derartigen Fällen die Schweiz das volle Besteuerungsrecht in Anspruch, dann ist dies ein…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…der Bestand des Lebensmittelpunktes in Liechtenstein anerkannt und liegt ein amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz einer bloß befristeten (aber verlängerbaren) "Aufenthaltsbewilligung-EWR" gemäß Art. 29 liechtensteinische Personenverkehrsverordnung vom 16.5.2000 ausreichend sein, um von einer Ansässigkeit in Liechtenstein auszugehen…