…ist - bei ausreichendem Welteinkommen - keine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich gesetzlich zulässig. Wenn Deutschland ungeachtet dieser Situation bei seinen in Deutschland ansässigen Unternehmern nunmehr eine Nachversteuerung von im Verlustausgleichsweg in Deutschland berücksichtigen Österreich-Verlusten vornimmt, wird hiedurch die Wirkung einer Doppelbesteuerung herbeigeführt (denn die Wirkung einer Doppelbesteuerung…
Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte…
…Vorjahren von der ausländischen Muttergesellschaft in ihren Bilanzen Rückstellungen für den aus den Zusagen zu erwartenden Aufwand gebildet (etwa nach Art der österreichischen Abfertigungsrückstellungen oder als Vorsorge für "drohende Verluste") und wurde dieser Aufwand fremdverhaltenskonform der österreichischen Tochtergesellschaft weiterbelastet (weil die Zusagen zugunsten von Arbeitnehmern…
…Notariatsakt dieses Tages festgelegt, dass dieser Erwerb rückwirkend per 1. Jänner 2000 erfolgt sein soll, dann wird dieser Rückwirkung nach der im Abgabenrecht allgemein geltenden Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach…
…Umstand, dass sowohl im Verhältnis zu den USA wie auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst sind, entbindet nicht von einer fremdüblichen Gewinnzuordnung an die ausländischen Betriebstätten. Dies…
…Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von der gleichlaufenden Erwägung beeinflusst, dass es dem auf Internationalisierung ausgerichteten Wirtschaftsstandort Österreich abträglich wäre, wenn einem in Österreich angesiedelten Unternehmen die Möglichkeit abgeschnitten würde, bei internationalem Engagement seine aus dem risikobeladenen Auslandsgeschäft resultierenden Verluste steuerlich geltend zu machen…
…errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X…
…Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige Mitunternehmerin der österreichischen Personengesellschaft in den Vorjahren in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erlitten und kann nachgewiesen werden, dass eine Verlustverwertung im…
…Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein…
…2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich…
…auch im Fall eines vergleichbaren internationalen Umgründungsvorganges, bei dem eine 100-prozentige deutsche Tochter-GmbH zur Betriebstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Verlust…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns von der österreichischen Konzerngesellschaft Optionsrechte für den Erwerb von Aktien an der US-Muttergesellschaft eingeräumt und bewirkt diese Rechtseinräumung nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das…
…Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR…
…Verlustzuweisung aus dieser Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 40 erhalten, die sich bei der Besteuerung in Deutschland hinsichtlich der dort mit 100 erzielten positiven Einkünfte ebenso progressionsmindernd auswirkt wie luxemburgische Verluste in Höhe von 60, dann bleiben die deutschen positiven Einkünfte im Verlustentstehungsjahr im Ergebnis unbesteuert…
…Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht…
…ist - von bestimmten hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame Berücksichtigung dieser Verluste…
…ein Regelansatz von drei Jahren maßgebend. Bei einem über 14 Jahre währenden Dauerverlust wird aber jedenfalls der "längere Zeitraum" bereits bei weitem überschritten. Denn ein fremder Dritter würde sich nicht auf die Übernahme eines Geschäftsfeldes einlassen, das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht…
…österreichischen Betriebstätte betrieblich betätigt, ändert nichts daran, dass die deutsche GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn…
…einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in…
…GmbH in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste, dann sind gemäß § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz in Österreich die Verluste nur insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von -1800 (darin enthalten…