Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
Wurde im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass der Fall einer Assistenzleistung einer ausländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte…
…EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu erfolgen. Sollte sich daher im Ermittlungsverfahren ergeben, dass die deutsche Organtochtergesellschaft in Wahrheit funktionslos ist und es die hinter ihr stehenden Gesellschafter sind, die am Erwerbsleben teilnehmen (VwGH…
…Gewinn insoweit der spanischen Betriebstätte zuzurechnen, als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte, die das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Betriebstätte erbracht hat. Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren: 1. Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das…
…zuzurechnen, als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte, die das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Betriebstätte erbracht hat. Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren: Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen…
…nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht. Allerdings kann in einem solchen…
…werden; ein derartiger Eingriff in das von den Finanzbehörden der 1. Instanz zu führende Ermittlungsverfahren wäre nicht sachgerecht und ist rechtlich daher auch nicht vorgesehen. Denn eine zur inländischen Steuerpflicht führende Betriebstätte würde zweifelsohne dann vorliegen, wenn das liechtensteinische Unternehmen in Österreich über Räumlichkeiten verfügt…
…als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte, die das österreichische Unternehmen tatsächlich in der australischen Betriebstätte erbracht hat. Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren : Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der australischen Betriebstätte…
…in verallgemeinernder Form bestätigt werden. Denn in Fällen dieser Art drängt sich die Frage nach der ökonomischen Sinnhaftigkeit der gewählten Gestaltung auf, die nur in einem finanzamtlichen Ermittlungsverfahren einer genaueren Untersuchung unterzogen werden kann. Die Angelegenheit müsste daher im Rahmen des in § 6 der zitierten…
…dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beantwortet werden, da dies eine umfassende Erhebung aller im konkreten Fall vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten sowie den Einsatz der "freien Beweiswürdigung" voraussetzt; Ermittlungsverfahren dieser Art, müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden. Der bloße Umstand alleine…
…gefolgt werden kann. Dies erfordert eine eingehende Durchleuchtung aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie sie nur im Rahmen eines finanzbehördlichen Ermittlungsverfahrens angestellt werden können, wobei unter Umständen auch auf dem internationalen Amtshilfeweg Erkundigungen über die tatsächlichen Funktionen des ausländischen Unternehmens eingeholt werden müssen. Fälle dieser…
…Der Restgewinn muss diesfalls bei der Stammhausbetriebstätte verbleiben. Ob im konkreten Besteuerungsfall die Sachverhaltsgegebenheiten diese Vermutung einer bloßen Auftragsproduktion durch die E-Werksbetriebstätte zu tragen vermögen, muss allerdings der Sachverhaltsermittlung und -würdigung im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahren vorbehalten bleiben. Eine entscheidende Rolle wird hierbei die Frage spielen…
…müssten. Dies könnte z.B. erforderlich sein, wenn in einem finanzamtlichen Ermittlungsverfahren Anhaltspunkte dafür hervorkommen, dass der als Konsulent bezeichnete Österreicher in Wahrheit die gegenständlichen für den Anlagenbau benötigten und nunmehr lizenzierten Erfahrungen selbst entwickelt hat und unter Zwischenschaltung einer liechtensteinischen Einrichtung in Deutschland vermarktet…
…liechtensteinischen Arbeitgebers; die Bezugsauszahlungen werden von dem liechtensteinischen Arbeitgeber vorgenommen. Frage der Steuerabzugspflicht des Gestellungsnehmers: Geht man davon aus, dass die Arbeitgebereigenschaft des liechtensteinischen Unternehmens im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren anerkannt wird, dann unterliegen die von den österreichischen Baufirmen an das liechtensteinische Arbeitskräftegestellungsunternehmen gezahlten Entgelte gemäß § 99…
…Besteuerung unterzogen wird, dann würde eine solche schweizerische Unterbesteuerung Österreich nicht berechtigen, die in der Schweiz nicht erfassten Gewinne dem österreichischen Stammhaus zuzuschlagen. Da im Rahmen des EAS-Verfahrens allerdings keine ein späteres finanzamtliches Ermittlungsverfahren beeinträchtigenden Sachverhaltsfeststellungen getroffen werden können, wird empfohlen, auf der Grundlage…
…eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung…
…denn dies setzt eine eingehendere Auseinandersetzung mit allen im konkreten Fall maßgebenden Gegebenheiten voraus, wie dies nur im Rahmen eines auf der Grundlage der freien Beweiswürdigung von den Abgabenbehörden zu führenden Ermittlungsverfahrens möglich ist. Dennoch verdient festgehalten zu werden, dass eine Umqualifizierung des vertraglich Vereinbarten…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…