…DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer…
…DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer…
…der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt…
…Benefits") des Artikels 16 des DBA-USA abkommensberechtigt bleibt. Denn einerseits dient der Erwerb der US-Beteiligung offensichtlich einer betriebsbedingten Ergänzung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit des österreichischen Unternehmens und andererseits dürfte zu vermuten sein, dass die gewerbliche Tätigkeit des österreichischen Unternehmens im Verhältnis zur Tätigkeit…
…Rechtsnachfolger; die Ernennung, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates; die Regelung des Zeichnungsrechts der Mitglieder des Verwaltungsrates; die Änderung und Ergänzung der Statuten; den Erlass von Beistatuten und Reglementen; die Genehmigung der Jahresrechnung und Verfügung über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten…
…Fall in dem Vordruck ZS-QU2 bzw. ZS-QU1 (bei der in Teil III unter lit. c gestellten Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte) auf einen Ergänzungsbeleg hinzuweisen, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den…
…zu werten. Siehe hierzu die ausführlichen Ergänzungen der Ziffer 12 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens im Update 2000. Sollte im erstgenannten Fall die thailändische Seite auf dem Lizenzgebührencharakter der Zahlungen beharren und die Zahlungen einer 15-prozentigen Quellensteuer unterwerfen, dann müsste…
…Besteht mit dem ausländischen Einkünfteempfänger eine laufende Geschäftsverbindung, dann kann diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden, dass in dem Vordruck auf einen Ergänzungsbeleg hingewiesen wird, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise…
…24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach § 37 EStG stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die Aufstellung einer Ergänzungsbilanz wird gegebenenfalls zur Dokumentierung einer nachvollziehbaren Buchwertentwicklung nötig sein. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen…
…trifft Österreich als Wohnsitzstaat die Verpflichtung, durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) den Eintritt der Doppelbesteuerung zu vermeiden (siehe auch die in die gleiche Richtung zielenden Vorschläge für eine diesbezügliche Ergänzung des OECD-Kommentars in "The Application of the OECD-Model Tax Convention to Partnerships", OECD 1999…
…Abkommenstext die Wendung "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" verwendet. Bestärkt wird dieses Verständnis durch Ziffer 2.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 19 des OECD-MA, derzufolge die 1994 vorgenommene Ergänzung des Ausdruckes "Gehälter" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA durch den Ähnlichkeitshinweis "und ähnlicher…
…ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5…
…tatsächlich unternehmerische Kernfunktionen im liechtensteinischen Büro wahrgenommen wurden, dann werden sich die in Österreich unternommenen Aktivitäten als Ergänzung hierzu darstellen und als bloße "outdoor activities" ebenfalls der liechtensteinischen Einrichtung zuzurechnen sein. Sollte sich allerdings ein Sachverhaltsbild ergeben, demzufolge nur ein Teil der Kernfunktionen in dem…