…2 Z. 2 EStG ist im Zusammenhang mit jenen DBA-Bestimmungen zu sehen, die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, so…
…Abs. 1 EStG 1988) der Abzugsbesteuerung. Allerdings entziehen die von Österreich auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht an den Vergütungen, die ein freiberuflich tätiger Vortragender aus seiner Teilnahme an einer österreichischen Veranstaltung erzielt (wie zB das mit Deutschland geltende Abkommen)…
…gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die…
…die nicht in österreichischen, sondern in deutschen vermögensverwaltenden KGs gehalten werden. Das DBA-Deutschland würde Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht an den bei diesem letztgenannten Tauschvorgang realisierten Wertzuwächsen einräumen und es gleichzeitig Österreich (unter Progressionsvorbehalt) entziehen, wenn die eingebrachten Vermögenswerte einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen…
…des Progressionsvorbehaltes in Artikel 22 Abs. 1 lit. b des Abkommens bezieht sich nur auf jene wenigen Fälle, in denen die Zuteilungsregeln des Abkommens Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht entziehen. Dies könnte beispielsweise nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a DBA eine in Österreich ansässig…
…zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Soweit mit anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild bestehen, entziehen diese Österreich nicht das Besteuerungsrecht; eine Ausnahme bildet das DBA-Österreich/Deutschland, da dieses keine bei Drittstaatsarbeitgebern wirksame "183-Tage-Klausel" vorsieht (Art. 9…
… www.oecd.org -> Taxation). Ob die über diesen Server laufenden Vertriebsfunktionen bloßen Hilfscharakter aufweisen und daher keine DBA-Betriebstätte entstehen lassen, muss auf der Grundlage der in Absatz 42.7 und 42.8 der OECD-Grundsätze aufgezeigten Prinzipien von Fall zu Fall entschieden werden…
…gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen befindet. Sollte dieser gewöhnliche Aufenthalt im vorliegenden Fall die USA zum Ansässigkeitsstaat qualifizieren, würde das Abkommen Österreich die Besteuerungsrechte an den US-Einkünften und Einkünften aus Drittstaaten entziehen. Der Umstand, dass der Filmproduzent die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, würde in einem solchen…
…2011, I R 46/10). Es ist nicht anzunehmen, dass die deutsche Steuerverwaltung sich dieser nunmehr verfestigten Rechtsmeinung des BFH entziehen kann. Wenn aber Deutschland - ungeachtet der im innerstaatlichen Bereich fortgeltenden Geprägetheorie - nicht mehr in der Lage ist, dies auf der Grundlage von Art. 3…
…erwächst. Da mit Irland das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, entziehen auch allfällige vom Geschäftsführer benutzte Räumlichkeiten der irischen Gesellschaft Österreich nicht das Recht, die gesamten Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. In Fällen dieser Art besteht allerdings das Risiko…
…Gestaltung vorliegen darf, die nur dazu dient, die kroatischen Zinsen der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn handelt es sich bei der nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft gewerteten Personengesellschaft um eine funktionslose Briefkasten-Holdinggesellschaft und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen Gesellschaft, sondern von…
…nach österreichischem innerstaatlichen Recht nur mehr innerhalb der Spekulationsfrist besteuert werden kann; das weitergehende Besteuerungsrecht nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-D bleibt damit unausgenützt, weil ein DBA den Vertragstaaten nur Besteuerungsrechte entziehen, nicht aber für sie begründen kann. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009
…es damit ermöglicht, positive Einkünfte anderer Staaten im Fall eines Zuzuges nach Österreich durch Gegenverrechnung mit "Steueroasenausgaben" der Besteuerung zu entziehen. Ist daher im November 2001 ein Sportler aus Deutschland nach Österreich zugezogen und drohen im Falle eines Unterliegens in einem Honorarprozess, der die sportliche…
…vom 25. Okt. 1956 noch das ab 1. April 1998 geltende Abkommen vom 31. Mai 1996 entziehen Österreich Quellenbesteuerungsrechte für aus Österreich abfließende Einkünfte aus einer echten stillen Beteiligung (siehe Z 14 AÖF Nr. 61/1961 betr. das Abkommen 1956 und Art. 7 Abs. 8…
…4 KStG erinnert werden, der durchaus auch für die Sachverhaltsbeurteilung Bedeutung besitzen wird: Sachverhaltsgestaltungen, die darauf angelegt sind, Einkünfte dem österreichischen Steuerzugriff zu entziehen und in eine Steueroase (bzw. in ihrer steuerlichen Wirkung vergleichbare Territorien) zu verlagern, sollen nicht steuerfrei in die Hände des österreichischen…
…nicht daher ein bloßes "Stehenlassen" der Baumaschinen, oder ein Hinstellen nichtbenützter Wohnbaracken, wenn damit nur der Zweck verfolgt wird, Österreich ein Besteuerungsrecht zu entziehen). Im Übrigen wird auf die Besonderheiten im Verhältnis zu der UdSSR hingewiesen, die im Erlass AÖF Nr. 193/1988 veröffentlicht wurden…
…Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte schlechthin der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die…
…Arbeitgebers - eine Besteuerung im Wege der Veranlagung vorgenommen werden muss. Falls sich die nur kurzfristig in Österreich tätigen deutschen Arbeitnehmer der inländischen Besteuerung durch Unterlassung der vorgeschriebenen Kontaktnahme mit den österreichischen Finanzämtern entziehen, muss mit einer nachträglichen Besteuerung unter Nutzung der mit Deutschland bestehenden Amtshilfemöglichkeiten…