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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2859

Österreichischer Pilot einer Fluggesellschaft in Belize

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0411-IV/4/2007vom 06.06.2007

Wortlaut laut Findok

Tritt ein in Österreich ansässiger Pilot in die Dienste einer in Belize ansässigen internationalen Fluggesellschaft, steht gemäß Artikel 14 Abs. 3 DBA-Belize das Besteuerungsrecht an den Bezügen des Piloten Belize zu. Da gemäß Artikel 22 Abs. 1 lit. a des Abkommens im Verhältnis zu Belize auf österreichischer Seite aber das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei eine in Belize erhobene Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen in Österreich anzurechnen ist. Die Bezugnahme auf das Steuerfreistellungsverfahren und die Anwendung des Progressionsvorbehaltes in Artikel 22 Abs. 1 lit. b des Abkommens bezieht sich nur auf jene wenigen Fälle, in denen die Zuteilungsregeln des Abkommens Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht entziehen. Dies könnte beispielsweise nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a DBA eine in Österreich ansässig gewordene spanische Staatsbürgerin betreffen, die als Sekretärin an der österreichischen Botschaft von Belize berufstätig geworden ist. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007

Normen und Schlagworte

PilotenAnrechnungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0411-IV/4/2007
Stammnummer
31421
Gültig
06.06.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF