…Da der Steuerpflichtige hinsichtlich der Beteiligung bereits vor dem Zuzug 2021 in Österreich steuerpflichtig war (zunächst im Rahmen der unbeschränkten und dann der beschränkten Steuerpflicht) und mit dem Zuzug 2021 daher nicht das österreichische Besteuerungsrecht als solches entsteht, liegt keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik…
…Mitwirkung an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen. Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl…
…Damit würde selbst dann, wenn im gegebenen Zusammenhang eine zur Entstehung einer griechischen Betriebstätte führende Gestaltung gewählt wird, die inländische Steuerpflicht durch das DBA-Griechenland nicht eingeschränkt. Das Vorliegen einer Betriebstätte in Griechenland könnte indessen für umsatzsteuerliche Belange von Bedeutung sein. Die Vermietung von Beförderungsmitteln…
…von der gesetzlich vorgesehenen Steuererhebung in Österreich Abstand zu nehmen. Unter den gegebenen Umständen wäre es daher auch nicht gerechtfertigt, aus EAS 3248 (Inbound Pensionsabfindung aus Deutschland vor Erreichung des Pensionsalters) den Schluss zu ziehen, dass die dort angenommene Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat (hier: Österreich) automatisch…
…als Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 OECD-Musterabkommen anzusehen ist. Selbst wenn die Trainingseinrichtungen als Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO aufzufassen wären, könnte diesfalls keine DBA-Betriebstätte entstehen. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ein slowakisches Zeichenbüro sowie an einen in der Slowakei ansässigen Architektenkollegen, dann ist nicht auszuschließen, dass die hiefür in die Slowakei gezahlten Vergütungen als Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen…
…wird eine Orientierung an der steuerlichen Beurteilung des DBA-Partnerstaates im Interesse einer Vermeidung unnötiger internationaler Besteuerungskonflikte zweckdienlich sein (siehe auch EAS 905, EAS 1106, EAS 1603, EAS 1866, EAS 1884, EAS 1988, EAS 2031, EAS 3063, EAS 3270). Sollte der Steuerpflichtige in Eigenbeurteilung zu…
…inländische beschränkte Steuerpflicht entstehen. Ist es daher unbestritten, daß 90% jener Aktivitäten, bei denen das Firmenlogo des Sponsors werbewirksam zur Schau gestellt wird, im Ausland entfaltet wird, dann ist es folgerichtig, daß nur 10% der diesbezüglichen Sponsorgelder dem inländischen Steuerabzug unterzogen werden. Erhält der inländische…
…ist nicht der Fall, weil die ausländischen Firmen weder eine inländische Betriebstätte unterhalten, noch technische Beratungsleistungen erbringen, noch eine der sonstigen Anknüpfungsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht erfüllen. Wenn aber bereits eine Mitwirkung an den inländischen Reparaturarbeiten keine Steuerpflicht für die im Ausland ansässigen Subfirmen entstehen lässt…
…Grundsatz, dass die inländische Betriebsstätte des Unternehmens auch Betriebsstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellt, wodurch die Anwendung des Art. 7 offensteht. Liegt hingegen eine Beteiligung als echter stiller Gesellschafter vor, dann knüpft die inländische beschränkte Steuerpflicht nicht an den Bestand einer inländischen Betriebsstätte an, sondern…
…Bewirtschaftung der Zugrestaurants und den Fahrverkauf in zwischen Österreich und Tschechien verkehrenden internationalen Zügen, dann ist zu prüfen, ob hier Dienstleistungen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien auf tschechischem Staatsgebiet erbracht werden. Zutreffendenfalls würde hierdurch eine zur Steuerpflicht der GmbH…
…einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist die umfassende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (EAS 290). Nur so sind internationale "Keinmalbesteuerungen" vermeidbar, die sonst dadurch entstehen könnten, dass internationale Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Art. 17 OECD…
…Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Denn der Einsatz eines unabhängigen Vertreters, der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (nämlich jener eines Handelsvertreters) handelt, bewirkt nach Art. 5 Abs. 5 DBA-Liechtenstein nicht das Entstehen einer…
…ob die Leistungen der Innengesellschaft gewerblicher Art oder vermögensverwaltender Art sind. Besteht die Leistung in der künftigen Lagerung des betreffenden flüssigen oder gasförmigen Produktes, so wird eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die nach § 29 BAO und nach Artikel 5 DBA-Deutschland zum Entstehen einer Betriebstätte für…
…ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter…
…ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter…
…Dies entspricht sinngemäß der zuvor schon vom BMF vertretenen Auffassung, wonach bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Tennistrainers am Tennisplatz eines österreichischen Hotels keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründen und damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechts führen (EAS…
…RO. Rumänien kann daher bei der Beurteilung der rumänischen Steuerpflicht des in Österreich ansässigen Dienstnehmers nur das DBA-Ö/RO anwenden und dieses sieht das Entstehen einer Betriebstätte im Fall von Bauausführungen erst nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten vor. Wird ein anderer, in…
…14 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Schweiz) nur dann eine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der bei der Planungsarbeit erzielten Gewinne ein, wenn der schweizerischen Architektin hierfür eine österreichische "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer) für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr…
…der Verwaltungspraxis wurzelnde Ablehnung des Besteuerungsdurchgriffes nicht extensiv über den Kreis der betrieblich tätigen Personengesellschaften hinaus auszuweiten sein. Daher ist in Fällen, in denen inländische Grundstücke von den ausländischen Grundeigentümern im Wege von rein vermögensverwaltenden KEGs gehalten wurden, die Transparenzmethode angewendet und eine beschränkte Steuerpflicht…